Mönchweiler Die Gemeindeverwaltung Mönchweiler wurde von April bis Juni einer überörtlichen Prüfung durch das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes unterzogen. Das Ergebnis wurde vor kurzem von Bürgermeister Rudolf Fluck bekanntgegeben. Gegenstand der Prüfung waren die Bereiche Hauptamt, Rechnungsamt und Bauamt. Geprüft wurden die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte. Es erfolgten aber auch weitere stichprobenartige Prüfungen. Für alle drei Fachbereiche gab es jeweils einen Verwaltungsbericht und nach dem Abschlussgespräch mit den Prüfern, das im Juli stattfand, einen Prüfungsbericht.
Im Prüfungszeitraum seien die Gemeindefinanzen nach den Anforderungen einer gesicherten und stetigen Aufgabenerfüllung als gut einzustufen, gibt der Bürgermeister das Ergebnis der Prüfung wieder. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde seien stets geordnet und die Aufgabenerfüllung ständig gesichert.
Obwohl sich die Ertragskraft spürbar verschlechtert habe, sei es durchweg möglich gewesen, Eigenmittel zur Finanzierung der Investitionen zu erwirtschaften. Das sich auf mehr als 13 Millionen Euro belaufende Investitionsvolumen konnte die Gemeinde ohne Kreditaufnahmen finanzieren. Im Kernhaushalt wies die Gemeinde über den gesamten Prüfungszeitraum hinweg keinerlei Schulden auf.
Schwerpunktmäßig befasste sich die Prüfung mit der im Rahmen der Einführung der kommunalen Doppik zum 1. Januar 2020 erstellte Eröffnungsbilanz sowie dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in den Haushaltsjahren 2019 bis 2023. Dabei habe sich gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen insgesamt ordnungsgemäß gearbeitet habe, so gibt der Bürgermeister das Prüfungsergebnis weiter.
Unnötige Geheimhaltung
Zum Bereich des Kommunalrechts habe der Bericht der Prüfer festgestellt, dass die Befangenheitsvorschriften nach dem Eindruck der Prüfung beachtet wurden. In wenigen Fällen sei innerhalb des Prüfungszeitraumes allerdings der Grundsatz der Öffentlichkeit bei Mönchweiler Gemeinderatssitzungen nicht beachtet worden. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Beratung als auch für eine Beschlussfassung zu einem Thema.
Die Prüfung sei auf Basis der Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats erfolgt. Bei den geprüften Fällen seien keine diesbezüglichen Verstöße gegen die Gemeindeordnung festgestellt. Dem Erfordernis, die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben, sei demzufolge ausreichend Rechnung getragen worden.
Weiter wurde der Verwaltungsbericht Bau mit Prüfung von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie den Vergaben und Abrechnungen geprüft. Es seien allgemeine Hinweise und Feststellungen zu den Bauleistungen und zu Problempunkten insbesondere in Bezug auf die Vergabe für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen als Teil präventiver Maßnahmen zur Minimierung des Korruptionsrisikos erfolgt. Die Prüfer hätten insgesamt einen guten Prüfungseindruck gewonnen. Positiv hätten sie vermerkt, dass Hinweise aus früheren Prüfungen, so zuletzt im Prüfungsbericht 2022, auch in Teilen angenommen und umgesetzt wurden, berichtete der Bürgermeister.
„Gewisse Anspannung“
Mit dem Ergebnis der Prüfung zeigten sich Bürgermeister und Gemeinderat zufrieden. „Solche überörtlichen Prüfungen bringen immer eine gewisse Anspannung ins Rathaus, wo wir auch nicht ohne Fehler sind. Alle offenen Fragen konnten bereits schriftlich oder mündlich erledigt werden“, sagte Rudolf Fluck in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.
Die Gesamtbeurteilung des Rechnungsprüfungsamtes zu den Gemeindefinanzen spiegeln aus seiner Sicht „die hervorragende Arbeit in der Verwaltung wider“. Man habe sich in den vergangenen neun Jahren – so lange ist Bürgermeister Fluck im Amt – sehr viel Wissen und Qualität in allen Bereichen der Verwaltung aufgebaut.