Lässt sich bei ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen jedes Risiko ausschließen? Vermutlich dürfte hier ein Ja ebenso schwer fallen wie bei großen Events professioneller Planung und Ausführung. Dennoch aber verlangt ein mitunter 60 bis 70 Seiten starkes Sicherheitskonzept vom Veranstalter, dass er sich über Eventualitäten aller Art Gedanken macht.

Andreas Dereck zeigt eine im Amt für öffentliche Ordnung erstellte Broschüre, die Vereinen hilft, Veranstaltungen zu planen.
Andreas Dereck zeigt eine im Amt für öffentliche Ordnung erstellte Broschüre, die Vereinen hilft, Veranstaltungen zu planen. | Bild: Wursthorn, Jens

Das damit verknüpfte Sicherheitskonzept ist anlassbezogen und wird für die jeweilige Veranstaltung erstellt. Dazu kommen Auflagen, die in den vergangenen Jahren präzisiert, in den Augen vieler Vereine kostensteigernd verschärft wurden. Etwa für die Narren. Brandschutz, Hygiene, Rotes Kreuz, Absperrungen, Sicherheitspersonal: Da könne man schon mal ins Grübeln kommen, sagt Michael Lehmann, erster Zunftmeister der Narrenzunft Frohsinn.

Grundsätzlich aber habe sich die Zunft mit den Sicherheitsverpflichtungen arrangiert und über die Unterstützung der Technischen Dienste, insbesondere im Umfeld der Umzüge, sei man sehr froh. Dennoch gebe es Veränderungen, die ans Geld der Narren gingen. Lehmann nennt hier beispielsweise kostenpflichtige Begleitung durch das Rote Kreuz. Aber auch die Hallengebühren seien ein Riesenthema. Der Umstieg in die neuen Donauhallen habe sich schon vor Jahren preislich deutlich bemerkbar gemacht.

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Und woher kommen die Auflagen? „Die Ordnungsämter werden gerne mal als sind Buhmänner gesehen“, weiß Andreas Dereck, Amtsleiter Öffentliche Ordnung. Im Falle der Gefahrenanalyse im Vorfeld einer größeren Vereinsveranstaltung „möchten wir helfen“. Nämlich anhand von Erfahrungswerten und einer Checkliste verhindern, dass der Veranstalter für einen Fehler zur Verantwortung gezogen wird.

Klare Ansage: Veranstalter haftet für alle Schäden

Dabei ist die Veranstalterhaftung nichts Neues. „Der Veranstalter trägt die Verantwortung fur alles rund um die Veranstaltung und haftet fur alle Schaden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden“, heißt es dann auch in einem Leitfaden der Stadt Donaueschingen, der die Erfordernisse rund um die Planung und Organisation von Veranstaltungen bündelt.

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Das große Problem: Statt eines einheitlichen Veranstaltungsgesetzes gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Anzeige- und Genehmigungspflichten. Für diese bedarf es Anträge, doch welcher konkret benötigt wird, hängt von Art, Ort und Umfang der jeweiligen Veranstaltung ab. Zu guter Letzt werden auch noch Aspekte wie etwa mögliche Gefahren für Mitwirkende und Besucher, die Schutzinteressen für Nachbarn oder Lärm, Jugendschutz oder Rauchverbote geprüft. Dabei, so Dereck, gebe es bei der Fastnacht keine anderen Abläufe als unter dem Jahr.

Bild 2: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

Gleichwohl plädiert er für einen sensiblen Umgang mit dem Thema. „Veranstalter, macht euch Gedanke“, appelliert der Amtsleiter. Diese seien bereits vor mehr als 40 Jahren, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch, schadensersatzpflichtig gewesen. Doch erst der in jüngerer Zeit zunehmende Modus, mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken und einem Anwalt an der Seite, seine Seite des Rechts zu erklagen, mache etwaige Fehler heute brisanter.

Bild 3: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

In Donaueschingen legten Veranstalter schon länger Sicherheitskonzepte vor, sagt Andreas Haller, Leiter des Amtes für Tourismus und Marketing. Dabei werde Donaueschingen in Bezug auf die Fasnet als relativ risikoarm eingeschätzt, was auch Zunft und Polizei bestätigten. Eingespielt habe sich die Form der Risikoanalyse. „Wir schauen uns im Vorfeld jede Veranstaltung an und bringen dabei die Erfahrungswerte des Vorjahrs ein“, sagt Haller und spricht weiter von bewährten Strukturen.

Bild 4: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

Ein massives Nachjustieren gebe es indes nie. Da hätte ja auch die Ordnungsbehörde vorher einen Fehler gemacht, sagen Hall und Dereck. Änderungen ergeben sich allenfalls im Fluss. Vor der Veranstaltung werden alle Beteiligen an einen Tisch geholt, um im Bedarfsfall Lösungen auszuarbeiten.

Bild 5: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

Im Übrigen sei es deutlich schwieriger, für Freiluftveranstaltungen das passende Präventionspaket zu schnüren, als für Hallenveranstaltungen, betont Dereck. Wenn in der Halle gefeiert wird, läuft das unter der Versammlungsstättenverordnung. Die gilt allgemein, auf ihre Einhaltung muss der Betreiber oder die Bauverwaltung der Kommune achten. Wollen sie die Innenräume mieten, müssen sich Veranstalter dem Vertragswerk unterwerfen.

Bild 6: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

Was natürlich auch für die Narren und ihren Zunftball gilt. „Wir wollen unsere Veranstaltungen in jeden Fall erhalten“, betont Zunftmeister Lehmann. Gleichzeitig wünscht er sich für die ehrenamtlichen Arbeit unter dem Stichwort Brauchstumspflege einen Unterstützungsbeitrag der öffentlichen Hand. Sponsoren klammert er an dieser Stelle aus. Von denen erhalten wir bereits viel Unterstützung“, stellt er klar. Durch Mitgliedergebühren würden die wachsenden Kosten jedenfalls nicht getragen.

Bild 7: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

„Ein Sicherheitskonzept ist gut und richtig, denn es bietet Klarheit“, sagt Thomas Knörr. Der Leiter des Polizeireviers Donaueschingen betont aber auch, dass ein Konzept auch der Veranstaltung angemessen sein müsse, für eine generelle Standardisierung gelte das nicht. Bei einem Großereignis wie dem Reitturnier sei ein 60 bis 70 Seiten umfassendes Papier durchaus angemessen, um möglichst alle Eventualitäten abzubilden.

Bild 8: Sorgloses Feiern braucht ein Konzept
Bild: Müller, Roger

Die Polizei arbeite mit Standards und erstelle ihre Lagebeurteilungen in Eigenregie. Eine besondere Gefahrenlage gebe es im Umfeld der Donaueschinger Fasnet nicht. „Aufgrund der kurzen Wege läuft es in Donaueschingen unproblematisch“, so Knörr. Was die Polizeipräsenz anlange, wie etwa die Straßensperrung beim Sonntagsumzug, sei der Ablauf zwar jedes Jahr gleich, werde aber immer wieder neu bewertet

Allerdings habe eine höhere Gefahren-Sensibilisierung im Polizeiapparat Einzug gehalten: nicht erst nach dem Terroranschlag Ende 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Vom Landesinnenministerium kämen Rahmenvorgaben, erläutert Knörr. Die jeweiligen Situationseinschätzungen oblägen den Präsidien und in der Folge den Revieren.