Diebesgut im Wert von 6000 Euro haben Kriminalisten in den Zimmern von zwei 35 und 36 Jahre alten Männern gefunden, die in zwei verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften im Kreis Tuttlingen leben. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz hervor. Im Zimmer des 36-Jährigen fanden die Ermittler zudem Betäubungsmittel in nicht geringer Menge auf.

Diebesbande wurde bereits überführt

Bereits Anfang August haben umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Überführung einer dreiköpfigen Diebesbande geführt. Den mutmaßlichen Tätern werfen die Ermittler insgesamt zehn Ladendiebstähle in Geschäften in Singen und Tuttlingen vor. Hautsächlich habe die Bande nach derzeitigen Stand im Landkreis Konstanz agiert.

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Bei ihren Diebestouren erbeutete die Bande Parfüm, Sonnenbrillen, und Bekleidung im Gesamtwert von mehreren hundert Euro. Nach einem räuberischen Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft in der Singener Fußgängerzone am Samstag, 22. Juli, kamen die Ermittler dem Trio im Alter von 42, 36 und 35 Jahren auf die Schliche.

Zeugen halten mutmaßliche Täterin fest

Die 42-jährige mutmaßliche Täterin konnte von Zeugen nach der Tat bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Bei der späteren Durchsuchung ihrer Wohnung im Bereich Tuttlingen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz richterlich angeordnet wurde, stellten die Ermittler Diebesgut von insgesamt zehn Geschäften im Wert von rund 1500 Euro sicher.

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Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten noch zwei Männer der Bande zugeordnet werden. Auf Antrag der die Ermittlungen leitenden Staatsanwaltschaft Konstanz erwirkten die Beamten bei der zuständigen Ermittlungsrichterin weitere Durchsuchungsbeschlüsse.

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Am Dienstag, 22. August, durchsuchten die Kriminalisten daraufhin die Zimmer der beiden Männer in zwei verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Tuttlingen. Dabei stellten sie weiteres Diebesgut im Wert von insgesamt rund 6000 Euro sicher.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz ordnete die zuständige Haftrichterin schließlich die Untersuchungshaft für die 42-jährige Frau und die beiden Männer an. Alle drei kamen anschließend in verschiedene Justizvollzugsanstalten.