Es ist nicht das erste Mal, dass die Geflügelpest vom Subtyp H5N1, auch bekannt als Vogelgrippe, hier in den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen festgestellt wurde. Wie die beiden Landratsämter am Dienstag mitteilen, wurden am Montag, 15. November, vier tote Schwäne aus einem nicht näher definierten Gewässer in der Nähe von Donaueschingen durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Schwarzwald-Baar-Kreis geborgen und weiter an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg gegeben, um sie dort untersuchen zu lassen.
Dabei wurde bei den Vögeln die Geflügelpest vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Ergebnis sei später vom nationalen Referenzlabor bestätigt worden, heißt es aus dem Landratsamt weiter.
Was die Allgemeinverfügung vorschreibt
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierseuche und bedroht auch Hausgeflügelbestände. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko der Einschleppung von Wildvögeln auf Hausgeflügel derzeit als hoch ein.
Um Ansteckungen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, haben die Landkreisverwaltungen nun eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab Mittwoch, 24. November, und besagt, dass das Geflügel in den Schwarzwald-Baar-Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Donaueschingen, Hüfingen, Tuningen und Villingen-Schwenningen (Gemarkungen Schwenningen, Mühlhausen, Weigheim und Marbach) zum Schutz vor Einschleppung nun aufgestallt werden muss. Aufstallen bedeutet, dass die Tiere in einem geschlossenen Stall untergebracht werden müssen.
Betroffene Gemeinden im Landkreis Tuttlingen
Auf Grundlage der bekannten Rastgebiete für wandernde, wilde Wasservögel und der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren wird die Aufstallungspflicht im Landkreis Tuttlingen derzeit beschränkt auf alle Gemarkungen der Stadt Geisingen sowie auf die Gemarkungen Immendingen, Zimmern und Hintschingen.
Die Allgemeinverfügungen der beiden Landkreise gelten sowohl für gewerbliche als auch für private Haltungen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Zusätzlich sind laut Mitteilung in allen Geflügelhaltungen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. Das sind die Regeln:
- Das Tränken mit Dach- und Oberflächenwasser ist verboten. Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich zu lagern.
- Die Geflügelhaltungen sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
- Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) oder Einwegschutzkleidung anzulegen. Betriebseigene Schutzkleidung ist mindestens einmal pro Woche zu waschen. Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Es sind geeignete Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs bereitzustellen.
- Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen.
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
- Vom Tierhalter für den eigenen Bestand eingesetzte Transportfahrzeuge und -behältnisse für Geflügel sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
- Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, sind jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder im abgebenden Betrieb vor der Abgabe zu reinigen und zu desinfizieren.
- Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung von verendetem Geflügel ist nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, zu reinigen und zu desinfizieren.
- Im Bedarfsfall ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen.
Wie Sie mithelfen können
Aufgefundene Vögel sollten von den Bürgern nicht angefasst werden, im Falle von toten Vögeln, insbesondere Wasservögeln (zum Beispiel Enten, Gänse oder Schwäne), Rabenkrähen und Greifvögeln ist das Veterinäramt unter Telefon: 07721/913-5071 zu informieren.
Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.
Die Landratsämter weisen außerdem darauf hin, dass Personen, die ihre Geflügelhaltung noch nicht bei den jeweiligen Veterinärämtern registriert haben, dies unbedingt und unverzüglich nachholen sollen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Derzeit sind im Schwarzwald-Baar-Kreis rund 400 Geflügelhalter registriert.