Als Behörde des Landkreises ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zentraler Ansprechpartner für zahlreiche bürgernahe Dienstleistungen. Praktisch jeder Bürger im Landkreis hat daher früher oder später mit dem Landratsamt zu tun. Die Zuständigkeit des Landratsamtes reicht von Kraftfahrzeug-Zulassungen, Führerscheinen und Baurecht über die Vergabe von Schwerbehindertenausweisen bis hin zu Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes und zu den aktuellen Covid-19 Zahlen im Landkreis.

Der Landkreis Schwarzwald-Baar, umfasst insgesamt 19 Städte und Gemeinden. Für sie ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen zuständig:

  • Bad Dürrheim
  • Blumberg
  • Bräunlingen
  • Brigachtal
  • Dauchingen
  • Donaueschingen
  • Furtwangen
  • Gütenbach
  • Hüfingen
  • Königsfeld
  • Mönchweiler
  • Niedereschach
  • Schönwald
  • St. Georgen
  • Triberg
  • Tuningen
  • Unterkirnach
  • Villingen-Schwenningen
  • Vöhrenbach

Wer ist Landrat im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Geleitet wird das Landratsamt seit dem 1. Juni 2012 von Landrat Sven Hinterseh von der CDU. Der Landrat wird vom Kreistag für acht Jahre gewählt. Als Behördenleiter ist er der „Chef“ des Landratsamtes und Repräsentant des Landkreises nach außen.

Der Kreistag wird von den Einwohnerinnern und Einwohnern des Landkreises alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahl gewählt, wenn auch Gemeinderäte und Ortschaftsräte gewählt werden.

Was ist das Besondere am Schwarzwald-Baar-Kreis?

Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat rund 210.000 Einwohner und bezeichnet sich selbst als „Quellenland“, weil im Landkreis mehrere und teils bedeutende Flüsse hier ihren Ursprung haben: neben der Donauquelle in Donaueschingen und der Neckarquelle im Schwenniger Moss sind das außerdem die Elz, die Wilde Gutsch und die Schiltach.

Der Landkreis gilt außerdem als landschaftlich besonders vielfältig. Das Landratsamt selbst beschreibt die Landschaft des Landkreises auf der Homepage so: „Die Baar mit ihrer von Licht erfüllten Weite, wo Ackerland und Wiese die Landschaft prägen, liegt im Osten, der Schwarzwald mit seinen bewaldeten Bergrücken im Westen. Dort befinden sich die Kalte Herberge, der Brend- und Stöcklewaldturm, die Ski- und Wandergebiete von Furtwangen, Schonach und Schönwald – eine Waldlandschaft mit harmonisch eingebetteten Schwarzwaldtälern.“

Der Landkreis selbst ist noch relativ jung. Er wurde bei der Kreisreform zum 1. Januar 1973 aus den bis dahin eigenständigen Landkreisen Donaueschingen, Villingen, Tuttlingen und Rottweil sowie den Gemeinden Deißlingen, Weigheim und Tuningen gebildet. Er umfasst somit Teile des Mittleren Schwarzwaldes, die Landschaft Baar und den Nordteil des Randen.

Wofür ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig?

Das Landratsamt in Villingen-Schwenningen ist in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens erster Ansprechpartner für die dort lebenden Bürger. Es übernimmt zum einen kommunale Aufgaben, etwa die Abfallwirtschaft oder die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs. Zum anderen übernimmt es staatliche Verwaltungsaufgaben wie den Gesundheitsdienst oder das Erteilen von Baugenehmigungen.

Wir haben die wichtigsten Vorgänge für Sie zusammengefasst:

  • Kfz-Zulassungen
  • Führerscheine
  • Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld
  • Sperrmüll
  • Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Problem und familiären Krisen
  • Infos rund um Corona
  • Vergabe von Schwerbehindertenausweisen
  • Vergabe von Baugenehmigungen
  • Durchführung des Zensus 2022

Das Landratsamt ist außerdem verantwortlich für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs und ist Träger von beruflichen Schulen und Krankenhäusern und einer der größten Arbeitgeber der Region.

