Der angeklagte 42-jährige Mann aus einer Gemeinde im Kreis Rottweil hatte seine Frau Ende März 2023 mit zwölf Messerstichen schwer verletzt, so die Anklage. Sie war gerade dabei, das vierte Kind des Paares zu stillen.
Ein Brief an seine Ehefrau war nun Gegenstand des dritten Verhandlungstags vor dem Landgericht Rottweil im Prozess um den Vorwurf des versuchten Mordes.
Alkohol sei schuld gewesen
In dem Schreiben, das beschlagnahmt wurde und die Frau somit nicht erreichte, entschuldigt sich der Mann für die Tat. An dieser sei sein Alkoholkonsum schuld gewesen.
Sie seien ja mit der afrikanischen Kultur aufgewachsen, so der aus Eritrea stammende Mann. Und in dieser Kultur sei der Mann das Oberhaupt der Familie und auch Schläge gehörten dazu.
In wieweit er hier allerdings sein Verhalten ändern wolle, wurde nicht deutlich, was möglicherweise auch an den Schwierigkeiten lag, die Formulierungen aus seiner Muttersprache ins Deutsche zu übersetzen.
Im Brief erwähnt der Mann die Ersparnisse, mit denen er eigentlich den Führerschein machen wollte, die aber auch für einen Familienurlaub reichen würden. Mehrere tausend Euro habe er gespart, „die Polizei hat sie mir zurückgegeben.“
Bitte um eine neue Chance
Er schäme sich sehr für die Tat, schreibt er, und bittet seine Frau, die er hier „mein Honig“ und „meine Liebe“ nennt, die Tat zu vergessen und ihm noch eine Chance zu geben.
Der liebe Gott solle sie heilen lassen, schreibt er und bittet sie, ihn im Gefängnis zu besuchen oder wenigstens mit ihm per Videoprogramm zu telefonieren, das sei erlaubt.
An sein jüngstes Kind hatte er zum Geburtstag eine Karte geschickt, in der er bedauert, dass der Junge „nicht beschnitten und nicht getauft“ sei: „Ich vermisse Dich“, schreibt er ihm. Die Kinder sind seit der Tat in verschiedenen Einrichtungen untergebracht, das bereue er sehr, formulierte der Angeklagte im Brief.
Früheres Urteil spricht deutliche Sprache
Dass der Mann schon früher gegen seine Frau handgreiflich wurde, zeigte die Verlesung eines Urteils des Oberndorfer Familiengerichts vom 2. Juli 2021.
Nach diesem musste der Angeklagte zu seiner Frau und der Wohnung der Familie mindestens zehn Meter Abstand halten, sonst drohte ihm eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Wiederholte Gewalt und teils sehr heftige Schläge
Die Frau hatte sich gut zwei Wochen davor von ihm getrennt, damals mit dem vierten Kind schwanger. Der Ehemann sei wiederholt gewalttätig geworden, vor allem im Zusammenhang mit Alkohol, habe seine Frau teils sehr heftig geschlagen und ihr auch mit dem Tod gedroht. Im Urteil heißt es: „Sie ist vor Übergriffen zu schützen“.
Keine Spur von Alkohol oder Drogen
Alkohol wurde nach der Tat im März 23 in seinem Blut nicht gefunden, auch keine Spuren von Drogen.
Spuren von ihm an der Tatwaffe, einem Küchenmesser, wurden jedoch genug gefunden, um zu belegen, dass er die Tat begangen hat, was er auch zugibt. Blutspuren auf dem Messer, einem Bademantel, der Bettdecke und der Wohnungstür: allesamt von der bei der Tat lebensgefährlich verletzten Ehefrau.
Massive Blutspuren
Durch die Steppdecke ist das Messer offenbar direkt durchgegangen, wie die Fotos der Ermittler zeigen. Hier seien „massive Blutantragungen“ gefunden worden, so der Bericht.
Am nächsten Prozesstag, dem 8. Januar, sollen mehrere Zeugen zu Wort kommen.