Niedereschach-Fischbach Der einst hierzulande verschwundene Biber ist nach seiner Wiederansiedlung und dank strengem Schutz auch im Fischbacher Teufental seit einigen Jahren wieder angekommen und dort längst Stammgast. Die Vermehrung der possierlichen Nagetiere löst jedoch bei den Menschen unterschiedliche Emotionen aus.
Die einen freut das, andere ärgern sich mitunter über die vom Biber verursachten Schäden. Klar ist: der Biber gestaltet die Landschaft nach seinen Vorstellungen um. Er fällt Bäume, baut Dämme und Biberburgen oder staut, wie im Teufental, an einigen Stellen den Bach auf. Da liegt es in der Natur der Sache, dass die Vorstellungen des Bibers nicht immer deckungsgleich mit denen der betroffenen Grundstückseigentümer und Baumbesitzer sind, die von den Maßnahmen des Nagers direkt betroffen sind. Das birgt Konfliktpotential, zumal die Betroffenen für durch den Biber entstandenen Schäden von keiner Seite einen Schadenersatz erhalten.
Diese Erfahrung hat beispielsweise auch der Fischbacher Ludwig Mini gemacht, bei dem die Biber auf seiner Wiese am Teufenbach den Stamm eines über 100 Jahre alten Obstbaumes so angenagt haben, dass dieser abgestorben ist. Gleiches gilt für die Mitglieder des Angelvereins Teufental, die dem Biber als Naturfreunde durchaus positiv gegenüberstehen, wegen der vom Biber gefällten, durch den Verein gepflanzten Ersatzjungbäume.
Nichtsdestotrotz gilt: Der Biber ist in Deutschland besonders und streng geschützt. Dies ist sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der übergeordneten europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) festgeschrieben. Verboten ist damit ein Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen und Töten von Bibern. Auch seine Bauten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Richtig große Konflikte zwischen Biber und Grundstücks- und Baumbesitzern gab es in den vergangenen Jahren im Fischbacher Teufental jedoch nicht, trotz so macher gefällter oder schwer geschädigter Bäume.