Welche Ämter gibt es im Landratsamt Villingen?

Es gibt fünf verschiedene Dezernate, in denen sich jeweils mehrere Ämter befinden.

Dezernat 1: Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Dezernat 2: Rechts- und Ordnungsverwaltung

Dezernat 3: Sozialdezernat

Dezernat 4: Umwelt und Gesundheit

Dezernat 5: Ländlicher Raum

Eine Übersicht aller Dezernate und Ämter gibt es hier.

Das Landratsamt in Villingen.
Das Landratsamt in Villingen. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Wie kann eine Kfz-Zulassung beantragt werden?

Die Zulassungsstelle des Landratsamtes ist für alle An-, Um- oder auch Abmeldungen von Fahrzeugen zuständig. Dies ist sowohl im Landratsamt in Villingen-Schwenningen möglich als auch in der Außenstelle in Donaueschingen.

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, sollte hierfür zunächst einen Termin machen, zumindest wird dies vom Landratsamt „dringend empfohlen“. Dieser kann online auf der Seite des Landratsamtes vereinbart werden. Online kann auch bereits der nötige Zulassungsantrag sowie das SEPA-Mandat zur Einziehung der Kfz-Steuer als PDF heruntergeladen und vorab ausgefüllt werden.

Diese Unterlagen sind außerdem erforderlich für eine Zulassung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über bestandene TÜV-Prüfung und Abgasuntersuchung (AU)
  • Bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
    Zulassungsbescheinigung Teil II und
    Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO oder
    Datenbestätigung nach § 20 Abs. 3a Satz 1 StVZO
  • bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC), nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE), Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach § 21 StVZO, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefüllt war: zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Versicherungsbestätigung über Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer, kann oft telefonisch bei der Versicherung erfragt werden)
  • Bei einem Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung
  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht und der gültige Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und die Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Bei Fahrzeugen, die auf juristische Personen oder Firmen zugelassen werden: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug

Sofern noch nicht vorhanden kann bei der Zulassung auch gleich die Feinstaubplakette mit beantragt werden.

Die Zulassungsstelle stempelt die Kennzeichen, diese müssen daher mitgebracht werden. In unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle bieten mehrere Firmen den Druck von Kennzeichen an.

Die Zulassungsstelle und die Außenstelle haben folgende Öffnungszeiten und Sprechzeiten:

Montag – Mittwoch: 8-14 Uhr

Donnerstag: 8-13 Uhr und 14-17.30 Uhr

Freitag: 8-11.30 Uhr

Erreichbar ist die Zulassungsstelle sowie die Außenstelle unter folgenden Adressen:

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Telefon: +49 7721 913 7400

E-Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de

Außenstelle Donaueschingen

Humboldtstraße 11
78166 Donaueschingen

Telefon: +49 7721 91 35 000

E-Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de

Wie kann ein Führerschein beim Landratsamt in Villingen beantragt werden?

In aller Regel beantragt die Fahrschule den Führerschein und händigt diesen nach bestandener Prüfung aus.

Möchte man den Führerschein selbst beim Landratsamt beantragen, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • den Wohnsitz im Inland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
    16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein und zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind
  • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
  • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben
  • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen

Der Führerschein kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse beantragt werden.

Zum Beantragen der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T wird dazu benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Die Kosten für die Fahrerlaubnis auf Probe betragen 44,70 EUR (Stand: September 2022).

Landratsamt in Villingen: Innenansicht.
Landratsamt in Villingen: Innenansicht. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Wie kann Wohngeld beim Landratsamt Villingen beantragt werden?

Familien mit einem geringen Gesamteinkommen haben die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.

Diese Leistung kann sowohl von Mietern als auch von Eigentümern, die ihr Eigentum als Wohnraum nutzen beantragt werden.

