Von einem äußerst pikanten Vorfall wurden Rathausmitarbeiter in den vergangenen Tagen überrascht. Andere, die nicht im blauen Amtsgebäude ihren Arbeitsplatz haben, wurden nicht einmal informiert, obwohl es sich um alles, nur nicht um eine Bagatelle handelt: Ein Rathauskollege soll seine Kolleginnen SÜDKURIER-Informationen zufolge auf der Rathaustoilette mit einer Kamera gefilmt haben. Die Sache ist aufgeflogen und der mutmaßliche Voyeur musste umgehend seinen Schreibtisch räumen. OB Erik Pauly bestätigte auf Anfrage, dass es eine Trennung gegeben habe, machte in dieser Personalangelegenheit aber keine Angaben.

Im Rathaus ist man generell bemüht, Dinge sachlich zu behandeln. In diesem delikaten und sicherlich einmaligen Fall in der Donaueschinger Rathausgeschichte herrscht nach außen hin deshalb auch das große Schweigen – auf Anordnung des OB. Man dürfe nichts sagen, heißt es mehrfach. Fakt ist, dass der Mann nach Jahren der Beschäftigung das Haus umgehend verlassen musste. Offenbar baute man ihm sogar eine goldene Brücke, indem er selbst kündigen durfte, um eine für die berufliche Zukunft wenig hilfreiche fristlose Kündigung zu vermeiden.

Wie genau der Mann vorgegangen ist und über welchen Zeitraum die Damen beim Gang auf die Toilette gefilmt wurden, ist nicht bekannt. Er soll aber nicht direkt gefilmt, sondern eine Kamera in der Damentoilette installiert haben. Nicht auszuschließen ist, da die Toiletten auch für Rathausbesucher zugänglich sind, dass zudem externe Personen gefilmt wurden.

Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes dürfte sich die Angelegenheit nicht erledigt haben. Er muss mit einer Anzeige rechnen. Dann wird die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten, denn der Gesetzgeber wertet im Zeitalter von Kamera-Handys das Filmen keinesfalls mehr als Kavaliersdelikt.

Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sieht je nach Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor (§201a, Strafgesetzbuch). Neben einer strafrechtlichen Verfolgung, die auch das Einziehen der Aufnahmen selbst, des Handys oder der Kamera und der Speichermedien ermöglicht, steht den Betroffenen aber auch der Zivilrechtsweg offen. Es kann auf Unterlassung weiterer Aufnahmen, was sich durch die Trennung erledigt haben dürfte, oder auf Schmerzensgeld geklagt werden.

Schwimmbad-Spanner

Schon vor über 30 Jahren hatte ein Rathausmitarbeiter für schlüpfrige Schlagzeilen gesorgt. Damals war der Tatort das Parkschwimmbad. Ein Bademeister hatte Frauen in der Umkleide beobachtet und musste, nachdem er ertappt worden war, seinen Posten räumen. (gvo)