Über das Gauchachtal schlängelt sich die knapp 800 Meter lange Brücke der Bundesstraße B31. Die Fahrt über die 40 Meter hohe Brücke bietet nicht nur eine spektakuläre Aussicht, sondern ist auch ein Segen für die Dögginger: Die B31 führte vor dem Bau der Brücke durch den Ort Döggingen hindurch. Doch zusammen mit dem Tunnel Döggingen bildet die Brücke seit Fertigstellung im Jahr 2002 die Ortsumfahrung und verkürzt damit die Ost-West-Verbindung durch den Schwarzwald.
Zweite Tunnelröhre steht, zweite Brücke fehlt jedoch
2022 sollte eigentlich mit dem Bau der zweiten Brücke begonnen werden, die Fertigstellung war für 2028 geplant. Auch die zweite Tunnelröhre, an die die zweite Brücke angeschlossen werden soll, ist seit vielen Jahren fertig.
Aber der Verkehrsclub Deutschland (VDC) Regionalverband Südbaden reichte im Oktober 2022 Klage gegen den zweiten Brückenbau ein. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hat dann über die Klage des VCD entschieden und am 8. Mai 2024 den Tenor des Urteils mitgeteilt.

Der VGH hat die hierzu durch das Regierungspräsidium Freiburg erlassene Plangenehmigung zwar für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar erklärt, gibt aber dem Regierungspräsidium die Möglichkeit, vorliegende Rechtsfehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.
Richtiges Weiterkommen ist nicht in Sicht
Zum aktuellen Stand des Projektes sagt das Regierungspräsidium Freiburg (RP) dem SÜDKURIER, dass man immer noch davon ausgeht, dass das Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann.
Man müsse allerdings damit rechnen, dass der Verkehrsclub Deutschland (VCD) weiterhin versuchen werde, im Laufe des Verfahrens weitere Rechtsmittel anzubringen.
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat nun ein ergänzendes Genehmigungsverfahren für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke eingeleitet.
Gegenstand des Verfahrens sind die vom VGH verlangten Nacharbeiten. Es wird unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die erforderlichen Bauflächen sowie für das zweite Brückenbauwerk durchgeführt. Zudem werden die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen sowie Eidechsen ergänzt und die Auswirkungen auf das Klima geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden dann in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde beim RP integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer ergänzenden Plangenehmigung. Wie das RP mitteilt, können die Bauarbeiten für die zweite Gauchachtalbrücke frühestens dann starten, wenn die UVP abgeschlossen ist und Baurecht vorliegt. Wann das sein wird, ist jedoch noch offen.
Mehrkosten erwartet
Die zweite Gauchachtalbrücke in Döggingen sollte ursprünglich 56,4 Millionen Euro kosten. Die Kosten sind jedoch auf rund 70 Millionen Euro gestiegen. Doch aufgrund der Verzögerungen und den zu erwartenden Preisentwicklungen für Materialkosten, Lohnkosten, Lieferkosten und mehr, gehe das RP von weiteren Mehrkosten aus.
Die tatsächlichen Mehrkosten ließen sich jedoch erst nach einer für den Bau positiven Entscheidung verlässlich ermitteln. Diese Mittel müssten beim Bund zusätzlich beantragt werden.
Micha Bächle ist frustriert
Der Bräunlinger Bürgermeister Micha Bächle zeigt sich genervt über die Verzögerung: „Die zweite Gauchachtalbrücke ist für die Stadt Bräunlingen und die Region sehr wichtig. Es ist sehr ärgerlich, dass wir aufgrund des VCD immense Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen haben.“

Bächle sagt, er habe am 10. April persönlich mit Regierungspräsident Carsten Gabbert über die Gauchachtalbrücke gesprochen, dabei habe Gabbert seine weitere Unterstützung zugesagt, so Bächle. „Leider gibt es wohl noch nicht einmal einen Gerichtstermin beim Bundesverwaltungsgericht, daher hängen wir weiter in der Luft. Man muss bedenken: Der VHG hat entschieden und keine Revision des VCD zugelassen und trotzdem versucht der VCD, das Projekt weiter zu torpedieren. Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein kleiner Verband die ganze Region und die Behörden hemmt, zum Schaden der Bevölkerung.“
Das sagt der VCD
Jonathan Sauer, Beisitzer des Vorstandes im VCD Südbaden und Verantwortlicher für die Gerichtsverfahren, ist anderer Meinung und stellt das Vorhaben generell infrage: „Eine zweite Gauchachtalbrücke brächte hauptsächlich Nachteile für die unmittelbare Umgebung, die Anlieger der B31, das Klima und die angespannten Bundesfinanzen.“
Das geltend gemachte, auf der Aarhus-Konvention basierende, Umweltverbandsklagerecht, eröffne ausdrücklich die Möglichkeit gegen Entscheidungen vorzugehen, welche die Umwelt schädigen. Schließlich sei die Natur selbst nicht rechtsfähig, so Sauer.

Als Teil der Straßeninfrastruktur wäre eine zweite Gauchachtalbrücke weitestgehend ohne Nutzen, würde jedoch 70 Millionen Euro an Steuergeldern verschlingen. Die Situation in Döggingen werde sich durch den Bau einer zweiten Brücke für 70 Millionen Euro praktisch nicht verändern – so die Meinung des VCD.