Das Wohngeld für Mieter wird Mietzuschuss genannt, und das für Eigentümer wird als Lastenzuschuss bezeichnet.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieses ausfällt, wird individuell bestimmt. Für die Berechnung werden die Haushaltsgröße, das verfügbare Einkommen und die zu zahlende Miete herangezogen. Ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte – prüfen muss dies immer die Behörde vor Ort – kann mittels des Wohngeld-Rechners des Bundes berechnet werden.

Um das Wohngeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Gesamteinkommen darf nicht über einer bestimmten Grenze liegen, die jeweils individuell festgelegt wird – siehe oben
  • Die Kosten für den Wohnraum müssen selbst getragen werden und dürfen nicht von dritten übernommen werden

Es darf kein Wohngeld bezogen werden, wenn:

  • Bereits Leistungen wie Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld bezogen werden
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeld 2 bezogen wird
  • Zuschüsse zu ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende bezogen werden
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen wird
  • Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen wird
  • Kinder- und Jugendhilfe bezogen wird, falls im Haushalt nur Empfänger dieser Leistung leben
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden

Für die Beantragung muss ein Formular für den Mietzuschuss oder den Lastenzuschuss ausgefüllt werden. Zusätzlich muss ein Nachweis über die Miete oder die Belastung und ein Nachweis über das Gesamteinkommen des Haushalts beigefügt werden.

Wohngeld wird jeweils für zwölf Monate bewilligt. Anschließend muss es erneut beantragt werden.

Sperrmüll anmelden: Was gilt als Sperrmüll im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist zuständig für das Thema Abfallwirtschaft und unter anderem für die Abfuhr von Sperrmüll. Dazu zählt zunächst einmal alles, was haushaltsübliche Mengen Restmüll übersteigt und nicht über die gewöhnliche Restmülltonne entsorgt werden kann, etwa weil es zu sperrig für diese ist.

Das können sein:

  • große Holzgegenstände wie Möbel sein
  • Polstermöbel oder -auflagen, alte Matratzen und ähnliches
  • Teppiche, PVC- oder Linoleumböden
  • Lattenroste
  • große Koffer oder Taschen
  • Spielwaren, zum Beispiel große Pläuschtiere
  • sperrige oder große Kunststoffgegenstände wie Balkonmöbel oder große Wäschekörbe

Nicht auf den Sperrmüll dagegen gehören:

  • Elektroschrott jeder Art, etwa Fernseher und Computer
  • „Weiße Ware“ wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Trockner
  • Glas und Spiegel
  • Bauschutt
  • Blumentöpfe und Keramikwaren
  • Kartons, Pappe, Papier
  • Bekleidung
  • Gardinen und Vorhänge
  • Kfz-Teile und -Zubehör
  • flüssige Farben oder Lacke
  • imprägnierte Holzgegenstände, etwa Gartenbänke und -tische

Wichtig: Die Gesamtmenge an Sperrmüll darf nicht mehr als vier Quadratmeter betragen. Der Müll muss also zum Beispiel auf eine Fläche von vier mal einem Meter passen und darf dann nicht mehr als einen Meter hoch sein. Ganze Haushaltsauflösungen können also nicht per Sperrmüll entsorgt werden. Gleiches gilt für Bauschutt oder ähnliches.

Wo muss Sperrmüll im Schwarzwald-Baar-Kreis angemeldet werden und was ist zu beachten?

Die Abholung von Sperrmüll findet einmal monatlich pro Abfuhrbezirk statt. Der nächste Abholtermin kann entweder direkt beim Amt für Abfallwirtschaft telefonisch unter +49 7721 913 755, per Mail unter abfall@Lrasbk.de oder persönlich im Amt für Abfallwirtschaft in der Bahnhofstraße 6 in 78048 Villingen-Schwenningen erfragt werden.

Wichtig: Der eigene Sperrmüll muss mindestens acht Kalendertage vor dem nächsten Abholtermin telefonisch unter der obenstehenden Nummer oder per Mail (wichtig: bitte vollständige Kontaktdaten angeben) angemeldet werden. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich, allerdings muss hierfür zunächst ein Online-Zugang beantragt werden.

Für Privathaushalte ist die Sperrmüllabholung zwei Mal jährlich kostenfrei.

