Mit dem Lärmaktionsplan, den der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet hat, verfügt die Stadt Geisingen jetzt über ein rechtssicheres Fundament, auf dessen Basis zunächst zwei Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung entlang der Autobahn A 81 umgesetzt werden können. Dazu zählt der Einbau einer offenporigen Asphaltdecke – so genannter Flüsterasphalt – und die Einführung eines nächtlichen Tempolimits von 100 Stundenkilometern auf der Autobahn bei Geisingen und Kirchen-Hausen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

30 Jahre lang gekämpft

Damit ist, nachdem Gemeinderat, Stadtverwaltung und Einwohner über dreißig Jahre lang erfolglos, aber unverdrossen für eine Reduzierung der Lärmbelastung entlang der Autobahn gekämpft hatten, ein Durchbruch gelungen, auch wenn sich weitergehende Forderungen wie ein ganztägig gültiges Tempolimit und die Erneuerung der Lärmschutzanlagen zumindest derzeit noch nicht durchsetzen lassen.

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Dass Geisingen jetzt tatsächlich ein nächtliches Tempolimit einführen lassen kann, beruht auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das eine Hebelwirkung für die Kommunen mit sich brachte. Während die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen einen erheblichen Ermessensspielraum haben, gestalte sich das Ganze anders, wenn es um den Lärmaktionsplan einer Kommune gehe, stellte der Verwaltungsgerichtshof in einem im Juli 2018 gesprochenen Urteil fest.

Kommune bekommt Entscheidungsgewalt

Durch das Aufstellen eines Lärmaktionsplans könne die Kommune die Ermessensentscheidung an sich ziehen. Das bedeutet konkret, dass die Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung von Tempolimits verpflichtet ist, sofern der Lärmaktionsplan rechtmäßig ist, sich also insbesondere die Maßnahmen auf fachrechtliche Grundlagen stützen lassen und die Gemeinde das fachrechtliche Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.

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Das Einvernehmen der Umsetzungsbehörden ist dann nicht erforderlich, die Gemeinden können die Umsetzung ihrer Lärmaktionsplanung auch einklagen. Voraussetzung ist, dass der Maßnahmenkatalog, den der Lärmaktionsplan vorgibt, rechtlich hieb- und stichfest begründet wird. Und genau diese akribische Abwägung werde im jetzt vorliegenden Lärmaktionsplan vorgenommen, erläuterte Rechtsanwalt Bastian Reuße von der Kanzlei W2K, die den Lärmaktionsplan gemeinsam mit dem Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine & Jud im Auftrag der Stadt Geisingen aus der Taufe gehoben hat.

Antrag geht an Autobahn GmbH des Bundes

Nach der Verabschiedung des Lärmaktionsplans werde man sich zügig an die Umsetzung der Maßnahmen machen und bei der seit 1. Januar dieses Jahres für die Bundesautobahnen zuständigen Autobahn GmbH des Bundes den Einbau von Flüsterasphalt und die Einführung des nächtlichen Tempolimits beantragen, skizzierte Reuße die nächsten Schritte. Während der Flüsterasphalt als Baumaßnahme wohl noch Jahre auf sich warten lassen werde, werde das nächtliche Tempolimit, weil ohne größeren Aufwand realisierbar, schnell zur Umsetzung kommen.

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