Der Staatsanwalt hatte auf fünf Jahre und drei Monate Gefängnis plädiert. Dann gab es aber doch eine vergleichsweise milde Strafe. Das Urteil im Prozess gegen einen 46-Jährigen aus dem Raum Rottweil fiel am vierten Verhandlungstag. Der Mann hatte seine Frau mit einer Machete angegriffen.

Es sei eine sehr schwierige Beweisführung gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer das Strafmaß. Die Aussagen der Ehefrau seien widersprüchlich, der Mann mit 2,66 Promille nicht zurechnungsfähig gewesen. Für Münzer ist zumindest klar: Der Angeklagte habe seine Frau nicht töten, sondern ihr nur einen Schrecken einjagen wollen.

Die Kinder leiden bis heute

Dabei habe das Gericht durchaus die gewalttätige Vorgeschichte gesehen. Unter der leiden die beiden Kinder, insbesondere die Tochter, bis heute. Der Angeklagte galt allgemein als nett und freundlich, wurde aber mit Alkohol zur Furie. Doch diese Lebensführungsschuld des Mannes sei nicht Sache des Prozesses gewesen.

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Dem Gericht ging es nur um den Angriff im Februar, dessen Ablauf lediglich die beiden Eheleute beschreiben konnten. Der Mann habe seiner Frau, die an dem Tag eine Wohnung für sich angeschaut hatte, klar machen wollte, dass sie ihn nicht verlassen durfte. „Er wollte ihr zeigen, wer hier das Sagen hat“, ordnete Münzer die Tat ein.

Bizarrer Angriff in drei Wellen

Der erste Angriff erfolgte mit einer Machete im Schlafzimmer, wo die Frau im Bett lag. Es gelang ihr, dem arg betrunkenen Mann die Waffe zu entreißen und sie im Bad im Wäschekorb zu verstecken.

Dann folgte die zweite Attacke mit Küchenmessern, als die Frau auf den Balkon ging, um eine Zigarette zu rauchen. Sie konnte sich erfolgreich wehren. Das lag nach Einschätzung des Gerichts daran, dass der Mann von der Tötungsabsicht zurückgetreten sei.

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Den dritten Vorstoß kommentierte der Richter mit: „Jetzt wird‘s bizarr.“ Mit gleich vier Küchenmessern ging der 46-Jährige auf die Frau los, die sich inzwischen im Zimmer des Sohnes versteckt hatte. Eine fast cineastische Szene, befand Münzer. Allerding war der Täter so langsam, dass die Frau ihm wieder die Waffen abnehmen konnte.

Am schwersten verletzt: der Angreifer

Bei einem anschließenden Sturz im Wohnzimmer brach sich der Täter den Oberschenkel. So gesehen habe der Mann, das betonte Verteidiger Bernhard Mußgnug in seinem Plädoyer, eine viel schwerere Verletzung davon getragen als die Frau.

Richter Münzer sah die psychische Last des Angeklagten: Von der Familie, den Kindern getrennt, ein Annäherungsverbot, acht Monate U-Haft ... „Er muss jetzt einen neuen Start ins Leben finden.“

Er flippt wegen Kleinigkeiten aus

Aber auch die andere Seite wog schwer: Die jahrelange Gewalt gegenüber der Frau und den beiden Kindern. Ein Topf Suppe auf der falschen Herdplatte reichte offenbar aus, dass er ausflippte. Das hatte die Tochter als Zeugin erzählt. Vieles davon war von der Polizei und vom Jugendamt dokumentiert.

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Sie kann nicht von ihm lassen

Dennoch blieb die Ehefrau bei ihm, ließ ihn nach einer Trennung und einem gerichtlich verordneten Annäherungsverbot wieder einziehen. Schwer wogen auch die Drohungen gegen Mutter und Sohn: Wenn sie die Polizei holten, würde er beide umbringen.

Ebenfalls ein schweres Gewicht auf der Waage waren, das hob der Richter hervor, die Angaben des Angeklagte gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen. Seine Frau sei psychisch krank, höre Stimmen. „Das hat dem Ganzen die Krone aufgesetzt“, sagte Münzer.

Jetzt gelten strenge Regeln

Dennoch wurden ihm am Ende des Prozesses die Fußfesseln abgenommen, er verließ den Gerichtssaal auf Krücken, aber als freier Mann.

Allerdings muss er die nächsten drei Jahre jeden Monat beim Bewährungshelfer und der Suchtberatung antreten, darf keinen Alkohol mehr trinken und muss dies mit Leberwert-Kontrollen nachweisen – von ihm selbst zu bezahlen.

Außerdem darf er sich seiner Frau, den beiden Kindern und der einst gemeinsamen Wohnung nicht nähern. 50 Meter Abstand muss er einhalten. Sonst genügt ein Anruf bei der Polizei, und er sitzt wieder ein.

Für den Richter wenigstens ein positives Fazit des Prozesses: Die Trennung der überaus toxischen Beziehung des Ehepaars ist zementiert, die Scheidung in die Wege geleitet.

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