Von der Landesregierung kann sich die abgeschobene Familie aus Georgien keine Hilfe erwarten. Das geht aus einem entsprechenden Brief hervor, den Justizministerin Marion Gentges an die beiden FDP-Landtagsabgeordneten Nikolai Reith und Frank Bonath geschrieben hat. Die Ministerin verweist in ihrem Schreiben darauf, dass Georgien als sicheres Herkunftsland eingestuft ist und die abgeschobene Brigachtaler Familie daher keine staatliche Verfolgungen befürchten müsse.

Ministerin fühlt sich nicht zuständig

Im übrigen sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. „Die Ausländerbehörden des Landes sind an diese Entscheidung gebunden“, schreibt Gentges den beiden Liberalen. Um die Funktionstüchtigkeit des Asylsystems und damit die Akzeptanz in der Bevölkerung zur Integration Schutzberechtigter zu erhalten, sei es unabdingbar, bestehende Ausreisepflichten konsequent durchzusetzen, hält die Ministerin für Justiz und Migration den beiden FDP-Politikern entgegen.

„Ich versichere Ihnen, dass jeder zwangsweisen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer eine individuelle Prüfung vorausgeht, ob die konkrete Situation eine Abschiebung zulässt oder ob aus humanitären Gründen eine Legalisierung des Aufenthalts erfolgen kann“, schreibt Gentges. Bleiberechte oder Duldungsgründe habe es im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Kleine Hoffnung für die Tochter

Im Falle des schwer erkrankten Sohnes des Familie habe das BAMF entschieden, dass es keine Gründe für ein Abschiebungsverbot gebe, zumal der 19-Jährige nicht reiseunfähig gewesen sei. Etwas Hoffnung macht die Ministerin im Falle der Tochter, die vor einer Ausbildung gestanden hatte. „Der Weg über das Visumverfahren könnte für die Tochter, die eine Ausbildung im Bundesgebiet anstrebt, in Frage kommen“, schreibt Gentges. Das Land könne auf diese Entscheidung allerdings keinen Einfluss nehmen. Zuständig dafür sei der Bund.

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Abgeordnete vermissen Empathie

„Die Antwort der Ministerin ist sehr ernüchternd“, heißt es aus Reiths Büro. Die zuständige Ministerin ziehe sich vollumfänglich auf die gesetzliche Sachlage zurück. „Empathie oder gar Handlungsbereitschaft ist nicht zu erkennen“, heißt es in einer ersten Reaktion der Landtagsabgeordneten. Sie kündigten an, sich bezüglich weiterer parlamentarischer Schritte abzustimmen. „Denkbar wäre eine Kontaktaufnahme mit dem deutschen Botschafter in Tiflis, Ernst Peter Fischer“, heißt es abschließend.