Beim Herausstellen des Sperrmülls muss beachtet werden:

  • Sperrmüll sollte nicht in Tüten, Säcke, Kisten, Kartons oder ähnlichem verpackt werden
  • keine Gegenstände rausstellen, die einzeln schwerer sind als 50 Kilogramm und länger sind als 1,50 Meter
  • Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 6:30 Uhr an der Straße bereitstehen und darf frühestens am Vortag ab 18 Uhr hinausgestellt werden
  • der Sperrmüll sollte dort bereitstehen, wo auch die Müllbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte dies bei Anmeldung mitgeteilt werden
  • Holzgegenstände sollten getrennt von den übrigen Gegenständen stehen, da sie mit einem eigenen Fahrzeug abgeholt werden. Die Fahrzeuge können zu unterschiedlichen Tageszeiten kommen.

Alle Infos rund um das Thema Sperrmüll hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in einem Sperrmüll-Merkblatt zusammengefasst. Weitere Infos gibt es außerdem auf der Unterseite der Webseite des Landratsamtes zum Thema Abfallwirtschaft.

Beratung von Familien, Kindern und Jugendlichen

Das Landratsamt bietet Familien sowie Kindern und Jugendlichen ein umfangreiches Hilfsangebot bei Krisen und Problemen jeder Art. Zum Angebot gehören sowohl Einzel- als auch Familienberatungen bei familiären Konflikten.

Kinder und Jugendliche, die Stress mit Eltern oder Erziehungsberechtigten haben finden ebenso Hilfe wie Kinder, die von sexueller Gewalt betroffen sind.

Hierfür unterhält das Landratsamt eigene Beratungsstellen. Diese sind:

BEKJ Villingen

Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen

Telefon +49 7721 913 7676
E-mail: beratungsstelle-bekj-vs@Lrasbk.de

BEKJ Donaueschingen

An der Donauhalle 5
78166 Donaueschingen

Telefon +49 7721 913 7950
E-mail: beratungsstelle-bekj-ds@Lrasbk.de

BEKJ Furtwangen

Rößleplatz 2
78120 Furtwangen

Telefon +49 7721 913 7940
E-mail: beratungsstelle-bekj-fw@Lrasbk.de

Die Beratungen sind grundsätzlich kostenfrei und werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch können die Beratungen auch anonym erfolgen. Kinder und Jugendliche dürfen sich auch ohne Wissen oder Zustimmung der Eltern an die Beratungsstellen wenden.

Das gesamte Angebot ist auf einer Unterseite der Webseite des Landratsamtes zusammengefasst.

Die neue Außenstelle des Villinger Landratsamts kurz nach der Schlüsselübergabe.
Die neue Außenstelle des Villinger Landratsamts kurz nach der Schlüsselübergabe. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Wie kann ein Schwerbehindertenausweis beim Landratsamt Villingen beantragt werden?

Wer gilt als schwerbehindert? Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss die Behinderung länger als sechs Monate bestehen.

Das Landratsamt stellt fest, ob und welcher Grad einer Behinderung vorliegt. Dafür muss erst einmal ein schriftlicher oder persönlicher Antrag beim Versorgungsamt gestellt werden.

Um den Schwerbehindertenausweis erhalten zu können, müssen folgende ärztliche Unterlagen vorgelegt werden:

  • Umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
  • Hausärztliche Untersuchungsunterlagen wie zum Beispiel Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten oder Röntgenbefunde

Das Versorgungsamt wertet diese Unterlagen aus und kann dabei auch Befundberichte von behandelnden Ärzten anfordern. Hierfür muss der Antragsteller den oder die Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

Anschließend stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung in einem sogenannten Feststellungsbescheid fest. Dieser wird dem Antragsteller in jedem Fall zugestellt, also auch dann, wenn der Grad der Behinderung 50 Prozent nicht übersteigt. Beträgt der Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Corona-Impfangebote und Corona-Infos im Schwarzwald-Baar-Kreis

Neben dem SÜDKURIER informiert auch Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auf einer eigenen Unterseite zum Thema Corona-Virus. Neben den aktuellen Corona-Zahlen der Region werden hier die aktuellen Corona-Regeln und die jeweils aktuelle Corona-Verordnung des Landes hinterlegt. Zusätzlich gibt es Informationen zu Corona-Abstrichstellen, zu PCR-Tests und zur Absonderungspflicht. Ferner werden aktuelle Statistiken und Pressemitteilungen vorgehalten.

