Ein Fall von Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde nun am Amtsgericht Villingen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten – einem jungen Ehepaar aus einer Kreisgemeinde – vor, ihre beiden zwei und zehn Jahre alten Kinder massiv vernachlässigt zu haben.

Jugendamt schreitet ein

Die Mädchen, die beide von der Mutter einen Gendefekt geerbt hätten und deshalb von Geburt an stark beeinträchtigt seien, wurden im Juli 2024 vom Jugendamt in einem katastrophalen Zustand im Elternhaus vorgefunden.

Kinder können sich kaum äußern

Geistig und motorisch seien beide Kinder stark eingeschränkt und durch mangelnde Hygiene hätten sich außerdem zahlreiche Entzündungen an der Haut gebildet. Beide Kinder seien kaum fähig zu sprechen und hätten auch Probleme, selbstständig auf die Toilette zu gehen.

Strafbefehl gegen Vater erlassen

Das Jugendamt habe die beiden daraufhin in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben. Gegen den Vater der beiden Kinder, welcher starke Aggressionsprobleme habe, lag außerdem ein Strafbefehl wegen Fahren ohne Führerschein und unter Betäubungsmitteleinfluss sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Beleidigung vor.

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Er habe im August 2024 versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen und dabei die Beamten körperlich angegangen und beleidigt.

Notarzteinsatz bei Gericht

Da der Mann kurz vor Verhandlungsbeginn über ein starkes Stechen in der Brust klagte, wurde er von einem Notarzt abgeholt. Seine Frau durfte ihn ins Krankenhaus begleiten.

Gericht sieht keine Böswilligkeit

Die Verhandlung wurde daraufhin ohne die beiden Angeklagten geführt, wobei Richter Christian Bäumler gleich zu Beginn festhielt, dass von einer böswilligen Vernachlässigung der Kinder nicht auszugehen sei. Vielmehr habe man es mit einer hoffnungslosen Überforderung der Eltern zu tun. Staatsanwaltschaft und Verteidigung schlossen sich dieser Sichtweise an.

Bewährungs- und Geldstrafe

Die anwesenden Zeugen wurden entlassen, ohne gehört zu werden, und man einigte sich auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten mit der Auflage eines Anti-Agressionstrainings für den Mann und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je fünf Euro für die Frau. Da nicht davon auszugehen sei, dass die Kinder zu ihren leiblichen Eltern zurückkehren werden, wurde der Fall damit geschlossen.