Eine in vielerlei Hinsicht schlimme Meldung machte Montag in einer öffentlichen Villingen-Schwenninger Facebook-Gruppe die Runde. Inzwischen ist die Falschmeldung zwar nicht mehr aufrufbar, doch die Aufregung ist groß.
Eine Internetnutzerin prangerte plakativ an, dass „dreiste Banden in Villingen-Schwenningen“ versuchen würden, Kleinkinder samt Kinderwagen zu stehlen. Das würden angebliche Homosexuelle tun, die sich, so behauptet die Verfasserin, küssen würden, als sich plötzlich einer dem Kinderwagen samt Kind bemächtigen wollte.
Die angebliche Schwägerin der Urheberin habe nicht genug Kraft gehabt, den Kinderwagen festzuhalten. Der Schwager rettete, so die Räuberpistole weiter, die Situation, indem er den vermeintlichen Kidnapper einholte und den Kinderwagen sicherte.
Alles erlogen, die Falschmeldung las sich für viele Internetnutzer dennoch als wahre Geschichte und sie beklagten beispielsweise eine „kranke Welt“. Doch es gab auch welche, die ihre Zweifel hatten – und die hatten recht.
Manche waren jedoch unsicher und das mag auch am Schlusssatz gelegen haben: Die Polizei sei informiert.
Seltsame Begegnung in Sturmbühlstraße
Über so viel Frechheit staunt sogar Polizeisprecher Jörg-Dieter Kluge. Aber wie kommt es überhaupt zu solch einer Meldung? Möglicherweise hat sie in einem „seltsamen Vorfall“, wie Kluge selbst einräumt, in der Schwenninger Sturmbühlstraße ihren Ursprung. Dort hob ein fremder Mann ein Baby aus einem Kinderwagen, als der Vater hinzukam, wurde ihm das Kleinkind zurückgegeben.
Bei Kindesentführung informiert Polizei sofort
Das merkwürdige Geschehen veranlasste den Vater zum sofortigen Gang auf die Schwenninger Polizeiwache. Dort wurde allerdings keine Anzeige aufgenommen. Warum nicht? Es habe kein Schaden festgestellt werden können, das Baby sei weder geschüttelt, noch geschlagen, noch grob angefasst worden, sagt Kluge.
Das sei sicher nicht normal und auch nicht schön gewesen, räumt der Polizeisprecher ein, aber noch ein „himmelweiter Unterschied“ zu einer versuchten Kindesentführung. Käme es dazu, würde die Polizei „sofort die Öffentlichkeit informieren, vor allem auch dann, wenn ein Täter auf der Flucht ist“.
Kluge rät, solche Internetmeldungen erst einmal mit dem gesunden Menschenverstand auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Wer sich da völlig unsicher sei, könne auch bei der Polizei selbst nachfragen.