Bisher hatten die Urlaubsgäste in Schonach mit ihrer Konus-Gästekarte die Möglichkeit, Freibad, Skilift und Minigolf kostenlos zu nutzen. Die ehemaligen Mitglieder des Ferienlands hatten ähnliche Angebote, die Konus-Karte wurde jeweils gegenseitig anerkannt. Nach dem Beitritt des Ferienlands zur Hochschwarzwald Tourismus GmbH (HTG) Anfang des Jahres ergeben sich hier nun Änderungen.
Freier Eintritt im Hochschwarzwald
Mit der Hochschwarzwald-Card hat der Gast ebenfalls freien Eintritt in zahlreiche Einrichtungen im gesamten Gebiet des Hochschwarzwalds. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Gastgeber sich am System dieser Gästekarte beteiligen und einen bestimmten Betrag pro Übernachtung an die HTG abführen. Der Gast erhält dafür die Karte.
Schwarzwald, Rheinfall und Bodensee
Parallel dazu beteiligt sich die Gemeinde Schonach auch an der DreiWelten-Card des Schwarzwald-Baar-Kreises. Auch hier beteiligt sich der Gastgeber und kann die Karte für seine Gäste erwerben, die die kostenlose Nutzung vieler Attraktionen im Gebiet der DreiWelten-Card – also Schwarzwald, Rheinfall und Bodensee – ermöglicht.
Die Kurtaxe bleibt gleich
Im Zuge dieser Änderungen sollten nun die Gebührenordnungen der betreffenden Einrichtungen in Schonach (Skilift, Freibad, Minigolf) angepasst werden. Ab dem 1. Dezember 2021 soll der Eintritt für Inhaber der Hochschwarzwald-Card und der DreiWelten-Card für Skilift und Minigolf entfallen. Im Freibad fällt sowieso kein Eintritt an und der freie Eintritt für Inhaber der Schwarzwald-Konus-Karte und Jahreskurkarten soll entfallen. Eine Änderung der Kurtaxe soll indes nicht stattfinden. Zwar würden Leistungen nun wegfallen, gleichzeitig hat sich aber auch der Kostenbeitrag, den die Gemeinde pro Übernachtung an das Konus-System abzuführen hat, erhöht.
Kritik am „Flickenteppich“
Bernd Kaltenbach (CDU) merkte an, dass er die verschiedenen Karten als Flickenteppich sehe. „Aber schlussendlich entscheidet der Gastgeber, was er anbietet?“, wollte er wissen. Das sei so, bestätigte der Bürgermeister. Zuerst sei man Partner der HTG, führte Frey weiter aus, und biete natürlich deren Karte an, allerdings sei die Kreisverwaltung auf die Gemeinde zugekommen und habe angefragt, ob man nicht auch bei der DreiWelten-Card mitmachen wolle. „Die vier ehemaligen Gemeinden des Ferienlands befinden sich hier in einer Zwittersituation.“ Am Ende müsse aber der Gastgeber entscheiden, ob und welche Karte er anbiete.
Einstimmiges Ja vom Gemeinderat
Die Leistungen, so beantwortete er Herbert Rombachs (CDU) Frage, seien im Prinzip ähnlich, nur unterscheide sich der örtliche Schwerpunkt. Preislich werden sich die Karten kaum unterscheiden. Die Kosten rechnet der Gastgeber direkt mit dem jeweiligen Karten-Anbieter ab. „Die Karten muss der Gastgeber bezahlen, da werden sicherlich auch die Übernachtungskosten steigen“, erklärte Frey. Die Konus-Karte, die jeder Gast im Schwarzwald erhält und die für die freie Nutzung des ÖPNV gilt, werde es weiterhin geben. Der Gemeinderat beschloss die neue Gebührenordnung einstimmig.