Am Kofenweiher ist es erlaubt, am Riedsee nicht: Was das Betreten der Uferbereiche dieser stehenden Gewässer anlangt, fährt die Stadt Hüfingen einen differenzierten Kurs.

Es gehe einzig und allein darum, Menschenansammlungen zu vermeiden und das Abstandsgebot durchzusetzen, erklärt Hauptamtsleiter Horst Vetter den Hintergrund eines Verbots, das die Kommune aus eigenem Antrieb erlassen hat.

Zufahrt an den See ist gesperrt

Denn im ausgewiesenen Badebereich gehe es auf der kleinen Liegefläche bei schönem Wetter eng zu, weiß Vetter zur Genüge. Schon zu Ostern sei es zu Situationen gekommen, die beanstandet wurden.

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Der Riedsee werde im Sommer von Badegästen aus dem ganzen Landkreis angesteuert. Diesem großen Andrang schiebe man einen Riegel vor, indem gegenwärtig die Zufahrt an den See für Fahrzeuge gesperrt ist.

Noch keine Bußgelder verhängt

Der Uferbereich werde durch den Gemeindevollzugsbediensteten und dessen Aushilfe regelmäßig, auch an Wochenenden, kontrolliert. Bußgelder seien allerdings noch nicht verhängt worden.

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Keine Einschränkungen bei Freizeitaktivitäten am Riedsee gibt es für Radfahrer und Wanderer. Diese können dort Sport treiben und die Natur genießen: vorausgesetzt, sie lassen sich nicht als Gruppen nieder.

Anfragen im Rathaus

Die coronabedingten Einschränkungen belasten und machen die Menschen ungeduldig. „Nein, wir wissen nicht, wann die Riedseen wieder frei zugänglich sind“, zitiert Vetter die häufig genannte Antwort aus dem Rathaus für entsprechende Bürgeranfragen.

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Anders verhalte es sich mit dem Kofenweiher. „Da haben wir eine ganz andere Klientel“, sagt Vetter und meint die nicht übermäßige Nutzung durch Einheimische.

Ein Bild aus dem Jahr 2018: So präsentiert sich der ehemalige Baggersee als Kofenweiher heute. Stadtnah bietet er Raum zur Erholung, zum ...
Ein Bild aus dem Jahr 2018: So präsentiert sich der ehemalige Baggersee als Kofenweiher heute. Stadtnah bietet er Raum zur Erholung, zum Baden und Schwimmen und wird von den Hüfingern gern aufgesucht.

Damit ist dort auch eine Begleiterscheinung der Freizeitnutzung nicht generell verboten, die am Riedsee wegen der fehlenden Erreichbarkeit – Stichwort gesperrte Uferzone – ohnehin nicht infrage kommt: nämlich das Plantschen und Schwimmen im Kofenweiher.

Kontrollen am Kofenweiher

Das könnte sich freilich ändern, falls sich der stadtnahe kleine See plötzlich zum Geheimtipp entwickeln würde. „Wir werden deshalb die Situation beobachten“, gibt Vetter zu verstehen.