Der Kanton Zürich verbietet seit dem 1. Januar 2025 die Haltung der Hunderasse Rottweiler. Aktuelle Halter müssen eine Haltebewilligung beantragen oder in einen Kanton ziehen, der das Halten der Rasse erlaubt. Was sagt eigentlich der Oberbürgermeister der Stadt Rottweil dazu, nach der die Rasse benannt ist?
Rottweiler OB spricht sich für Rottweiler aus
„Das Verbot des Kantons Zürich hat in der Heimatstadt dieses traditionsreichen Tieres für einigermaßen Überraschung bis Unverständnis gesorgt“, erklärt OB Christian Ruf auf Nachfrage des SÜDKURIER.
Er sei wiederholt auf das Thema angesprochen worden und hat schließlich auf Instagram in einem Beitrag seine Meinung geäußert.
Die Maßnahme, den Zuzug von Rottweilern zu verbieten, entspreche zudem nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, findet der OB: „Es gibt aber mit Maulkorb- oder Leinenpflicht, stärkeren Anforderungen an die Halter und dergleichen mehr eine Vielzahl an Maßnahmen, die bei gleicher Wirkung ein deutlich milderes Mittel darstellen würden.“
„Der Rottweiler, der sich sogar als Polizeihund bewährt hat, ist eine wertvolle und leistungsfähige Hunderasse, die erhalten werden sollte“, sagt Christian Ruf. Die Rasse gehöre zum Stadtbild „und wir haben dem Hund sogar ein lebensgroßes Denkmal – gestaltet vom Künstler Ottmar Hörl – gesetzt. Er steht direkt gegenüber dem Rathaus“.
„Eine verkleinerte Fassung habe ich der Regierungspräsidentin übrigens mit meinem Brief zukommen lassen – sodass es im Kanton Zürich künftig wenigstens noch ein Exemplar des Rottweiler Hundes gibt“, so Christian Ruf.
Hunderte Likes und Zuspruch
Sein Unverständnis über das Verbot im Kanton Zürich zeigt der OB Christian Ruf auch auf Instagram. Auf dem Bild sitzt er an seinem Schreibtisch, links neben ihm der Rottweiler Archilles von der Römerstraße – Archilles tatsächlich mit ‚r‘ – rechts neben ihm auf dem Tisch eine Rottweiler-Skulptur von Ottmar Hörl.
Dazu schreibt Christian Ruf, er habe sich mit Archilles über das Verbot unterhalten und beide würden es „überhaupt nicht verstehen“. Außerdem habe er dem Zürcher Regierungspräsidium einen Brief geschrieben und ihr die Skulptur mitgeschickt.
So kam es zu dem Verbot im Kanton Zürich
Ende Oktober verletzte ein Rottweiler in Adlikon mehrere Personen, darunter zwei Kinder. Anfang Dezember kam es zu einem weiteren Vorfall mit der gleichen Hunderasse, heißt es auf der Internetseite des Kantons Zürich. Dabei habe ein Kind schwere Kopfverletzungen erlitten und musste hospitalisiert und operiert werden.