Zwei Autos Schrott, zertrümmerte Scheiben im Ausstellungsraum, ein Stützbalken kaputt, 300.000 Euro Schaden: Die Zerstörung durch den Unfall, bei dem eine 15-Jährige am Freitagabend mit dem Mercedes ihres Vaters mit Wucht in das Autohaus Storz gekracht war, ist beträchtlich.
Im Autohaus Storz wird an diesem Morgen gearbeitet. Fast wie an einem ganz normalen Tag – abgesehen von der Tatsache, dass „ein Sachverständiger dem anderen die Klinke in die Hand gibt“, wie Seniorchef Willy Storz berichtet, als er zwischen all diesen Gesprächen einmal kurz Zeit findet. „Hier bei uns ist es wieder absolut sicher“, stellt Storz klar. Schon am Samstag haben Zimmerleute den zerstörten Stützbalken in dem Autohaus entfernt und durch einen neuen ersetzt.
Lediglich der zweistöckige Ausstellungsraum des Autohauses musste inzwischen geräumt werden. 15 nagelneue Karossen mussten ausquartiert werden, sie stehen nun teils auf dem Gelände, teils werden sie in die Niederlassung nach Villlingen gebracht. „Das ist kein größeres Problem“, sagt Willy Storz.
Was die gesamte Belegschaft froh macht
Bei dem Ford-Händler an der Bundesstraße 33 herrscht am Montagvormittag jedoch vor allem Erleichterung. Darüber nämlich, wie der Unfall für die 15-Jährige und ihre 16-jährige Beifahrerin ausgegangen ist.
„Wir sind alle sehr froh, dass den beiden Mädchen bei dem Unfall nichts weiter passiert ist“, sagt der geschädigte Autohaus-Inhaber auch im Namen der gesamten Belegschaft. „Das wäre für uns alle eine wirklich schlimme Vorstellung gewesen.“

Willy Storz stellt klar, dass er auch den Eltern der 15-Jährigen keine Vorwürfe macht. Die Familie stammt ebenfalls aus St. Georgen. Der Vater sei schon am Montagmorgen bei ihm gewesen und habe sich entschuldigt. Die Familie, auf die jetzt wohl viel Ärger zukommt, tue ihm „einfach leid“.
Schmucker Neuwagen wird zum Prellbock
Mit Fassung getragen hat die Sache nach Angaben von Willy Storz offenbar auch der Besitzer des Neuwagens, der am Freitagabend auf der Rampe vor dem Ausstellungsraum stand. Die Mädchen im Mercedes waren dort hinaufgeschossen und hatten das geparkte schmucke Fahrzeug sozusagen als Prellbock benutzt. Der Wagen wurde zur Seite gerammt. Die Firma, die das Auto am Montagmorgen eigentlich abholen wollte, „fährt jetzt halt erst mal weiter das alte Auto“, erzählt Willy Storz.

Im Hof des Autohauses wurde ein weiteres, geparktes Fahrzeug bei der Unfallfahrt beschädigt, außerdem hat der Lack eines Neuwagens durch die splitternde Scheibe Schäden abbekommen. Allein am Blech hat die Polizei den Schaden auf 50.000 Euro beziffert, die Reparaturen am Gebäude werden nach ersten Schätzungen eine Viertelmillion Euro kosten. Willy Storz geht davon aus, dass sämtliche Kosten von den Versicherungen, vornehmlich der KFZ-Haftpflicht des Unfallwagens, übernommen werden.
Dies bestätigt auch Markus Faisst, Geschäftsführer der Versicherungsagentur Vergleichsfabrik in VS-Villingen. „Die Versicherung ist erst einmal in der Pflicht und muss den kompletten Schaden übernehmen“, so der Experte. Allerdings könne sie im Nachgang versuchen, die Versicherungsnehmer – hier also die Eltern – in Regress zu nehmen.
Die Familie müsse aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht befürchten, die kompletten 300.000 Euro stemmen zu müssen. Bei Fahrlässigkeit beträgt die Obergrenze laut Faisst 5000 Euro. Liegt Vorsatz vor, könne allerdings ein höherer Betrag bis hin zur Gesamtsumme gefordert werden. Hierfür müsse aber nachgewiesen werden, dass die junge Fahrerin absichtlich in das Autohaus gebrettert ist.
Gleich mehrere Delikte auf der Liste
Dennoch wartet jetzt eine Menge Ärger auf die 15-Jährige. Gegen die Jugendliche wurden Strafverfahren gleich wegen mehreren Delikten eröffnet, erklärt Polizei-Pressesprecher Daniel Brill. Auf der Liste stehen Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung sowie verbotenes Kfz-Rennen – letzteres, da das Mädchen mit dem Auto vor der Polizei geflüchtet war.
Und was droht den Eltern der 15-Jährigen von Justiz-Seite? „Nach jetzigem Stand gehen wir nicht davon aus, dass sie Bescheid wussten“, so Daniel Brill. Es müssten zwar noch Fragen zur Sorgfalts- und Fürsorgepflicht geklärt werden. „Aber wer bitte lässt nicht den Autoschlüssel zuhause rumliegen“, sagt Brill. Er rechne nicht damit, dass die Eltern große Konsequenzen befürchten müssen.