Ab Montag gibt es wieder eine Testpflicht in allen Kindergärten des Landkreises. Das Landratsamt teilt mit, dass für alle Städte und Gemeinden im Landkreis „eine Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und Kindertagespflegeeinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen) bei nicht regelmäßiger Testung erlassen“ wurde.
Verfügung ist befristet
Somit, so heißt es in der Mitteilung weiter, bestehe die Pflicht für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, sich testen zu lassen – ansonsten ist es nicht erlaubt, die jeweilige Einrichtung zu betreten. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 13. Dezember, in Kraft und gilt zunächst bis zum 14. Januar.
Mit diesem Schritt zieht das Landratsamt die Konsequenzen aus dem hohen Infektionsgeschehen im Schwarzwald-Baar-Kreis, der aktuell mit dem Landkreis Tuttlingen die höchsten Ansteckungsraten in ganz Baden-Württemberg aufweist. Die Stadt Villingen-Schwenningen ist bereits vorangegangen und hat schon eine Testpflicht in den städtischen Kindergärten in die Tat umgesetzt.
Wichtig ist, dass die Allgemeinverfügung drei Möglichkeiten offenlässt, wie der Nachweis über eine negative Testung bei der Leitung der Einrichtung beigebracht werden kann. So kann der Nachweis eines negativen Testergebnisses durch eine Testung in der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtung erfolgen, sofern dort die Möglichkeit einer Testung angeboten wird.
Tests auch zu Hause möglich
Weiter ist es möglich, einen Test vorzulegen, der zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt und hinreichend dokumentiert ist. Alternativ kann als Nachweis eine aktuelle, aus der jeweiligen Kalenderwoche stammende, Bescheinigung einer Teststelle vorgelegt werden. Zwischen den Testungen muss ein Mindestzeitraum von zwei Tagen (48 Stunden) eingehalten werden.
Sofern mehr als zwei Testungen in der Kalenderwoche durchgeführt werden, kann der Zeitraum von 48 Stunden unterschritten werden. „Wer sein Kind nicht testen lassen möchte, kann das Betreuungsangebot der Einrichtung nicht in Anspruch nehmen“, stellt das Landratsamt fest.
„Wir haben im Schwarzwald-Baar-Kreis derzeit leider einen sehr hohen Inzidenzwert und eine sehr hohe Auslastung Schwarzwald-Baar Klinikum. Mit den Testungen kann es gelingen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen. Damit schützen wir uns und auch die uns anvertrauten Kinder sowie deren Familien“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.
Extreme Inzidenz bei Kindern
Das Landratsamt begründet die Maßnahme mit dem hohen Infektionsgeschehen im Landkreis. Insbesondere liege die Sieben-Tage-Inzidenz der Altersgruppe zwischen fünf und 14 Jahren in der 47. Kalenderwoche auf Kreisebene bei einem Wert von 1837,9. In der Altersgruppe bis vier Jahren beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz in dieser Woche bei einem Wert von 274,3. Dies sei im Vergleich zu anderen Altersgruppen zwar relativ wenig, „dies ist jedoch insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass in diesem Altersbereich kaum Testungen stattfinden“, so das Landratsamt.
Dagegen liege die Inzidenz bei den zwischen Fünf- und 14-Jährigen fast beim doppelten der durchschnittlichen Inzidenz. Darüber hinaus zeige sich der rasante Anstieg des Infektionsgeschehens auch in dieser Altersgruppe dadurch, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz von Kalenderwoche 44 bis 47 „vervierfacht hat“.