„Einen langen Prozess voller Indizien und Beweisen“ befürchtet Richter Arno Hornstein beim Prozessauftakt am Dienstag, 7. November, am Landgericht Konstanz.
Zwei Brüdern wird schwerer Bandendiebstahl im Zeitraum von August bis November vergangenen Jahres vorgeworfen.
Die Anklageverlesung von Staatsanwältin Patricia Müller zeichnet jedoch ein klares Bild der Vorwürfe: Die Brüder sollen mit drei Komplizen bei verschiedenen Firmen in St. Georgen und in Singen eingebrochen sein.
Besseren Lebensstil finanzieren
Dabei sollen sie Waren im Wert von insgesamt über 1,7 Millionen Euro entwendet haben. Beim Diebesgut soll es sich um E-Bikes, Rasierer oder auch Schweißmaschinen gehandelt haben. Diese seien dann verkauft worden, um mit den Gewinnen einen höheren Lebensstandard zu finanzieren.

Nur Schmiere gestanden?
Die Befürchtung von Richter Arno Hornstein, dass allen Beteiligten ein langer Prozess ins Haus stehen könne, bewahrheitet sich indes nicht.
Denn die beiden Verteidiger der Angeklagten verlesen jeweils eine Erklärung. Demnach sollen die Brüder an manchen Taten nicht beteiligt gewesen seien – und wenn sie beteiligt gewesen seien, seien sie nur Schmiere gestanden.
Widersprüche sehen die Brüder nicht
Bei keiner der Taten seien beide Brüder beteiligt gewesen, wird vor Gericht weiter ausgesagt. Somit kann immer einer die Abwesenheit des anderen bezeugen, behaupten sie zumindest.
Ungereimtheiten versuchen die Angeklagten aufzulösen. Bei zwei Taten wurde das Handy des älteren Bruders in der Nähe des Tatorts geortet. Die Erklärung dafür? Der jüngere Bruder, der zugibt, bei jener Tat Schmiere gestanden zu haben, habe das Handy dabei gehabt.
Prozess wird vereinfacht
Auf diese Erklärungen folgt eine lange Besprechung zwischen den Verteidigern und Richter Hornstein unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der Richter sieht diese „eingeschränkten Geständnisse“ als Basis für die vereinfachte Fortführung des Prozesses. So spare man sich das Anhören vieler Zeugen und die Sichtung von Beweismitteln.

Urteil bald erwartet
Somit könnte es beim voraussichtlich nächsten Prozesstag, am Donnerstag, 23. November, zu einem Urteil kommen.
Als Strafmaß stehen bis zu vier Jahre und acht Monate für den jüngeren der zwei Brüder im Raum. Der ältere ist schon wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren verurteilt. Hinzu könnten nun noch bis zu einem Jahr und zehn Monate kommen.