In den vergangenen Wochen war es in Villingen, Furtwangen, Königsfeld und St. Georgen zu „Spaziergängen“ von Menschen gekommen, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kritisieren. Erst am vergangenen Montag waren etwa 500 Menschen durch Villingen „spaziert“, begleitet worden waren sie von 30 Polizisten.

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Vor Ort war am Montag auch Arnold Schuhmacher, der Leiter des Ordnungsamts im Kreis. Er hatte sich ein Bild vom Infektionsschutz vor Ort gemacht und kam gegenüber dem SÜDKURIER zu diesem Ergebnis: „Kaum jemand trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung und der Abstand wird auch nicht eingehalten.“

Schuhmacher hatte angekündigt, mit der Kreisverwaltung und den Chefs der Verwaltungen über das weitere Vorgehen beraten zu wollen. Das Ergebnis ist nun da. Demnach gilt ab Donnerstag, 23. Dezember, 0 Uhr im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Sie gilt befristet bis einschließlich 10. Januar. Die Maskenpflicht gelte auch dann, wenn der erforderliche Mindestabstand grundsätzlich eingehalten werden kann.

In der Begründung der Kreisverwaltung heißt es wörtlich: „Bei der organisierten Ansammlung in VS-Villingen seien die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Mindestabstände nicht eingehalten worden – zum einen bewusst, zum anderen auch aufgrund des dynamischen Geschehens und der unterschiedlichen Schrittgeschwindigkeiten. Zum Großteil sei auch keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen worden.“

Das ist der zweite Grund

Als zweite Begründung für die temporäre Maskenpflicht nennt das Landratsamt die Schulferien und die damit verbundenen Freizeitaktivitäten. Man erwarte, dass es in diesem Zusammenhang häufig zu größeren Ansammlungen von Menschen an ÖPNV-Wartebereichen kommen könne. Gleichzeitig würden die Schüler während der Ferienzeit nicht mehr regelmäßig durch den Schulbetrieb getestet. Hinzu komme die Silvesternacht, für die ebenfalls mit größeren Ansammlungen zu rechnen sei.

All das und die sich anbahnende Omikron-Variante plus die Weihnachtsfeiertage machten aus Sicht des Landratsamts weitergehende Maßnahmen, die über die bisherigen Regelungen der Corona-Verordnung hinausgehen, notwendig.