Wie viel Grundsteuer kosten Grundstück, Haus oder Wohnung ab dem kommenden Jahr? Diese Frage treibt derzeit viele Menschen um, denn ab 2025 wird diese Steuer neu berechnet. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer bis dahin maßgeblichen Einheitswerte als verfassungswidrig erklärt. In Baden-Württemberg wird für die Berechnung der Grundsteuer künftig das modifizierte Bodenwertmodell genutzt. Die Formel dafür lautet: Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt ermittelt) mal Hebesatz der Gemeinde. Das Ergebnis ist der Grundsteuerbetrag.

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Wie hoch dieser in Donaueschingen in Zukunft ausfallen wird, das steht noch nicht fest. „Donaueschingen steht, wie die überwiegende Zahl der Kommunen, in der Endphase zur Ermittlung der Hebesätze“, teilt Rathaussprecherin Beatrix Grüninger auf Anfrage mit. Diese würden jedoch erst in einer neuen Hebesatzsatzung in der Gemeinderatssitzung am 26. November festgelegt werden. Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) liegt hier bei 350 Prozent, für die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke für Wohngebäude) bei 435 Prozent.

Blick in andere Gemeinden

In welche Richtung es Ende November gehen wird, welche Gruppen am Ende profitieren werden und welche mehr bezahlen müssen, das kann man bei einem Blick über die Stadtgrenzen hinweg jetzt schon erahnen.

In den vergangenen Wochen haben erste Gemeinden ihre Hebesätze bereits festgelegt. In Markdorf liegen sie nun beispielsweise bei 390 Prozent bei der Grundsteuer A sowie bei 245 Prozent (zuvor: 350 Prozent) bei der Grundsteuer B. In Furtwangen gab es eine Erhöhung der Grundsteuer B von 430 Prozent auf 695 Prozent sowie die Senkung der Grundsteuer A von 365 Prozent auf 230 Prozent. In beiden Fällen ist dies am Ende vor allem für Eigentümer von Einfamilienhäusern und von großen Grundstücken eine Mehrbelastung.

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Eigenheimbesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen

In Zahlen ausgedrückt: Ein Eigentümer in Markdorf in guter Wohnlage mit einem 1600-Quadratmeter-Grundstück muss künftig 2113 Euro Grundsteuer zahlen anstatt 417 Euro. In Furtwangen steigt der Betrag für ein Einfamilienhaus auf einem großen Grundstück von bisher 224 Euro auf künftig 1104 Euro. In die Berechnung fließen Grundstücksgröße, Bodenrichtwerte oder Ermäßigungen mit ein, zum Beispiel für die Nutzung als Wohnraum. Unbebaute Grundstücke werden deutlich teurer.

Bei Hochhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen könnte die Grundsteuer in Zukunft geringer ausfallen. Auch für Gewerbeflächen sowie bei der Grundsteuer A für forst- und landwirtschaftliche Flächen könnte es eine Entlastung geben.

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Nicht mehr und nicht weniger Einnahmen

Unter dem Strich werden die Einnahmen für die Stadtverwaltung aber in etwa gleich bleiben. Kommunen sind nämlich angehalten, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. 2023 lag das Aufkommen in Donaueschingen bei der Grundsteuer A bei 89.000 Euro, bei der Grundsteuer B bei 3,9 Millionen Euro, 2024 rechnet die Verwaltung mit rund 86.000 Euro und 3,96 Millionen Euro. „Dieses Aufkommen wird auch für 2025 angestrebt“, so Beatrix Grüninger.