Eine blaue Hausfassade ziert die Käferstraße seit Jahren. Hinter der Tür des Admiral-Logos blinken helle Lichter. Es geht die Treppe hinab. Zu sehen sind schillernde Neonlichter und bunte Reklamen. Nun werden Alter und Identität überprüft. Im Blickwinkel sind schon die flackernden Spielautomaten zu sehen und Geräusche sind zu hören. Nun wird eine Spielkarte benutzt, um an einem Freischalt-Terminal ein entsprechendes Spiel freischalten zu können. Dann kann es losgehen. Der Automat selbst funktioniert nur über Bargeld, das direkt eingeworfen werden muss. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Claudia Otto ist Mitarbeiterin in der Donaueschinger Spielhalle. Die Bräunlingerin wurde von der Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) im Umgang mit Spielsucht geschult. „Die GSP wurde gegründet, um bei Spielgästen für einen reflektierten Umgang mit dem eigenen Spielverhalten zu werben, bevor problematisches Spielverhalten überhaupt entsteht“, sagt Stefan Nikki. Zudem liegen Flyer in der Spielhalle aus, „um niederschwellig zu informieren und zu helfen“, sagt der Berater von der Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention.
Gäste können sich sperren lassen
Man könne nicht pauschal sagen, wie oft Gäste mit einem gestörten Spielverhältnis auffallen und die Mitarbeiter nach Rat fragen, sagt Otto. „Kürzlich haben wir drei Haus-Verbote ausgesprochen, aber davor gab es auch viele Monate keine.“ Gäste könnten sich auch selbst sperren lassen. „Einige Gäste sind Stammgäste, aber das Publikum ist doch recht gemischt“, erklärt sie.

Außerdem dürfe man die Spielhalle nur mit klarem Verstand betreten, daher werde auch kein Alkohol ausgeschenkt, ergänzt Benjamin Melzer von Admiral Entertainment. Um einen reflektierten Umgang zu garantieren sei der maximale Verlust pro Stunde bei einem Geldspielgerät in staatlich konzessionierten Spielhallen auf 60 Euro begrenzt. Im langfristigen Mittel dürfen es nicht mehr als 20 Euro pro Stunde sein. Maximal-Gewinn in der Stunde sind 400 Euro. „Danach kommt es zu einer kurzen Zwangs-Pause durch den Automaten.“ Das Freischalt-Terminal erfülle hier seinen Zweck, damit die Gäste jeweils nur an einem Automaten spielen können. Nach einer Stunde geht das Geldspielgerät automatisch in eine Spielpause. Nach drei Stunden wird es ganz heruntergefahren.
Mitten in der Gesellschaft
Nur Erwachsene dürften in die Spielhalle, sagt der Unternehmenssprecher der Admiral-Spielhallen Daniel Henzgen. „In jeder unserer Spielhallen leben wir hohe Standards im Spieler- und Jugendschutz.“ Er spricht von effektiven Zutrittskontrollen, Schulungen des Service-Personals und Ort sowie die enge Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention. Deshalb sei laut Henzgen der negative Ruf der Spielhallen nicht gerechtfertigt: „Glücksspiel ist keine gesellschaftliche Randerscheinung, sondern findet seit jeher in der Mitte der Gesellschaft statt.“
Illegale Angebote sind gewachsen
Corona habe den Markt verändert: „Abrupt und über Monate hinweg wurde jegliche Geschäftstätigkeit für staatlich konzessionierte Spielhallen beendet.“ Die Folge sei ein ungezügeltes Wachstum illegaler Angebote gewesen.

Als staatlich konzessionierter Glücksspielanbieter sieht er seine Firma als Partner der Politik im Kampf gegen das illegale Spiel. Daher unterstütze er alle Maßnahmen der Politik, die sich gegen den Schwarzmarkt und illegale Strukturen richten. „Zudem lenken wir die Nachfrage durch unser Angebot in legale Bahnen.“ Vor diesem Hintergrund sei die Entscheidung der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Zwangsschließung hunderter staatlich konzessionierter Spielhallen ein Sonderkonjunkturprogramm für illegale Angebote“, sagt Henzgen.
Verbesserungsbedarf besteht
Dies sieht Pia Wenzler von der Fachstelle Sucht anders: „Im Bereich der Umsetzung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags, welcher Mehrfachkonzessionen von Spielhallen verbietet und Abstandsregelungen zu anderen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgibt und somit die Anzahl der Spielhallen begrenzt, sehen wir noch Bedarf im Schwarzwald-Baar-Kreis.“
Pathologisches Glücksspiel zählt zu den stoffungebundenen Süchten und damit Verhaltenssüchten, weiß die Sozialpädagogin. „Problematisches Suchtverhalten bleibt aufgrund der Kontaktbeschränkungen in Corona häufiger unerkannt, was die Problematik noch weiter verstärkt.“ Zudem werde die Sucht häufig kompensatorisch eingesetzt, dies führe langfristig jedoch zur Verschlechterung des Allgemeinzustands, auch wenn kurzfristig Abhilfe geschaffen wurde, sagt Wenzler. Denn Glücksspiel könne einen bestimmten Status und somit auch Selbstwertgefühl verschaffen. Dies geschehe in der Pandemiezeit auch durch Internet-Glücksspiel.
Und wie wird die Jugend vor der Spielsucht geschützt? „Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden“, zitiert Stadtsprecherin Beatrix Grüninger das Jugendschutzgesetz.
25 Straftaten im Jahr 2019
„Spielcasinos werden bei Auffälligkeiten, wie etwa relevante Delikte im Zusammenhang mit Nachtleben verstärkt kontrolliert“, erklärt die Polizei. Zudem würde der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt bei der Kontrolle von Automaten verstärkt mitarbeiten. 2019 gab es 25 Straftaten im Schwarzwald-Baar-Kreis rund um Spielhallen.