Dennis Mattutat, der sich für eine Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses über die nächtliche Abschaltung einsetzt, kündigte ein Bürgerbegehren am Donnerstagabend nach einer Sitzung des Gemeinderates an. Zuvor bezichtigten sich Bürgermeister Rudolf Fluck und Dennis Mattutat in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates gegenseitig eines unfairen Verhaltens.
Gemeinderat beschließt aufgrund von Anwohnerklage nächtliche Abschaltung
Am 25. Juli beschloss der Gemeinderat, dass die Glocken der evangelischen Antoniuskirche nachts von 22.01 Uhr bis 5.59 Uhr künftig ausgeschaltet bleiben. Als Grund der Entscheidung wurden die Lärmbelästigung und die damit verbundene nächtliche Störung von Anwohnern genannt. Dennis Mattutat sammelte daraufhin in der Hindenburgstraße, an der die Kirche liegt, 80 Unterschriften gegen diesen Beschluss und überreichte sie Bürgermeister Rudolf Fluck. Dieser versprach schließlich nach der Sommerpause das Thema nochmals mit dem Gemeinderat aufzugreifen.
Zum Auftakt der Sitzung erläuterte Fluck, dass bei hohen und immer wiederkehrenden Lärmrichtwerten gesundheitliche Folgen nicht auszuschließen seien. In einem Gebiet wie der Hindenburgstraße seien nachts 45 bis 65 Dezibel erlaubt. Im Umfeld der Kirche spreche man mit dem Glockenschlag von 80 Dezibel. Das sei der Grund für den Gemeinderatsbeschluss.
Dann bezichtigte der Bürgermeister Dennis Mattutat, sich nicht an die Absprache gehalten zu haben, bis zur Sitzung nicht aktiv zu werden. So sei in der Postagentur noch eine Unterschriftenliste ausgelegen und in einer von ihm gegründeten Facebookgruppe habe Mattutat „ein falsches Bild des Sachverhalts vermittelt“. „Unser Ziel war heute in nichtöffentlicher Sitzung eine weitere Kompromisslösung zu finden“, sagte Fluck. Nun setzte er den Tagesordnungspunkt ab, weil die Kommunalaufsicht geraten habe, das Thema öffentlich zu beraten, um Transparenz gegenüber den Bürgern zu wahren.
Dennis Mattutat wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf. Die Unterschriftenliste in der Post sei eine der ursprünglichen Listen gewesen. Mittlerweile hätten dort allerdings 200 Menschen unterzeichnet. Das sei für ihn aber nicht mehr so wichtig gewesen, weil er ja in der Zwischenzeit mit dem Bürgermeister gesprochen und auf dessen Ankündigung vertraut habe, den Gemeinderat nochmals ins Boot zu holen. Den Bürgermeister habe er im Sommer gebeten, ihm Alternativen zum Bürgerbegehren und der beschlossenen Nachtabschaltung aufzuzeigen. Antwort habe er bislang keine erhalten.
Kein Verständnis habe er dafür, dass der Bürgermeister das Thema dann nichtöffentlich im Gemeinderat besprechen wollte. Es betreffe die Bürger von Mönchweiler, die ein Interesse an der Entscheidung haben. Bürgermeister Rudolf Fluck kündigte schließlich an, den 28. Oktober abzuwarten. Dann läuft die Frist für den Antrag auf ein Bürgerbegehren ab. Von den knapp 2500 Wahlberechtigten Mönchweilers müssten rund 175 diesen Antrag unterzeichnen. Am Montag möchte Dennis Mattutat beginnen, die Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln.
So funktioniert ein Bürgerentscheid
- Die Grundlage: Bei Themen, die alle Mitglieder einer Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Gemeinde liegen, können auch Bürger auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeinderates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid abstimmen. Um diesen zu erwirken, bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens.
- Der Antrag: Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beantragt werden. Dafür müssen sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürger das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des beanstandeten Gemeinderatsbeschlusses muss der Antrag für das Bürgerbegehren bei der Gemeinde eingereicht werden.
- Die Entscheidung: Der Gemeinderat muss dann binnen zwei Monaten überprüfen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Wird es für zulässig erklärt, wird ein Termin für den Bürgerentscheid festgelegt. (put)