Unter der Hotline des Gesundheitsamtes des Landkreises können sich Bürger rund um das Thema Corona informieren.

Corina-Hotline: +49 7721 913-7190

Erreichbar:

Montag bis Mittwoch, 8 bis 11:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Donnerstag, 8 bis 11:30 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr

Freitag, 8 bis 11:30 Uhr

(Stand: September 2022)

Das Landratsamt betreibt außerdem den Impfstützpunkt im Schwarzwald-Baar-Kreis. Dieser befindet sich in Schwenningen unter folgender Adresse:

Carl-Haag-Saal
In der Muslen 2
78050 VS-Schwenningen

Öffnungszeiten:

Freitag: 11-17 Uhr

Termine können vorher online gebucht werden.

Weitere Adresse zu Impfangeboten:

Waldeck Klinik

Waldstraße 18
78073 Bad Dürrheim

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag: 13.30-16.30 Uhr

Termine können vorher online gebucht werden.

OTC St. Georgen

Bahnhofstraße 5
78112 St. Georgen

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag: 8-18 Uhr

Termine können vorher online gebucht werden.

Wie wird eine Baugenehmigung im Landkreis Schwarzwald-Baar beantragt?

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist zuständig für die Vergabe von Baugenehmigungen. Um einen Bauantrag zu stellen, muss der Vordruck Antrag auf Baugenehmigung beim Baurechts- und Naturschutzamt des Landratsamtes eingereicht werden. Der Antrag kann als PDF auf der Seite des Baurechtsamt heruntergeladen werden.

Baurechts- und Naturschutzamt

Am Hoptbühl 5
78048 Villingen-Schwenningen

Telefon: +49 7721 913-7604

Mail: baurecht@lrasbk.de

Voraussetzung für das Beantragen einer Baugenehmigung ist, dass das Vorhaben als solches überhaupt genehmigungspflichtig ist und dass keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bau entgegenstehen.

Folgende Unterlagen werden normalerweise benötigt:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (auszufüllen ist das Formular Baubeschreibung)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
  • eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen (Formular)
  • technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Formular)
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung – Bauüberhang – Baufertigstellung oder Abgang – Abriss – Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

Nach Einreichen des Bauantrages wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind, anschließend bekommt der Antragsteller mitgeteilt, wie lange die Bearbeitung des Antrages voraussichtlich dauern wird (normalerweise zwischen einem und vier Monaten). Dies geschieht in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen.

Anschließend benachrichtigt das Landratsamt die Eigentümer der unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Grundstücke sowie sonstige Nachbarn über das Bauvorhaben. Diese haben dann vier Wochen Zeit, eventuelle Einwände vorzubringen. Ferner werden weitere betroffene Behörden konsultiert. Dies kann zum Beispiel die Denkmalschutzbehörde sein.

Wichtig: Wurde die Baugenehmigung erteilt, muss innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen werden. Die Bautätigkeit darf nicht länger als ein Jahr unterbrochen werden. Eine Verlängerung der Baugenehmigung ist in diesen Fällen aber mit einem schriftlichen Antrag möglich.

Was hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Zensus 2022 zu tun?

Der Zensus ist eine EU-weite Bevölkerungszählung, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Der Zensus 2021 wurde wegen Corina allerdings verschoben.

Grob gesagt dient der Zensus dazu, zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie arbeiten und wie sie wohnen. Er wird Dieses Wissen ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage nicht nur in der Bundespolitik, sondern auch auf regionaler Ebene. Viele der dafür benötigten Daten können direkt aus unterschiedlichen Registern wie etwa dem Melderegister ausgelesen werden.

