Wer am Mittwoch, 10. April, zwischen 8 und 15 Uhr vom Bodensee in Richtung Norden auf der Autobahn A81 unterwegs ist, wird vor der Abfahrt Bad Dürrheim unfreiwillig ausgebremst. Eine Kontrollaktion der Behörden auf dem Rastplatz Räthisgraben sorgt für Staus und Verzögerungen.
Was dahintersteckt, erläutert Sprecherin Sonja Müller vom Hauptzollamt Singen: „Das ist eine normale Zollkontrolle“, wie sie im Hinterland der Grenze zur Schweiz immer wieder organisiert werde, „normalerweise in einem Radius von etwa 30 Kilometern“ zur Schweiz.
70 Beamte im Einsatz
Allerdings eine Kontrolle mit 70 Beamten im Einsatz, vor allem vom Zoll, aber auch mit Kollegen von der Bundespolizei.
Und auf was sind die Beamten in den sieben Stunden vor Ort gestoßen? Dies resümiert das Hauptzollamt Singen nun in einer Mitteilung am Donnerstag, 11. April.
Nicht deklariertes Auto im Wert von 20.000 Euro
„Ein Teil der Delikte waren Verstöße gegen Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften, so zum Beispiel ein nicht deklariertes Auto im Wert von 20.000 Euro oder nicht angemeldetes Bargeld über 10.000 Euro“, heißt es in der Mitteilung. Zudem seien 750 Gramm Amphetamin sichergestellt worden.
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen sei beteiligt gewesen. „Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung“, so die Behörde.
Die Kontrollen ergaben demnach, dass sich vier Personen illegal in Deutschland aufhielten und einer Arbeit nachgingen.

Zwei weitere Personen seien im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung bereits seit mehreren Jahren in Deutschland beschäftigt. Das Problem dabei: „Werden Arbeitnehmer von einem ausländischen Arbeitgeber für einen Auftrag nach Deutschland geschickt, sind diese bis zu einem Zeitraum von zwölf Monaten grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Geht die Beschäftigung über diesen Zeitraum hinaus, müssen die Arbeitnehmer in Deutschland angemeldet werden“, so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.
Mobile Röntgenanlagen im Einsatz
Außerdem resultierten aus der Kontrollaktion einige Ordnungswidrigkeitsverfahren, da vorgeschriebene Dokumente nicht vorgelegt werden konnten, so zum Beispiel besteht für einige Branchen eine Ausweispflicht des Arbeitenden.
Neben den rund 70 Zöllnern und Beschäftigten der Bundespolizei seien zur Unterstützung sieben Zollhundeteams sowie mobile Röntgenanlagen – sogar für Lastwagen – im Einsatz gewesen.
Augenmerk liegt auf Warenverkehr
Bei den Stichproben liege das Augenmerk insbesondere auf den Regeln zum internationalen Warenverkehr, so die Sprecherin. Die Schweiz sei ja kein EU-Mitglied, daher gälten für Importe aus der Eidgenossenschaft bestimmte Begrenzungen und andere Zollvorschriften.
Das betreffe zum Beispiel auch Vorschriften zum Markenschutz oder illegale Waren, die nicht ins Land eingeführt werden dürften.