Alle hoffen, alle bangen, viele drücken beide Daumen – auf dass es doch noch etwas wird mit Straßenfastnacht in Villingen. Die Vorzeichen jedoch verdüstern sich unübersehbar. Jetzt hat die baden-württembergische Landesregierung eine Entscheidung getroffen, die kein Narr mit Haltung laut kritisieren will, die aber dennoch mitten hinein ins Herz der Narren trifft.
Fastnacht und Alarmstufe II
Die Corona-Politik des Landes wird aktuell Mitte Januar nicht geändert. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, die neuste Festlegung aus der Landeshauptstadt. Im Klartext heißt das: Die Regelungen der so genannten Alarmstufe II bleiben bestehen. Damit ist zum Beispiel für Roland Wehrle klar; dass „etwas Größeres keinen Sinn machen wird“.
Das Wort der Stunde heißt: Alternativen
Villingens Narren prüfen derzeit, inwieweit ein Balanceakt zwischen Zurückhaltung und einer Prise Traditionspflege überhaupt vertretbar ist. Die Schwierigkeit solcher Überlegungen wird an einem Beispiel deutlich: Es gibt aktuell im ganzen Landkreis und damit auch in der Villinger Innenstadt eine Verfügung aus Gründen des Gesundheitsschutzes.

Darin heißt es: „ Bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Dieses Gebot gilt den ganzen Januar über. Was danach kommt, bleibt ungewiss. Mit einer Entspannung der Lage rechnet derzeit niemand.
Vorsicht bei der Landespolitik und die Folgen
Die Landesregierung hält an der Alarmstufe II fest, weil die große Welle an Infizierungen mit der Virus-Variante Omikron erst noch erwartet wird. Deshalb wollen die Landespolitiker auch nicht von der Bremse, obwohl die aktuellsten Statistikzahlen eigentlich Anlass für Lockerungen bieten würden. Die Alarmstufe II ist jetzt landesweit bis zum 1. Februar verlängert worden und am 28. Februar ist Fastnachtsmontag.
Die großen Villinger Fastnachts-Bühnen bleiben leer
Der Ball rollt derzeit nur in eine Richtung. Eben hat mit der Hexenzunft der letzte große Villinger Verein die Tonhallen-Bälle abgesagt. Schon zuvor hatten die anderen Ballveranstalter ihre Tonhallen-Abende gestrichen – teils waren Monate der Vorbereitung damit umsonst. Gibt es überhaupt noch eine Chance auf Straßenfastnacht und wenn ja, wie genau?
Die Frage der Haftung lastet auf allen
Die Villinger Zünfte sind in der Zuggesellschaft vereint, hier ist auch die Stadtverwaltung im Boot. Irgendwann muss organisatorisch auch entschieden sein, ob die Straßenfastnacht verantwortbar ausgerufen werden kann – oder klipp und klar abgesagt werden muss.

Ein großes Thema bei den Vereins-Verantwortlichen ist die Frage der Verantwortung und Haftung: Kann ein Umzug in Villingen so veranstaltet werden, dass Teilnehmer und Zuschauer sicher vor Infektionen sind? Wie wackelig würde beispielsweise ein Mundnasenschutz sitzen, wenn ein Villinger am Straßenrand begeistert „giizig“ ruft? Und was würden Umstände wie diese in der Konsequenz für Veranstalter bedeuten? Nicht nur für Juristen öffnen sich hier ganze Diskussions-Abgründe.

Denn: Bietet ein Umzugsveranstalter schlussendlich nicht indirekt den Anlass etwa für Hästräger, sich nach der Narrenparade noch auf wenigstens eine Schorle bei Bekannten in der Stadt niederzulassen. Entstehen so illegale Stüble?
Passt Fastnacht jetzt überhaupt zur Stimmungslage?
Für die Narren ist die Entscheidung über die Straßenfastnacht auch auf Grund der Umfeld-Stimmung schwer. Was auch die meisten Fastnachter klar sehen: Seit Dezember steigt die Sterberate infolge von Corona-Infektionen stetig an.
Mitte Januar sind es nun über 300 Menschen, die im Landkreis wegen Corona ihr Leben lassen mussten. Das Klinikum reduziert seinen Operationsbetrieb, um Kräfte für die Corona-Behandlungen frei zu halten. Was ist wichtiger: Die Sehnsucht nach Unbeschwertheit und der Respekt vor der Lage von vielen Betroffenen?
Für Romantiker zum Reinhören
So schön war es 2020 in der Neuen Tonhalle und so wird es irgendwann auch wieder sein: