Mönchweiler Bei seinem ersten Besuch in einer Sitzung des Gemeinderates von Mönchweiler hatte Daniel Heuseck, der Leiter des Polizeireviers Villingen, viele Zahlen im Gepäck. Zahlen, die einiges über die Sicherheit in der Gemeinde und auch über Gefahren im Straßenverkehr aussagen. Er präsentierte die Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik über das vergangene Jahr.

Gleich zu Beginn seiner Präsentation machte der Revierleiter allerdings einiges deutlich: Die Zahlen können nur die bei der Polizei tatsächlich bekannt gewordenen Fälle abbilden. Werde bei vermeintlichen Bagatelldelikten keine Anzeige erstattet, tauchen diese Taten auch nicht in der Übersicht auf. In der Statistik des jeweiligen Jahres werden diejenigen Taten erfasst, die durch die Polizei „ zu Ende ermittelt sind“. Ob es anschließend durch die Justiz zu einer Verurteilung der Tatverdächtigen oder zu einer Einstellung des Verfahrens komme, sei bei der Polizei nicht hinterlegt, so Daniel Heuseck.

Im kreisweiten Vergleich liegt die Zahl der Straftaten mit 50 im vergangenen Jahr in Mönchweiler gezählten Fällen im unteren Drittel. Um diesen Vergleich bei unterschiedlich hohen Einwohnerzahlen erstellen zu können, errechnet die Polizei eine sogenannte Häufigkeitszahl. Sie setzt die Zahl der Fälle zu jeweils 100.000 Einwohnern ins Verhältnis. Für Mönchweiler liegt die Häufigkeitszahl bei 2141, im gesamten Landkreis bei 3673.

Zahlen niedrig wie in der Pandemie

In der Betrachtung der vergangenen zehn Jahre hat Mönchweiler damit wieder die niedrige Zahl von Straftaten des Pandemie-Knicks erreicht. 2022 wurden in der Gemeinde dagegen wieder 72 und 2023 noch 64 Fälle gezählt.

Es seien die schweren Fälle wie Straftaten gegen das Leben, Mord, Totschlag und auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich einschränken, weiß Daniel Heuseck. Die Statistik für die Gemeinde Mönchweiler weist für 2024 keinen einzigen solchen Fall auf. „Die Menschen können sich hier damit sehr sicher fühlen“, betont der Polizist.

Einen Schwerpunkt in der Statistik des vergangenen Jahres bilden zahlenmäßig Körperverletzungen beziehungsweise die „Rohheiten“. Elf solche Delikte wurden in der Gemeinde erfasst. Weiter wurden neun einfache Diebstähle und 16 sonstige Straftatbestände, das seien meist Sachbeschädigungen, so Daniel Heuseck, gezählt.

Die Sachbeschädigungen seien oft ärgerlich und kosten Geld, weiß auch der Polizist. Gemeinderat Wolfgang Eich erinnerte in diesem Zusammenhang „an die vielen Schmierereien“, die man aktuell in Mönchweiler beobachten könne. Nur ein kleiner Teil wurde tatsächlich angezeigt. Erwischt habe man leider niemanden und auch Tatverdächtige gebe es nicht, gab der Polizist Auskunft. Um in solchen Fällen einen Ermittlungserfolg verbuchen zu können, sei man in aller Regel auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, die entsprechende Ermittlungsansätze ergeben. Nach den Erfahrungen der Polizei seien es oft jugendliche Täter, die für diese Art der Kriminalität in Betracht kämen.

Von hoher Jugendkriminalität könne man in Mönchweiler nicht sprechen, verweist Daniel Heusek auf die Zahlen. Lediglich zwei von insgesamt 29 im vergangenen Jahr ermittelten Tätern seien unter 21 Jahren. Auch eine hohe Quote an Ausländerkriminalität gebe es nicht. Lediglich vier der ermittelten seien nichtdeutsche Tatverdächtige.

Geringer als in Vorjahren ist die Aufklärungsquote der für Mönchweiler erfassten Straftaten, so Daniel Heuseck auf Nachfrage von Gemeinderat Willy Storz. Nur 24 von 50 Fällen konnte die Polizei aufklären. Diese Zahl sei zwar unter der durch die Polizei angestrebten Quote von 62 Prozent, sie sei aber ganz wesentlich abhängig von der Art der erfassten Straftaten und dazu eingehenden Hinweisen.

Neben der Kriminalstatistik stellte Revierleiter Daniel Heuseck auch die Statistik zu den Verkehrsunfällen für das vergangene Jahr vor. Insgesamt sei auch hier die Zahl relativ gering. 20 mal krachte es 2024 auf Mönchweilers Straßen.

Fokus liegt auf den Unfallfolgen

Allein diese Zahl sei aber nicht entscheidend, betonte der Polizist. Es seien vielmehr die Unfallfolgen, auf die man ein besonderes Augenmerk haben müsse. So hatte ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 2024 bei einem Unfall auf der Bundesstraße 33 fatale Folgen. Die Fahrerin eines Personenwagens starb nach einem Zusammenstoß mit einem Lastwagen. „Jeder Getötete ist einer zu viel“, macht Daniel Heuseck deutlich. Darüber hinaus erfasste die Statistik fünf leicht verletzte und einen schwer verletzten Unfallbeteiligten in Mönchweiler.

Überhaupt war ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Unfallursache Nummer eins in Mönchweiler. Für die Polizei liege dabei oft der Verdacht der Handynutzung am Steuer nahe, so Daniel Heuseck. Ungenügender Sicherheitsabstand und Überholen trotz Gegenverkehr folgen zahlenmäßig in der Statistik. Bemerkbar macht sich bei diesen Zahlen die Lage von Mönchweiler an der Bundesstraße 33 und der Landesstraße 181. Im Gemeindegebiet selbst können keine Unfallschwerpunkte festgestellt werden. Eine Gefahr sieht Wolfgang Eich allerdings durch, seiner Beobachtung nach, immer mehr erwachsenen Radfahrern, die vor allem in der Hindenburgstraße auf dem Gehweg fahren. „Die haben da nichts verloren“, sagt er.

Gewisses Verständnis kann dagegen der Bürgermeister für diese Radfahrer aufbringen. „Der Gehweg ist für sie wegen dem vielen Verkehr und der hohen Borsteinkante wesentlich sicherer. Da sehen wir deshalb großzügig über den Fehler hinweg“, gestand er ein. Auch Andreas Staiger kann für das Radfahren auf dem Gehweg in dieser Straße Verständnis aufbringen. „Es ist eine Frage von Rücksicht und Geschwindigkeit, ob durch sie eine Gefahr besteht“, meinte er.