Tauben unter Solarmodulen eingesperrt: Soll in so einem Fall zur Tierrettung die Feuerwehr alarmiert werden? Und wenn sie denn kommt: Wer muss die Kosten berappen?

Grundsätzlich gilt: Wer fahrlässig oder absichtlich die Notlage eines Tieres verschulde, der müsse davon ausgehen, dass er für die Begleichung der Einsatzkosten herangezogen werde.

Letztlich entscheiden aber die Bürger- oder Ordnungsämter der Gemeinden und Städte, betont Kreisbrandmeister Florian Vetter.

„Das ist schwierig und muss im Einzelfall geprüft werden.“
Florian Vetter, Kreisbrandmeister

Ob ein Feuerwehreinsatz überhaupt verhältnismäßig ist, wird außerdem immer wieder rege debattiert. Zuletzt in Bad Dürrheim. Dort rückte Anfang Juli die Stadttaubenhilfe Villingen-Schwenningen zu einem Nebengebäude des Kur- und Wellnessressorts Waldeck aus.

Ein Nachbar wollte gesehen haben, dass Tauben und Küken unter Photovoltaikfeldern eingesperrt sind, nachdem Handwerker dort ein Schutzgitter angebracht hatten.

Thorsten Kuchenbecker von der Stadttaubenhilfe bestätigte diese Beobachtung und forderte Hotelier Rüdiger Schrenk auf, die Bad Dürrheimer Feuerwehr zu alarmieren. Schrenk lehnte ab, in erster Linie, weil er die ehrenamtlichen Helfer nicht mit solch einem Einsatz belasten wollte.

Diese Sichtweise sei grundsätzlich richtig, betont Vetter. Wenn ehrenamtliche Strukturen für eine Tierrettung aktiviert werden, sollte wenn möglich beachtet werden, dass sich die Feuerwehrleute im Feierabend befinden und nicht von der Arbeitsstelle weggeholt werden müssten. Im Nachhinein sah sich Schrenk bestätigt, weil nach Ermittlungen der Polizei die Schutzgitter offenstanden.

Klare Aussage im Feuerwehrgesetz

Doch um einen Einsatz kommen die Feuerwehrleute nicht herum, wenn Tiere in Not sind: „Die Feuerwehr hat zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten“, heißt es bereits in Paragraf zwei des Feuerwehrgesetzes.

Im Bad Dürrheimer Fall kam es letztlich nicht soweit, denn die Stadttaubenhilfe fand einen erfahrenen Mitstreiter, der mit der Leiter aufs Dach kletterte.

Jeder Einzelfall wird geprüft

Ein Helfer im mittleren Dienst kostet beispielsweise bei der Feuerwehr Villingen-Schwenningen 56 Euro die Stunde. Zudem muss immer ein ganzer Zug ausrücken. Ein paar hundert Euro können schnell zusammenkommen.

Letztlich müsse jeder Fall einzeln geprüft werden, betont Vetter. Hat zum Beispiel der Handwerker nicht genau geschaut und eine Taube mit dem Anbringen des Schutzgitters eingesperrt, könnte er zur Zahlung verpflichtet werden.

Ein weiteres Beispiel: Wenn an Silvester ein Hund nach der Detonation eines Böllers sich in ein Kanalrohr rettet und nur von der Feuerwehr befreit werden kann, muss der Halter eines Hundes zahlen, wenn der Vierbeiner frei lief. War er dagegen angeleint und riss sich los, dann eher nicht.