Immendingen – Obwohl die fünf Windkraftanlagen des Windparks Amtenhauser Berg in Ippingen nicht auf gemeindeeigenen Grundstücken gebaut wurden, erhält die Gemeinde Immendingen künftig eine jährliche finanzielle Beteiligung an den Anlagen. Das ermöglichen die Neuregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Einen entsprechenden Vertrag hat der Gemeinderat jüngst mit den Kommunalpartnern abgeschlossen, welche die Windräder betreiben. Der erste Windpark auf Gemarkung Immendingen ist bereits seit 2018 in Betrieb. Es handelt sich um fünf Windkrafträder auf dem Amtenhauser Berg zwischen Ippingen und Zimmern. Sie haben eine Nabenhöhe von 137 Metern, erzielen rund 3,3 Megawatt und damit eine Jahresstrommenge von sechs Millionen Kilowattstunden. Da die fünf Windräder nicht auf Grundstücken der Gemeinde erstellt wurden, erzielt Immendingen auch keine Pachteinnahmen.
Allerdings ermöglicht das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2023 nun, den auch an bereits bestehende Windenergieanlagen angrenzenden Gemeinden eine finanzielle Teilhabe zukommen zu lassen. Die Einführung eines entsprechenden Betrags hat die Gemeindeverwaltung mit den Kommunalpartnern ausgehandelt. Die Anlagenbetreiber von Bestands-Windenergieanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2500 Metern um die Turmmitte der Anlagen Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge bezahlen. Eingeführt wurde diese Regelung, um die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung der Windräder zu beteiligen und damit eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen. Der Anlagenbetreiber hat die Möglichkeit, sich die Kosten für die kommunale Beteiligung vom Netzbetreiber erstatten zu lassen. Zwar erreicht Immendingen aufgrund der Lage der Windräder nicht die volle, sondern nur eine prozentuale Beteiligung. Jährlich sind jedoch laut Leistungsprognosen rund 52.700 Euro zu erwarten.