Vergangene Woche hatte das Landgericht Konstanz sein Urteil gegen gefällt: Drei Jahre Gefängnis für einen heute 65-jährigen Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.
Fast 700.000 Euro sind verschwunden
Als Hausverwalter hat er nach Überzeugung des Gerichts fast 700.000 Euro von Eigentümergemeinschaften veruntreut. Jetzt ist klar: Die Sache ist noch nicht vom Tisch.
Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre
Der freigestellte Finanzbeamte hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Revision eingelegt, bestätigt Mirja Poenig, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Konstanz.
Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Revision beantragen kann, habe dies bis Dienstag, 24. Januar, nicht getan. Staatsanwalt Hendrik Többens hatte eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft gefordert.
Haftbefehl außer Vollzug gesetzt
Der Haftbefehl gegen den Verwalter sei – wie schon vor der Berufungsverhandlung – gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Ein Haftantritt sei daher nicht erfolgt. Wie geht es nun weiter?
Als Revisionsinstanz tritt dabei das Oberlandesgericht Karlsruhe auf. Das bedeute allerdings nicht zwingend, dass der Fall auch in Karlsruhe verhandelt werde.
Enthalte ein Urteil Rechtsfehler, werde es üblicherweise aufgehoben und der Fall an die vorangegangene Instanz zurückverwiesen. Dort verhandle dann allerdings eine andere Kammer als beim ersten Verfahren.
Revisionsgericht entscheidet nur selten selbst
„Es gibt Einzelfälle, in denen das Revisionsgericht selbst entscheidet“, sagt Mirja Poenig. „Das geschieht aber nur in ganz wenigen Fällen, wenn das Urteil direkt korrigiert werden kann.“
Die Pension steht auf dem Spiel
Gegebenenfalls müsse neu verhandelt werden. „Wird nur das Strafmaß aufgehoben, muss ein Verfahren nicht unbedingt komplett neu aufgerollt werden.“ Der Schuldspruch als solcher werde aufgehoben, wenn sich bei einer Revision zeige, dass bei der Beweiserhebung oder der mündlichen Verhandlung Fehler gemacht wurden.
Mitunter würden Revisionsanträge auch zurückgenommen, wenn etwa von vorne herein klar sei, dass das Rechtsmittel zu keinem Erfolg führen wird. „Die Fälle gibt es auch.“
Weit weg von Bewährungsstrafe
Für den Hausverwalter stehen seine Pensionsansprüche auf dem Spiel: Bei einer rechtskräftigen Verurteilung ab einem Jahr verliert er seinen Beamtenstatus und damit auch die Pensionsansprüche. Die Vorsitzende Richterin Regina Weinacht hatte dem Angeklagten mehrfach deutlich gesagt, dass er „weit weg von einer Bewährungsstrafe“ sei.