Eine heftige Halsentzündung schmerzt oder der Rücken lahmt so, dass wohl nur noch eine Spritze hilft? Wen so etwas abends oder am Wochenende plagt, der wird damit nicht gleich ins Krankenhaus wollen, aber doch ärztliche Hilfe benötigen.

Für diese Patienten stehen landesweit die Bereitschaftsdienste der niedergelassenen Ärzte parat – im Schwarzwald-Baar-Kreis zentral in der Klinikstraße 3 in Villingen-Schwenningen, direkt neben dem Hotel Holiday Inn.

Dort konnte man bislang einfach zu den Öffnungszeiten hinkommen und Hilfe erhalten, ohne sich vorher anzumelden.

Doch das gilt nun plötzlich nicht mehr wie gewohnt.

Die Notfallpraxis Villingen-Schwenningen müsse jetzt „vorübergehend an einigen Tagen unter der Woche schließen und an den anderen Tagen ihre Öffnungszeiten verkürzen“, kündigt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in einer Mitteilung an. Diese wurde am Dienstag, 24. Oktober, um 17 Uhr losgeschickt. Das Ganze gelte ab Mittwoch, 25. Oktober. Also: ab sofort.

Die neuen Öffnungzeiten

Das bedeutet konkret: Die Notfallpraxis hat jetzt am Montag, Dienstag, Donnerstag geschlossen. Mittwochs ist sie von 18 bis 20 Uhr, freitags von 16 bis 20 Uhr und samstags, sonn- und feiertags von 9 bis 19 Uhr geöffnet.

Zum Vergleich: Bislang war die Notfallpraxis jeden Tag geöffnet, unter der Woche vier Stunden, freitags sogar sechs Stunden, an Wochenenden und Feiertage jeweils sogar 14 Stunden.

Klinikum-Notaufnahme weiter ganz normal in Betrieb

Ganz wichtig: Die Notaufnahme des Schwarzwald-Baar-Klinikums ist nicht von gekürzten Öffnungszeiten betroffen. Und es gibt auch noch zwei weitere Notfallpraxen in Villingen-Schwenningen – eine für Kinder und eine für Hals-/Nasen-/Ohren-Patienten. Diese sind ebenfalls nicht von der Notbremse der KVBW betroffen.

Ärztliche Hilfe in Notsituationen

Und warum zieht die KVBW plötzlich die Notbremse? Die Organisation der niedergelassenen Ärzte, die für die Bereitschaftsdienste verantwortlich ist, musste nach eigenen Angaben auf eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) reagieren.

Auf einen Schlag fehlen 3000 Ärzte

Durch dieses Urteil muss KVBW nach eigenen Angaben auf einen Schlag auf die Unterstützung von sogenannten Poolärzten verzichten, die bislang zusätzlich zu den KVBW-Vertragsärzten Bereitschaftsdienste stemmten. Konkret gehe es landesweit um rund 3000 Poolärzte, die etwa 40 Prozent aller Dienste in den 115 Notfallpraxen geleistet hätten.

In der Folge müssten vielerorts Notfallpraxen ihre Öffnungszeiten einschränken, an manchen Tagen zudem ganz schließen (darunter Villingen-Schwenningen) oder den Betrieb ganz einstellen.

Maßnahme soll nur vorübergehend gelten

Das Ganze solle nur vorübergehend gelten, bis eine Lösung gefunden sei, macht die KVBW deutlich: „Selbstverständlich stellen wir den Ärztlichen Bereitschaftsdienst als KVBW weiterhin sicher.“

Die Patienten würden auch künftig „die Möglichkeit haben, innerhalb vertretbarer Zeit benachbarte Notfallpraxen zu erreichen“. Den bisherigen Umfang könne man allerdings allein mit den niedergelassenen Vertragsärzten nicht stemmen.