„Kassenzettel?“ Die wohl am häufigsten verneinte Frage in der Region hat einen rechtlichen Hintergrund. Unternehmer, beziehungsweise deren Mitarbeiter, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eben diese Frage zu stellen und Kassenzettel anzufertigen, egal was der Kunde antwortet.
Die Übergabe des Bons ist rein rechtlich auch digital möglich, trotzdem wird diese Option eher selten genutzt. So entstehen Berge an Kassenzetteln, die meist Überlänge haben und zumindest in Apotheken auch noch geschreddert werden müssen.
Der SÜDKURIER fragt bei Händlern in Donaueschingen nach, was sie von diesen Regelungen halten, wie viele Kunden die Zettel tatsächlich mitnehmen und wie sie mit den zurückgelassenen Ausdrucken umgehen.
Diese Pflichtangaben stehen drauf
Grundsätzlich müssen die verschiedensten Daten auf einem Bon zu finden sein, dazu gehören der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Unternehmens. Zudem das Datum der Belegausstellung inklusive Beginn und Ende der Transaktion. Außerdem müssen die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der Leistung auf dem Zettel zu finden sein.
Auch abgedruckt werden müssen eine eindeutige Transaktionsnummer, das Entgelt und der darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung. Hinzu kommt der anzuwendende Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung. Bei Apotheken stehen oftmals noch Informationen zur Kostenübernahme von Krankenkassen auf den Zetteln.
Digitalisierung zur Vermeidung von Müll
Supermarkt-Ketten wie beispielsweise Lidl, Edeka oder Rewe bieten ihren Kunden mittlerweile einen digitalen Kassenbon an. So kann mittels einer eigenen App oder mithilfe eines QR-Codes der Kassenzettel digital heruntergeladen werden. Viele kleinere Unternehmen haben diese Möglichkeiten aber nicht und so bleibt ihnen höchstens übrig, der Umwelt zuliebe, auf umweltfreundliches Thermopapier zu setzen.
Das Bundesumweltamt empfiehlt grundsätzlich alle Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen, da diese oft phenolhaltig sind und Verbraucher nicht zwischen phenolhaltig und phenolfrei entscheiden können.
Nicht genervt aber kein Nutzen erkennbar
Axel Beurer, Inhaber von Mory‘s Hofbuchhandlung, ist nicht sonderlich genervt von der Pflicht, die Kassenzettel zu drucken. So werde sein Geschäft nicht so häufig besucht wie etwa das eines Apothekers. „Natürlich wäre es mir aber auch lieber, wenn wir auf Kundenwunsch nicht drucken müssten.“ Vor allem die unnötig entstehenden Kosten für das Thermopapier würden ins Gewicht fallen.

Kunden würden die Kassenzettel nur äußerst selten mitnehmen, etwa wenn sie Bücher für Beruf, Studium oder Schule kaufen. Sollte man ein Buch nach einem Kauf umtauschen wollen, ist man nicht auf Kassenzettel angewiesen.
Mit eigenen Umtausch-Aufklebern, die auf Büchern angebracht werden, kann man auch ohne Kassenzettel ein Buch umzutauschen. Über einen digitalen Kassenbon hat sich Beurer noch keine Gedanken gemacht.
Wichtig für Garantiefälle
Im Gegensatz zur Buchhandlung nehmen die meisten Kunden des Haushaltswaren- und Spielzeuggeschäfts Thedy, die Kassenzettel mit nach Hause. Lukas Werb von der Inhaberfamilie des Donaueschinger Geschäfts schätzt, dass gut zwei Drittel der Kunden ihre Kassenzettel mitnehmen würden.

Hierbei kommt es allerdings darauf an, für welches Produkt sich der Kunde entschieden hat. Vor allem für hochpreisige Haushaltswaren seien die Bons nämlich in Garantiefällen wichtig. Um 14.30 Uhr an einem Dienstag ist im Müll gerade einmal ein Kassenzettel zu finden.
Die Einführung der Pflicht stellte für das Geschäft laut Werb keine Umstellung dar, so drucke man schon seit 2002 die Kassenzettel für die Kundschaft aus.
Shreddern ist besonders lästig
Christian Milbrandt, Inhaber der Sonnen Apotheke, hält nichts von der Bonpflicht. „Großzügig geschätzt nimmt ein Viertel der Kunden die Zettel mit“, so der Apotheker. Viele wären nämlich nicht auf diese angewiesen. Stammkunden beispielsweise, seien meist im Besitz einer Kundekarte, mit dieser könnten sie sich alle ihre getätigten Einkäufe einmal im Jahr anschauen.
Besonders lästig für ihn und seine knapp 30 Mitarbeiter ist das Schreddern der Bons. So müssen diese aus Gründen des Datenschutzes unleserlich gemacht werden.
Apotheker zweifelt an Sinnhaftigkeit
Insbesondere die Sinnhaftigkeit der Bon-Pflicht stellt Milbrandt infrage. So wird ohnehin mithilfe eines sogenannten TSE-Dongles an der Kasse jede Transaktion miterfasst und gespeichert. Wieso es dann noch einen Ausdruck bedarf, wenn der Kunde keinen verlangt, ist ihm ein Rätsel. So ließe sich der Dongle einfach auslesen und prüfen, was in der Vergangenheit an Geld eingenommen wurde.
Außerdem kurios: Selbst wenn ein Kunde von Zuzahlungen befreit ist, sprich null Euro zahlen muss, sind Apotheker verpflichtet den Bon auszudrucken. Die Einführung eines digitalen Bons in der Apotheke sei aus technischen Gründen nicht möglich.