Seit Oktober vergangenen Jahres ist im Schwarzwald-Baar-Kreis ein Kinderarztsitz offen. Nachdem der Kreis über Jahre für einen neuen Sitz gesperrt war. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Bislang will offenbar kein Kinderarzt sich im Schwarzwald-Baar-Kreis niederlassen.
„Im Schwarzwald-Baar-Kreis beträgt der kinderärztliche Versorgungsgrad 105,4 Prozent, das heißt der Landkreis ist für weitere Niederlassungen geöffnet“, so Gabriele Kiunke, Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf Nachfrage. „Jeder Niederlassungswillige kann sich dort für einen Sitz bewerben, oder Praxen können Anstellungen vornehmen. Bis jetzt liegen uns jedoch keine Bewerbungen beziehungsweise Anträge vor.“
Über 900 Hausarztsitze unbesetzt
Woran das liegen kann? „Wir haben insgesamt einen gravierenden Ärztemangel, sodass wir derzeit allein über 900 freie Hausarztsitze in Baden-Württemberg nicht besetzen können“, so Kiunke.
„Der Beruf des Kinderarztes ist zwar weiterhin sehr beliebt und es gibt viele junge Mediziner, die diese Facharztausbildung anstreben. Allerdings fehlt oftmals die Bereitschaft, sich auch niederlassen zu wollen.“ Viele junge Ärzte bevorzugten ein Angestelltenverhältnis. Zudem wachse auch der Anteil der Teilzeitbeschäftigten stetig.
Die KV unterstütze dabei die Besetzung von freien Arztsitzen. „So gibt es beispielsweise eine finanzielle Förderung bei Praxiseröffnung, außerdem bieten wir eine umfangreiche Beratung für Niederlassungswillige an“, so Kiunke. Zudem arbeite man eng mit Kommunen und Gemeinden zusammen, um Praxisnachfolger zu finden.
Die Landkreisverwaltung, so Kristina Diffring, Referentin des Landrats, auf Nachfrage, sei bei dem Verfahren um einen Arztsitz nicht involviert. Und verweist auf die Gemeinden und Städte, die für attraktive Bedingungen vor Ort werben könnten. „Darüber hinaus engagiert sich der Schwarzwald-Baar-Kreis bereits sehr intensiv für die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs in der Region bei Medizinstudenten und bei Ärzten in Weiterbildung.“
Der freie Sitz wird nicht verfallen, auch wenn sich über längere Zeit niemand darauf bewerben sollte. Das betont Kai Sonntag von der KV nochmals auf Nachfrage. „Da der Kreis nicht gesperrt ist, verfällt der Sitz nicht“, sagt Sonntag. Verfallen würde er nur dann wieder, wenn „sich an der Bevölkerung etwas ändern würde“. Wenn also die Berechnungen keine Unterversorgung mehr ergeben würden.