Sieben Tage am Stück lag der Sieben-Tages-Inzidenzwert für Corona-Neuinfektionen im Schwarzwald-Baar-Kreis über der Hotspot-Marke von 200. Um diese Zahl wieder zu senken, gelten ab Samstag verschärfte Corona-Maßnahmen. Diese verkündete Landrat Sven Hinterseh am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz, an der auch die Oberbürgermeister von Villingen-Schwenningen und Donaueschingen, Jürgen Roth und Erik Pauly, sowie Jochen Früh, der Leiter der Gesundheitsamts im Kreis, teilnahmen.

Hinterseh sagte, dass es jeden Tag Zuwächse gebe. Derzeit sind zirka 4700 Menschen unter Quarantäne: „Diese Zahl ist sehr hoch und hat enorme Auswirkungen auf die Bürger und die Volkswirtschaft.“ Aktuell gibt es im Kreis 2935 Infizierte, 2097 Genesene und 60 Menschen, die im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben sind.
Hauptereignis in Freikirche
Die Infektionszahlen seien seit Ende Oktober stark angestiegen. Damals, so Hinterseh, gab es in einer Schwenninger Freikirche einen größeren Ausbruch mit 89 Fällen, der unmittelbar auf die Kirche zurückzuführen sei. Hinterseh: „Diese Menschen haben das Virus leider in die Mitte der Gesellschaft getragen. Das hängt uns in den Knochen, das werden wir nicht so leicht wegbekommen.“ Daher seien weitere Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung notwendig.
Größte Sorge: Altenheime
Auch Jochen Früh, Leiter des Gesundheitsamts, merkte die höheren Zahlen seit Oktober an. Diese gebe es insbesondere in Einrichtungen des sozialen Lebens. Die Infektionen würden dann weiter in die Familien getragen.
Laut Früh gibt es momentan in neun Kindergärten und Kitas 16 Corona-Fälle. 29 der Kreisschulen und Gymnasien sind außerdem mit 36 Erkrankten betroffen. Darüberhinaus gebe es in fünf ambulanten Diensten und in zwei Einrichtungen des betreuten Wohnens Covid-19-Fälle. In zwei größeren Behinderteneinrichtungen gibt es laut Früh 65 Fälle. Auch Reha-Einrichtungen sind von Corona betroffen, in einer Klinik habe es 17 Fälle gegeben.
Früh: „Unsere größte Sorge gilt den Heimen. Dort haben wir derzeit elf betroffene Einrichtungen, fünf davon stärker.“ Den größten Ausbruch gibt es in einem Heim mit 60 Erkrankten, gefolgt von einem weiteren mit 47. „Aktuell gab es leider auch mehrere Sterbefälle in den letzten Tagen“, so Früh weiter.
Die Maßnahmen
Zu den am Freitag verkündeten Maßnahmen gehört unter anderem eine Maskenpflicht in den Innenstädten von Villingen, Schwenningen und Donaueschingen und ein nächtliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen.
Außerdem dürfen sich öffentlich wie privat nur noch Angehörige des eigenen Haushalts mit maximal einer weiteren Person treffen. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.
Veranstaltungen jeglicher Art sind ebenfalls untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Diese dürfen ihre Tätigkeit im Rahmen der Seelsorge und religiösen Veranstaltungen weiter ausüben.
Ausgangssperre?
Eine Ausgangssperre wird es im Schwarzwald-Baar-Kreis laut Landrat Hinterseh dagegen vorerst nicht geben. Voraussetzung dafür wäre, dass es an drei Tagen in Folge eine Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 gibt. Am Freitag lag der Wert im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 195,3. „Derzeit liegen die Voraussetzungen also noch nicht vor“, so Hinterseh. Man müsse in der kommenden Woche die Lage neu bewerten. Dann müsste es eine neue Allgemeinverfügung geben.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Dezember. Donaueschingens Oberbürgermeister Erik Pauly sagte: „Wenn alle mitziehen, könnten die Zahlen zu Weihnachten weiter unten sein. Es kann aber auch sein, dass Maßnahmen auch über Weihnachten bestehen.“ Landrat Hinterseh ergänzte: „Diese Allgemeinverfügung gilt maximal bis zum 20. Dezember. Danach müsste es eine neue Verfügung geben.“ Er hoffe, dass das nicht notwendig sein wird. Genaue Prognosen könne man aber nicht geben.
Die Pressekonferenz zum Nachschauen
Der SÜDKURIER hat die Pressekonferenz aus dem Gebäude des Landratsamts live übertragen. HIER können Sie diese noch einmal anschauen.
Die Maßnahmen im Überblick.
- Zusammenkünfte: Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Angehörige des eigenen Haushalts mit maximal einer weiteren Person treffen – maximal fünf Menschen. Kinder und Jugendliche bis 14 sind davon ausgenommen.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen sind untersagt. Ausgenommen sind Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
- Bestattungen: Diese bleiben erlaubt, insofern die üblichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. Maximal dürfen 50 Menschen an Bestattungen teilnehmen.
- Krankenbesuche: Wer jemanden im Krankenhaus oder in Pflege-, Behinderten- oder Rehaeinrichtungen besuchen will, kann das nur mit negativem Antigentest oder FFP2-Maske machen. Außerdem werden in diesen Einrichtungen Besuche auf eine Person pro Tag je Patient beschränkt. Ausnahmen, etwa im Rahmen der Sterbebegleitung, sind möglich.
- Maskenpflicht: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird verschärft. So muss künftig in einigen Bereichen der Innenstädte von Villingen, Schwenningen und Donaueschingen auch im Freien eine Maske zwischen 7 und 20 Uhr getragen werden. Das gleiche gilt auch im Umkreis von 50 Metern um Schulen, Kindergärten und Kitas von 7 bis 9 und von 12 bis 17 Uhr sowie während Gottesdiensten und des Besuchs von Räumlichkeiten, die der Religionsausübung dienen, und während des Aufenthalts auf den dazugehörigen Freiflächen im Umkreis von 50 Metern. Kinder bis 6 Jahre sind davon ausgenommen.
- Alkohol: Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist zwischen 19 und 6 Uhr am Morgen untersagt.