Wie das Landratsamt mitteilt, wurde in der vergangenen Woche nahe Donaueschingen ein kranker Mäusebussard mit neurologischen Störungen von einer aufmerksamen Bürgerin entdeckt und dem Veterinäramt in Donaueschingen gemeldet. Zwei Tierärztinnen der Behörde konnten das Tier einfangen und mussten den schwerstkranken Vogel einschläfern.
Landratsämter verlängern Aufstallungspflicht
Inzwischen wurde der Verdacht bestätigt, dass der Greifvogel mit der hochansteckenden Aviären Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 infiziert war. Das unmittelbare Risiko der Einschleppung von Geflügelpest in die Nutzgeflügelbestände der Baar-Region bestehe damit weiterhin, so die Behörde in ihrer Mitteilung.
Die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen verlängern daher die bestehenden Allgemeinverfügungen zur Aufstallungspflicht von Geflügel bis einschließlich 14. Februar, um Hausgeflügelbestände zu schützen.
Rückblick
Bei vier toten Schwänen aus einem Gewässer in der Nähe von Donaueschingen wurde bereits im November 2021 die Geflügelpest nachgewiesen. Die Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen ordneten daraufhin die Aufstallung von Geflügel in der Baar-Region an.
Betroffene Gebiete
Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind davon die Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Donaueschingen, Hüfingen, Tuningen, sowie die Gemarkungen Schwenningen, Mühlhausen, Weigheim und Marbach der Gemeinde Villingen-Schwenningen betroffen.
Unmittelbar im Anschluss wurde die Geflügelpest noch bei einer tot aufgefundenen verwilderten Gans, einem ebenfalls tot aufgefundenen Mäusebussard und einem weiteren, mit Anzeichen einer neurologischen Störung aufgefundenen Schwan festgestellt.
Veterinäramt bittet um Mithilfe
Seit Dezember 2021 gab es keine weiteren positiven Befunde. Eine Infektion von Hausgeflügel konnte bislang verhindert werden. Die Restriktionen sollten eigentlich mit Ablauf des 17. Januar aufgehoben werden. Der neue Fund beweist allerdings, dass das Virus weiterhin in der Wildvogelpopulation der Region präsent ist und die Gefahr für Hausgeflügelbestände weiterhin besteht.
Die Schutzmaßnahmen werden daher bis vorläufig zum 14. Februar verlängert. Geflügelhalter sind angehalten, weiterhin alle Maßnahmen einzuhalten, durch die eine Einschleppung und Verschleppung des Virus verhindert werden kann. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Falls krank erscheinende oder tote Wasservögel, wie zum Beispiel Enten, Schwäne, Gänse oder Reiher, Greifvögel, Raben und Elstern gefunden werden, so sollten diese nicht angefasst werden, sondern dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 07721/913-5071 gemeldet werden.
Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf kranke oder verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.