Diese Daten sind allerdings nicht immer korrekt. Menschen ziehen um und melden sich am neuen Wohnort nicht an, Kinder ziehen zum Studieren weg, bleiben aber am Wohnsitz der Eltern gemeldet. Außerdem werden einige Daten gar nicht in zentralen Registern erfasst, etwa der Bildungsgrad oder die Art der Erwerbstätigkeit.

Daher wird ein Teil der Bevölkerung, in kurzen Interviews zu ihrer Lebenssituation befragt. Hierfür arbeiten die statistischen Ämter von Bund und Land mit Erhebungsstellen vor Ort zusammen, die unter anderem bei den Landratsämtern ansässig sind. Im Falle des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis ist diese in der Irmastraße 3 in 78166 Donaueschingen untergebracht.

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Freitag: 8 bis 12:30 Uhr

Arbeiten für das Landratsamt

Mit seinen rund 1000 Beschäftigten, ist das Landratsamt in Villingen der größte Arbeitgeber im Landkreis Schwarzwald. Das Landratsamt wirbt unter anderem damit, ein besonders breit gefächertes Aufgabenspektrum anbieten zu können, da in den unterschiedlichen Ämtern zahlreiche unterschiedliche Qualifikationen gefragt seien.

Mitarbeiter würden regelmäßig fort- und weitergebildet, dazu käme gutes Betriebsklima und ein sicherer Arbeitsplatz. In Villingen und in Donaueschingen gibt es Kantinen, Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr werden bezuschusst.

Gearbeitet wird in Gleitzeit, die Betreuung von Kindern ist über eine eigene betriebliche Kindertagesstätte sichergestellt.

Stellenangebote im Landratsamt Villingen

Das Landratsamt sucht für verschiedene Bereiche neue Mitarbeiter. Durch die große Vielfalt an Ämtern und damit Themen und Bereiche, besteht eine große Auswahl an Stellen. Wer momentan auf der Suche nach einer Stelle ist, findet hier eine Übersicht.

Eine Ausbildung im Landratsamt ist ebenfalls möglich. Es werden vier verschiedene Ausbildungsberufe angeboten.

Wer lieber an einem Studienplatz interessiert ist, bekommt eine größere Auswahl an verschiedenen Studiengängen:

Kontakt, Öffnungszeiten und Sprechzeiten des Landratsamtes

Kontakt:

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Am Hoptbühl 2

78048 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@lrasbk.de

Sprechzeiten inkl. Führerscheinstelle:

Montag-Mittwoch: 8-11.30 Uhr

Donnerstag: 8-11.30 Uhr und 14-17.30 Uhr

Öffnungs- und Sprechzeiten Kfz-Zulassungsstelle:

Montag – Mittwoch: 8-14 Uhr

Donnerstag: 8-13 Uhr und 14-17.30 Uhr

Freitag: 8-11.30 Uhr

Für weitere Infos kann die Website des Landratsamtes Villingen unter diesem Link besucht werden.

Außenstellen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen-Schwenningen hat mehrere Außenstellen:

Außenstelle Donaueschingen, Humboldtstraße 11, 76166 Donaueschingen

  • Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
  • Forstamt
  • Landwirtschaftsamt
  • Straßenbauamt
  • Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
  • Zulassungsstelle Donaueschingen

Außenstelle Neues Verwaltungsgebäude „An der Brigach“ in VS-Villingen, Bahnhofstraße 6, 78048 VS-Villingen

  • Kreisjugendamt
  • Kreisarchiv
  • Amt für Abfallwirtschaft
  • Bußgeldbehörde

Zusätzlich gibt es drei Außenstellen in denen Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche sowie (in VS-Villingen) das Gesundheitsamt untergebracht sind:

  • Außenstelle VS-Villingen und Gesundheitsamt, Herstraße 4, 78050 VS-Villingen
  • Außenstelle Donaueschingen, An der Donauhalle 5, 78166 Donaueschingen
  • Außenstelle Furtwangen, Rößleplatz 2, 78120 Furtwangen