Das Eilverfahren zu den Windparks Länge und Ettenberg wird der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) noch dieses Jahr entscheiden. Das teilte VGH-Pressesprecher Matthias Hettich auf Anfrage mit. Da es sich um ein Eilverfahren handle, ergehe der Beschluss ohne mündliche Verhandlung.
Der zuständige 10. Senat habe viele Windkraftverfahren, die alle eilig seien, sie würden vom Eingangsdatum her abgearbeitet. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte im Februar und März entschieden, dass die Genehmigungsverfahren für die Windparks Länge und Ettenberg fehlerhaft seien, weil sie das Land in zwei Genehmigungen (Rodung und Immissionsschutz) aufgesplittet habe, obwohl ein Bundesgesetz besage, dass dafür nur eine Stelle, das Landratsamt, zuständig sei.
Für den Windpark Ettenberg verhängten die Richter ein Rodungsverbot, und für beide Windparks zusätzlich ein Bauverbot. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Immissionsschutz) und das Regierungspräsidium Freiburg (Rodung) sowie die Betreiber Solarcomplex und Green City Energy hatten dagegen Beschwerde beim VGH eingelegt.