Wer in der Erzdiözese Freiburg bei der Pfarrgemeinderatswahl seine Stimme abgeben möchte, muss dies online oder per Briefwahl tun. Dies hat der Freiburger Erzbischof, Stephan Burger, am Freitag, 13. März, beschlossen. Damit reagiert Burger auf die zunehmende Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. Selbst bei gutem Willen sei nicht gewährleistet, dass für die Wahllokale ausreichend Schutzmittel (Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe) zur Verfügung gestellt werden können. An manchen Orten hätten zudem bereits kommunale Einrichtungen die Überlassung kommunaler Räumlichkeiten (Rathaus, Kita, Hallen) aufgrund der ihnen gestellten Vorgaben durch die Behörden zurückgezogen.

Wahlhelfer aus Hochrisikogruppen

Mitglieder von Wahlvorständen und Stimmbezirksausschüssen sowie Wahlhelfer in der Erzdiözese seien zudem oft in einem Alter, das zur Hochrisikogruppe gehöre. Deshalb hat der Erzbischof entschieden, dass eine Präsenzwahl nicht stattfindet. Hierfür wird die Abgabe der Briefwahlunterlagen verlängert. Diese müssen bis Sonntag, 22. März, um 12 Uhr im Pfarrbüro in Furtwangen eingegangen sein, informiert der Wahlvorstand der katholischen Seelsorgeeinheit Oberes Bregtal. Briefwahlanträge können noch bis spätestens Mittwoch in den beiden Pfarrbüros in Furtwangen und Vöhrenbach eingereicht werden.

Dieses Jahr erstmals online

Gerade über die 2020 erstmals eröffnete Möglichkeit der Online-Wahl ist jedoch eine ausreichende Möglichkeit der Teilnahme an der Wahl sichergestellt. Unter der Internet-adresse www.ebfr.de/pgr-wahl2020 wird man schrittweise durch die Wahl geführt. Hierfür braucht man das Passwort, welches unter dem Rubbelfeld auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Online gewählt werden kann bis am 20. März um 18 Uhr. Wer Unterstützung braucht, kann in einem der beiden Pfarrbüros (Furtwangen, Telefon 07723-50 47 660, oder Vöhrenbach, Telefon 07727-256), anrufen. Sowohl auf dem Stimmzettel als auch online wird über den Wahlmodus informiert.

24 Sitze

In der Seelsorgeeinheit Oberes Bregtal gibt insgesamt acht Stimmbezirke und insgesamt 24 Sitze. Jeder Wahlberechtigte hat 24 Stimmen. In jedem Stimmbezirk kann man maximal die dort angegebene Stimmenanzahl auf die Kandidierenden verteilen. Dabei kann jedem Kandidierenden nur eine Stimme gegeben werden. Da keine 24 Kandidierenden für den Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit Bregtal vorgeschlagen worden sind, können weitere wählbare Personen ab 18 Jahren aus der Kirchengemeinde in den Pfarrgemeinderat gewählt werden, indem ihr Name in eine der dafür vorgesehenen Leerzeilen eingetragen wird.