Mönchweiler – Die Gemeinde Mönchweiler will um eine weitere Temporeduzierung auf der Bundesstraße B¦33 kämpfen. Als Grundlage für die Umsetzung dieser Lärmschutzmaßnahme beschloss der Gemeinderat jetzt einstimmig die Offenlage der Stufe vier der Lärmaktionsplanung. Enthalten darin sind, auf Basis neuer und höherer Verkehrszahlen, die gleichen Forderungen wie bereits in der vorherigen Stufe. Mönchweiler sei „Türöffner für weitere Lärmaktionspläne im Landkreis“ gewesen, rief Wolfgang Wahl, Leiter des Büros Freiburg der Rapp AG, zu Beginn seiner Präsentation in Erinnerung. Jetzt sei es an der Gemeinde die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung anzugehen.
Aufgrund der Verkehrsbelastungen sowohl der B¦33 wie auch der L¦181 – der Ortsdurchfahrt – von jeweils über 8200 Fahrzeugen binnen 24 Stunden ist die Gemeinde Mönchweiler verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In Stufe drei der Lärmaktionsplanung war lediglich die B¦33 als Pflichtstrecke eingestuft. Neue Verkehrszahlen für die L¦181 ergeben jetzt aber auch für diese die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans.
Insgesamt 377 Einwohner seien tagsüber von einem Lärmpegel von über 65 Dezibel betroffen, 460 Einwohner nachts von einem Lärmpegel von über 55 Dezibel, weist die landesweite Kartierung für Mönchweiler auf. Wichtig ist: Straßenverkehrslärm wird für einen Lärmaktionsplan berechnet, nicht gemessen. Die Lärmaktionsplanung Stufe drei ist bereits teilweise umgesetzt. Daher kann der Lärmaktionsplan jetzt im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben werden.
Gefordert waren in Stufe drei eine ganztägige Temporeduzierung für die L¦181 auf Tempo 30. Diese besteht mittlerweile. Für die B¦33 fordert die Gemeinde Mönchweiler ganztägig Tempo 50, eine Lärmschutzwand auf der gesamten Höhe der Wohnbebauung, nämlich auf rund 1,2 Kilometern, und für den Bereich Schoren den Einbau eines lärmmindernden Belags. Bislang gilt Tempo 50 auf nur 315 Metern.
Nach der Offenlage der Stufe vier wird der Gemeinderat über eingegangene Stellungnahmen beraten und schließlich den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan beschließen. Mit dieser Fortschreibung rät Wolfgang Wahl neuerlich „bei der Straßenverkehrsbehörde aufzuschlagen und die Umsetzung der Maßnahmen zu fordern“.
Gemeinderat Wolfgang Eich signalisierte bereits Zustimmung. Die Reduzierung des Tempos auf nur wenigen Metern sei fortwährend Diskussionspunkt in der Gemeinde. Diese Entscheidung habe die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Interessenabwägung getroffen, so Bürgermeister Rudolf Fluck. Grund sei gewesen, erinnerte Gemeinderat Andreas Staiger, dass die Behörde die Belastung der Autofahrer durch eine entstehende Verzögerung höher einstufe als den Lärmschutz.
Der derzeitige Rückschnitt des Grüns an der B¦33 habe allerdings nichts mit dem Bau einer Lärmschutzwand zu tun, stellte der Bürgermeister schließlich noch klar. So weit sei man noch lange nicht. Man werde mit dem Lärmaktionsplan den „normalen Weg gehen und dann sehen, was kommt.“