Schwerter, Säbel und Pistolen sind allesamt Gegenstände, die eigentlich nicht mit Kindergärten in Verbindung gebracht werden. Es sei denn, die Fasnet steht an. Wenn es ans Verkleiden geht, dann sind nach wie vor auch martialische Figuren der Renner. Cowboy und Indianer gibt es noch heute, hinzugesellt haben sich etliche Superhelden, wie Batman, Iron Man oder Captain America. Aber passen denn Waffen, wenn auch nur zur Fasnet, überhaupt in einen Kindergarten? Und wie handhaben das Einrichtungen auf der Baar?
Ohne Waffen
In der neuen Kindertagesstätte St. Georg in Behla hat man sich zur Fasnet auf ein gemeinsames Motto geeinigt, erklärt Ann-Kathrin Dunzweiler. „Die Wettizunft hat zur Fasnet das Thema ‚Reise durch Raum und Zeit‘. Wir wollten uns dem anpassen und haben im Kindergarten dazu abgestimmt.“ Gewonnen habe schließlich „Helden der Kindheit“. Die müssen allerdings wohl ohne Waffen auskommen. „Wir haben uns noch nicht wirklich darauf geeinigt, aber auch unter dem Jahr vermitteln wir, dass nicht auf Personen geschossen wird“, erklärt Dunzweiler. Gleiches gilt etwa für Schwerter: „St. Martin hat ja auch ein Schwert. Wenn wir das Fest feiern, dann erklären wir, dass er eben ein Soldat ist.“
Ähnlich sieht das im evangelischen Luise-Scheppler-Kindertagesstätte: „Spielzeugpistolen sind verboten“, erklärt Mirijam Kaiser. Einerseits aus dem gewalttätigen Hintergrund, andererseits, dass damit nicht dauernd rumgeknallt werde. Im Bereich der Kostüme sei allerdings nichts verboten. „Wir sind immer auch beim Umzug in der Stadt mit dabei. Dieses Jahr unter dem Motto ‚Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad‘.“
Waffen erlaubt
Ein gemeinsames Motto gibt es auch im städtischen Kindergarten Bräunlingen. Allerdings stehe es jedem frei, sich zu verkleiden wie er es möchte, erklärt Leiterin Veronika Schweizer. Auch Waffen sind hier erlaubt, allerdings ohne die Zündplättchen-Munition. Das wegen des Lärms. „Die Debatte finde ich lächerlich“, sagt Schweizer. Cowboy und Indianer seien nach wie vor unter den beliebten Kostümen. Bestimmte Verkleidungen, die verboten sind, gebe es nicht: „Das Zirkus-Thema ist ja recht vielfältig und bietet für jeden etwas.“ Die Kinder dürfen schon die gesamte Woche im Kostüm kommen. Was früher das einfache Prinzessinnen-Kleid war, ist heute eben die Eisprinzessin, angelehnt an den populären Disney-Film. Und dann gibt es da auch noch die Superhelden, die eben auch mal martialisch auftreten: „Es sind die Helden in den Köpfen der Kinder.“
„Kämpfen und Stark sein ist nach wie vor ein Thema bei den Kindern. Das war es schon immer und wird es auch bleiben“, sagt Schweizer. Da kann es eben auch mal sein, dass es lauter und ruppiger zugehe. Das sei am häufigsten bei den Jungs der Fall. Meist gebe es ohnehin kaum mehr Platz, das auszuleben: „Die Gesellschaft lässt es oft nicht mehr zu.“
Keine Käpsele-Pistole
Im Donaueschinger Kindergarten Wunderfitz habe man hinsichtlich der Kostüme ebenfalls ein Motto, generell dürfe aber jeder auch so verkleidet kommen, wie es ihm gefällt. Restriktionen gebe es hier keine, erklärt Leiterin Ines Walz. Bei den Waffen werde differenziert: „Wir wollen keine Waffen, die erschrecken können, wie etwa die Käpsele-Pistole. Das wissen aber Kinder und Eltern auch, und das klappt auch gut.“ Wie sieht es dann aus, wenn Kinder etwa ein Holzschwert bringen? „Die dürfen das schon mitbringen, würden es dann aber wahrscheinlich auf den Schrank legen“, so Walz. Das allerdings nicht mit einer Restriktion verbunden. „Wir wollen da nicht zu verbotslastig sein. Die Kinder dürfen sich präsentieren und ihre Kostüme und Figuren erklären. Sie identifizieren sich ja damit auch.“ Die Vorstellungsrunde der Fasnet-Verkleidungen gebe es etwa auch im gemeinsamen Morgenkreis.
Spielzeug oder Waffe?
Generell gilt, dass Spielzeugwaffen nicht verboten sind. Allerdings gibt es eine Schnittmenge, die bei der Verschärfung des Waffengesetzes 2008 mit aufgenommen wurde. Treffen bestimmte Kriterien zu, dann können Spielzeugwaffen als sogenannte Anscheinswaffen eingestuft werden. Es handelt sich dabei um jene, die auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind. Das offene Tragen solcher Spielzeug-Waffen ist verboten. Im Waffengesetz heißt es dazu: „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.“ Wer gegen das Verbot verstößt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Diese nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet. Das verhängte Bußgeld kann hierbei üppig ausfallen und bis zu 10.000 Euro betragen. Meist wird die Anscheinswaffe auch durch die Polizei eingezogen. Einen Waffenschein gibt es dafür nicht, da das Führen generell verboten ist. Ausnahmen bestehen etwa bei närrischen Umzügen, bei denen die Waffen entsprechend gekennzeichnet werden.