Die Vorbereitungen für die Impfungen gegen das Coronavirus laufen deutschlandweit auf Hochtouren und nehmen auch im Schwarzwald-Baar-Kreis immer konkretere Formen an. So hat das baden-württembergische Sozialministerium am Mittwoch bestätigt, was der SÜDKURIER bereits am 23. November berichtet hatte: Die Schwenninger Tennishalle wird zum Kreisimpfzentrum.
Damit folgte das Ministerium dem Vorschlag von Landrat Sven Hinterseh. Dieser hatte gesagt, dass die Halle die perfekten Voraussetzungen – sowohl räumlich, als auch infrastrukturell – habe, um als Kreisimpfzentrum zu dienen. Die Halle hatte dies bereits als Abstrichzentrum bewiesen.
9 Zentrale-, 50 Kreisimpfzentren
Insgesamt wird es landesweit 50 Kreisabstrichzentren geben. Dabei soll jeder Landkreis bis zum 15. Januar ein funktionsfähiges Zentrum bereitstellen. Die Landkreise Rhein-Neckar, Karlsruhe, Esslingen, Ludwigsburg, Ortenau und Stuttgart haben zwei Impfzentrum. Zentrale Impfzentren, die bereits ab dem 15. Dezember zur Verfügung stehen sollen, wird es in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm geben.
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
(Antworten vom Sozialministerium)
Wie viele Impfzentren wird es in einem Stadt- beziehungsweise Landkreis geben?
In jedem Stadt- und Landkreis sollen größenabhängig ein bis zwei weitere Impfzentren aufgebaut werden. Die sechs bevölkerungsreichsten Stadt- und Landkreise erhalten zwei Standorte, alle anderen erhalten einen.
Ab wann starten die Kreisimpfzentren?
Die Kreisimpfzentren sollen ihre Arbeit zum 15. Januar 2021 aufnehmen.
Wie wird noch geimpft?
Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Impfteams geben, beispielsweise für Pflegeheime. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.
Wer koordiniert das Kreisimpfzentrum?
Aktuell sind das Land, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg über die möglichen Betreibermodelle im Austausch und in Abstimmung. Der Betreiber soll das Kreisimpfzentrum koordinieren.
Wer wird zuerst geimpft?
Die Priorisierung nimmt der Bund auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission vor. Diese werden nach Zulassung des Impfstoffs weiter konkretisiert. Dennoch ist bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem vulnerable Personengruppen geimpft werden sollen.
Wie kommt der Impfstoff zu den Kreisimpfzentren?
Das Land ist in der Zeit vor einer Überleitung der SARS-CoV-2-Impfung in die Regelversorgung – also vor allem in die Hausarztpraxen – für die Impfstofflogistik zuständig. Das Land stellt die Impflogistik und die benötigten Strukturen für eine mögliche Verimpfung zum 15. Januar 2021 bereit. Die Distribution des Impfstoffs vom Zentrallager aus ist verknüpft mit der landesweiten Verteilung des Impfbesteckes.
Ist die Sicherheit des Impfstoffs gewährleistet?
Die Sicherheit an den Impfzentren obliegt grundsätzlich den Betreibern. Begleitend werden die Ortspolizeibehörden sowie – auf Anordnung des Innenministeriums – der Polizeivollzugsdienst sich um die Sicherheit und den Verkehr kümmern.
Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?
Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Beide stehen dabei zu den geplanten Regelungsverfahren im Austausch.
Wer stellt das Personal?
Zur Personalgestellung wird es notwendig sein alle freien Kapazitäten zu sammeln. Es wird nicht ausreichen, dass Personal aus einem Bereich, zum Beispiels nur aus Krankenhäusern, eingesetzt wird. Hierfür werden Kraftanstrengungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer, der Baden-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sowie verschieden Hilfsorganisationen notwendig sein.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Impfung – werden Personengruppen dazu aufgerufen oder kann man sich anmelden und einen Termin geben lassen?
Es ist geplant, dass die Anmeldung telefonisch über eine spezielle Weiche der Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt vor Ort entgegengenommen werden können. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden.
Zu welchen Zeiten kann man sich impfen lassen?
Die Impfzeiten sollen an jedem Tag der Woche von 7 Uhr bis zirka 21 Uhr geöffnet sein.
Wie viele Impfungen finden pro Tag statt?
Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen durchgeführt werden.
Wie lange soll das Kreisimpfzentrum bestehen bleiben?
Die Kreisimpfzentren sind aktuell bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber hinaus auch verlängert werden.
Wo kann ich mich impfen, wenn die Kreisimpfzentren wieder aufgelöst werden?
Langfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs und Sommers über die Regelversorgung der (Haus- und Facharztpraxen vorgesehen. Das Land plant sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.
Reicht es, wenn ich mich einmal impfen lasse?
Derzeit ist von einer Verimpfung auf zwei Dosen im Abstand von 21 bis 28 Tagen auszugehen. Die gleichzeitige Vergabe von zwei Impf-Terminen ist anzustreben.