Der Schonacher Gemeinderat hat den Auftrag zum Austausch der Ver- und Entsorgungsleitungen in der Triberger Straße an die Firma Hermann aus Furtwangen vergeben. Die Baumaßnahme startet bei der Einmündung Mühlenstraße und geht hoch bis zum Mühleweiher.

Zwischenzeitlich fand auch eine Anliegerversammlung statt, um die betroffenen Bürger, Eigentümer, Mieter und Geschäftsbesitzer auf die Einschränkungen und zu erwartenden Behinderungen durch die Baustelle hinzuweisen.

Lange Zeit mit Beschränkungen

Die Baumaßnahme selbst beginnt am Donnerstag, 4. Juni und wird sich bis Ende Oktober 2020 ziehen. „Dies ist eine lange Zeit der Beschränkungen. Es wird auch auf Grund der Lage und Verkehrsdichte auf der L 109 zu Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger kommen“, informiert Bürgermeister Jörg Frey.

Komplizierte Suche nach Lösungen für den Verkehr

„Da die L 109 eine Hauptverkehrsachse für Schonach darstellt, war es auch äußerst schwierig, entsprechende Regelungen für den Verkehr zu finden. Nach langen und intensiven Diskussionen wurde die von den Anliegern favorisierte Lösung einer dauerhaften Einbahnregelung (L109 aufwärts und Hermann-Burger-Straße abwärts) vom zuständigen Straßenverkehrsamt beim Landratsamt nicht genehmigt“, so Frey.

Busse müssen weiter fahren können

„Der Grund war, dass die öffentlichen Busse von Schönwald kommend den Radius an der Kreuzung zur Hermann-Burger-Straße nicht fahren können und dort wegen des Höhenunterschieds aufsitzen würden. Bei straßenrechtlichen Anordnungen müssen stets die Belange aller berücksichtigt werden. Der öffentliche Personennahverkehr darf nicht zum Erliegen kommen.“

Frey weiter: „Daher wird es nun eine Lösung dahingehend geben, dass auf der L 109 dauerhaft eine Ampel eingerichtet wird. Es wird versucht, die Baustelle und die Ampelphase so kurz als möglich zu halten, damit die Beeinträchtigungen möglichst gering sind. Die Ampel wird jeweils mit der Baustelle von der Mühlenstraße nach oben mitwandern.“

Gebäude immer von zwei Seiten anfahrbar

Diese Variante hat laut Frey den Vorteil, dass außer dem Baubereich, der rund 50 Meter lang sein soll, alle Gebäude immer von beiden Seiten anfahrbar und die Kundenfrequenz für die Betriebe somit zwar nicht optimal, aber im Rahmen des Möglichen vertretbar wären. Die ursprünglich gleich bei Beginn der Maßnahme vorgesehene Vollsperrung der L 109 für die erste Kreuzung des Kanals auf der kompletten Straße soll ebenso entfallen.

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Durch entsprechendes Entgegenkommen der Firma Hermann wird versucht, die Straßenquerungen im Bereich der Mühlenstraße ohne die Vollsperrung herzustellen. Hierzu wird die Straße mit dem Kanal in zwei Abschnitten (linke Spur/rechte Spur) im Ampelbetrieb gequert. Gegebenenfalls werden nach Rücksprache mit den Grundstückseigentümern die angrenzenden Grundstücksflächen für eine Verbreiterung der Fahrspuren genutzt.

Betriebe bleiben durchgehend zugänglich

Ganz wichtig ist der Gemeindeverwaltung zu betonen, dass die entlang der L 109 niedergelassenen Betriebe immer anfahrbar sind. Zwar kann es zu Behinderungen und Beeinträchtigungen kommen und muss eventuell auch einmal ein kurzer Fußweg in Kauf genommen werden, aber es wird versucht, die Beeinträchtigungen so weit als möglich zu minimieren.

Viele begleitende Aufgaben

Ziel der Maßnahme ist nicht nur, den Kanal auszutauschen, sondern auch die Hausanschlüsse, die Wasserleitungen, den Breitbandanschluss zu vollziehen und teilweise Strom- und Gasleitungen zu erneuern. Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der bergseitigen Straßenseite der L 109.

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Frey betont, dass er großes Verständnis für die Beeinträchtigungen der Betriebe und der Anlieger an der L 109 hat. „Gerade nach der Corona-Krise und der Schließung kommt dies natürlich zur Unzeit.“ Allerdings sei die Gemeinde angehalten, den schadhaften Kanal, der auch bei zahlreichen Starkregenereignissen immer wieder zu Überschwemmungen führt, dringend auszutauschen. Es habe entlang dieser Straße bereits zahlreiche Wassereintritte in die Keller gegeben.

Appell an die Bürger

„Ich bitte deshalb um Verständnis, dass wir diese Maßnahme durchführen müssen und dass die von uns angedachte Einbahnregelung nicht genehmigt wird. Aber die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt muss bei ihrer Entscheidung auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigen. Zudem hätte die Einbahnregelung eventuell eine Ampellösung bei der Kreuzung Hermann-Burger-Straße/Schönwälder Straße zur Folge gehabt, was sicher zu noch mehr Problemen geführt hätte“, so Frey.

Für Fragen steht Ortsbaumeister Ansgar Paul unter der Telefonnummer (07722) 9648132 oder per Mail unter a.paul@schonach.de zur Verfügung.