Der Klimawandel sorgt dafür, dass Extremwetter-Ereignisse zunehmen. Auch in Deutschland, wie die Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schmerzlich spüren haben lassen. Hundertjährige Hochwasser, die, wie der Name schon sagt, eigentlich statistisch in einem bestimmten Zeitraum auftreten, werden häufiger.
Auch auf der Baar ist das zu spüren. Seien es die Flächenbrände, die die Feuerwehr löschen muss, oder die Einsätze bei Starkregenfällen. Mit denen hatten es die Feuerwehren der Baar im vergangenen Monat mehrfach zu tun – in Hüfingen, Pfohren, Aasen und Heidenhofen. Innerhalb kürzester Zeit ließen die Wolken derart viel Wasser herabregnen, dass die Kanalsysteme schnell an ihre Grenzen kamen. Straßen wurden überspült, Bäche traten über die Ufer und Keller liefen mit Wasser voll. Viel zu tun für die Feuerwehr.

Die Einsätze sorgten dann allerdings auch für Verwunderung in Donaueschingen. Nicht etwa aufgrund der enormen Niederschläge, sondern wegen der Modalitäten mit der Feuerwehr, sollte der eigene Keller plötzlich mit Wasser volllaufen. Dann – zumindest denken das viele – kommt die Feuerwehr und hilft, die Gemeinde übernimmt die Kosten. Es handelt sich ja hierbei immerhin um höhere Gewalt. Tatsächlich sieht das aber anders aus.
Überall gleich geregelt
„Wie hier vorgegangen wird, das ist länderweit gleich. Das wird geregelt von den Paragrafen eins und zwei im Feuerwehrgesetzt“, erklärt Donaueschingens Gesamtkommandant Gerd Wimmer. Darin kommt klar zum Ausdruck, dass die Feuerwehr vor Gefahren schützen und in eben solchen, aus lebensbedrohlichen Lagen helfen soll. Keine Rede davon, einen Keller auszupumpen. „Die Feuerwehr hat Muss- und Kann-Aufgaben. Einen Keller von Wasser zu befreien ist ganz klar aus dem Kann-Bereich“, so Wimmer weiter. Konkret bedeutet das: Ein Feuerwehreinsatz, bei dem es rein darum geht, Wasser aus dem Keller eines privaten Gebäudes zu pumpen, der muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden. „Wenn keine Gefahr davon ausgeht, dann ist das der Fall. Wir machen die Bürger dann darauf aufmerksam, dass das kostenpflichtig ist.“
Es kommt auf die Situation an
Wie Wimmer sagt, sei es auch oft der Fall, dass die Wehr dann sofort wieder abrücken könne. Der vollgelaufene Keller ist dann eine Aufgabe, die Techniker oder Handwerker übernehmen: „Theoretisch könnte jemand die Feuerwehr anzeigen, wenn sie solche Aufgaben übernehmen würde“, so der Kommandant. Natürlich entscheide die Wehr in solchem Fall auch mit Augenmaß. Zuerst werde die Lage erkundet und die Situation eingeschätzt. „Wenn etwa eine ältere Frau oder ein älterer Herr ganz allein vor einer solchen Situation stehen, dann machen wir das natürlich auch.“
In vielen Fällen Thema
Ähnlich verhalte es sich auch mit Brandmelde-Anlagen. Löst sie aus und es ist nachher auch eine Flamme erkennbar, dann kostet der Einsatz nichts. „Ab wann es sich um ein Feuer handelt ist im Gesetz klar geregelt. Dann ist es nicht kostenpflichtig“, sagt Wimmer. Ansonsten schon. Viele Sympathien gebe es über diesen Sachverhalt meist nicht: „Viele verstehen das nicht.“ Ein Kaminbrand etwa sei ganz klar Aufgabe der Feuerwehr, die Kosten übernehme dann die Gemeinde. Das sei auch der Fall, wenn spezielle Gerätschaften der Feuerwehr zum Einsatz kommen: „Nehmen wir an, ein Lastwagen-Fahrer ist eingeklemmt und die Sanitäter können den Mann nicht erreichen. Dann wird das Schneidewerkzeug notwendig.“
Mit oder ohne Eile?
Oft wird die Wehr auch zu Türöffnungseinsätzen gerufen. „Die gibt es mit und ohne Eile“, sagt Wimmer. Mit Eile beinhalte den Verdacht, jemand könne sich in Gefahr befinden. „Ohne Eile ist eigentlich ein Fall für den Schlosser. Oft kommt das jedoch sonntags vor, niemand ist zu erreichen – dann machen wir es eben doch“, so Wimmer. Es gelte eben auch immer, die Situation abzuwägen.
Und die Kosten?
Was der Einsatz dann tatsächlich für Kosten verursacht, ist ebenfalls klar geregelt: „Da gibt es dann entsprechende Stundensätze für die jeweiligen Fahrzeuge, den Einsatz der Feuerwehrleute.“ Pauschal fallen noch Verwaltungskosten von 78 Euro an. Am teuersten wird es übrigens, wenn die Drehleiter der Feuerwehr beim Einsatz mit dabei ist. Laut Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung des Landes Baden-Württemberg liegt der Kostenfaktor dabei etwas über 200 Euro.