Diese Fahrkartenkontrolle am 28. Juni 2023 in der Schwarzwaldbahn lief offenbar so richtig aus dem Ruder. Ein heute 28 Jahre alter Mann, der damals als Passagier im Zug unterwegs war, steht deshalb jetzt vor dem Villinger Amtsgericht.
Dem Mann wird vorgeworfen, einen Zugbegleiter mit Pfefferspray attackiert und diesen damit verletzt zu haben – offenbar, weil er seine Identität nicht preisgeben wollte.
Bei Kontrolle Angriff
Am 28. Juni 2023 soll der Angeklagte demnach frühmorgens mit einem Regionalexpress auf der Schwarzwaldbahn zwischen Triberg und Villingen gefahren sein. Auf Höhe St.Georgen wollte der Zugbegleiter den Fahrschein kontrollieren.
Der Angeklagte habe daraufhin einen Fahrausweis vorgezeigt, der aber offenbar nicht auf seinen Namen ausgestellt gewesen sei. Als der Zugbegleiter daraufhin eine Kontrolle zur Feststellung der Identität des Mannes habe machen wollen, habe der Fahrgast zunächst den Fahrschein wieder zurückgefordert.
Flucht ins andere Abteil
Als der Fahrkartenkontrolleur dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte den Bahnmitarbeiter mit Pfefferspray bedroht und sei in ein abtrennbares Abteil geflüchtet. Als der Kontrolleur ihm gefolgt sei, habe der Angeklagte mit Pfefferspray gesprüht und den Kontrolleur dabei im Gesicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft sah deswegen den Tatbestand der versuchten schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit einer Körperverletzung erfüllt.
In Fußfesseln vor Gericht
Vor Gericht erschien der Angeklagte in Hand- und Fußfesseln, da er, wie Amtsrichter Christian Bäumler erläuterte, derzeit eine Ersatzhaft wegen einer offenen Geldstrafe absitze.
Der 28-Jährige gestand eine Alkohol- und Drogenabhängigkeit ein, wegen der er in den vergangenen Jahren auch mehrfach stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen sein will. Auch am Tattag sei er unter dem Einfluss von Rauschmitteln gestanden.
Zurechnungsfähigkeit noch ungeklärt
Der Gutachter konnte zum psychischen Gesundheitszustand des Angeklagten nichts sagen. „Er ist zu zwei Terminen nicht erschienen.“
Um den Mann und seine geistige Zurechnungsfähigkeit jedoch einschätzen zu können, sei eine entsprechende weitergehende Untersuchung des Angeklagten vonnöten. Dieser Bitte des Gutachters kam das Gericht umgehend nach.
Aus Sorge, dass sich der Angeklagte dem weiteren Prozessverlauf entziehen könnte, ordnete Richter Bäumler ferner einen übergeordneten Untersuchungs-Haftbefehl an.
Aus der aktuellen Ersatzhaft, welche er wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe absitzt, könnte er, sofern die Geldbuße bezahlt wird, entlassen werden. Dies sei durch die sogenannte Überhaft nun nicht möglich. Der Mann bleibt demnach bis zur Fortsetzung des Prozesses, nach dem das Gutachten vorliegt, in Haft.