Wind und Wetter hatten offenbar den Inhalt des Pavillons in Leichtbauweise über Nacht durcheinandergewirbelt und verteilt. SÜDKURIER-Leserin Beate Kernleitner hat die Situation gegen 9 Uhr fotografiert. Später am Tag sei bereits wieder aufgeräumt gewesen, erzählt sie. Aber dennoch kann sie nicht verstehen, warum das Zelt am Vortag nicht aufgeräumt und hygienisch verlassen wurde. „Ich muss meinen Müll zuhause ja auch ordentlich entsorgen.“

Forderung nach Mindeststandard

Und gerade bei Überbleibseln von Corona-Tests sei Hygiene oberstes Gebot, so ihre Meinung. Auf dem Bild sind neben anderem Unrat auch Verpackungen, kleine Tüten und Testutensilien zu erkennen. „Und hier verläuft ein Schulweg“, ärgert sie sich. Wind hin oder her, Müll ungesichert über Nacht in wackeligen Pavillons zu lagern, hält sie für nicht akzeptabel und fordert einen Mindeststandard an Hygiene und Sauberkeit für Dienstleistungen in diesem Bereich. Bereits vor einiger Zeit lag ein halb zerbrochener Pavillon mehrere Tage lang am Bahnhofsvorplatz in Villingen herum, was ebenfalls kein schöner Anblick war (wir berichteten).

Rund eine Woche lang schmückt dieser Pavillon in Schieflage den Bahnhofsvorplatz in Villingen.
Rund eine Woche lang schmückt dieser Pavillon in Schieflage den Bahnhofsvorplatz in Villingen.

Verlassene Pavillons

Durch die jüngsten Lockerungen ist die Nachfrage nach Testnachweisen drastisch gesunken. Einige Betreiber solcher Teststationen haben nun offenbar den Betrieb eingestellt. Mitarbeiter sieht man dort nur noch selten. Die Pavillons stehen vielerorts aber immer noch. Ein Anblick, der sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen in den kommenden Tagen aber vermutlich auflösen wird. „Die Anbieter werden ihre Pavillons abbauen, wenn jetzt keine Testpersonen mehr kommen“, ist sich Sprecherin Oxana Brunner sicher. Sollten einzelne Stationen lange Zeit ungenutzt im Stadtbild verbleiben, werde man einschreiten und die entsprechenden Anbieter kontaktieren.

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Kein Einzelfall

Für die Stadtverwaltung ist der Vorfall vom Mittwoch am Oberen Tor kein Einzelfall. „Schon mehrmals waren die Pavillons bei uns im Fokus“, so Sprecherin Oxana Brunner, „entweder wegen Unordnung oder wegen weggewehter Zelte.“ Die Stadt wende sich dann immer mit der Aufforderung an die jeweiligen Betreiber, dort möglichst zeitnah aufzuräumen. „Wir stellen den Teststationen lediglich die öffentlichen Flächen als Standort im Rahmen einer Sondernutzung zur Verfügung, zeitlich befristet“, so Brunner weiter. Bei Teststationen auf privaten Grundstücken, etwa auf Parkplätzen von Supermärkten, liege die Verantwortung bei den Eigentümern.

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Rechtliche Grundlagen

„Bis zum 12. Juni war es so, dass sich Bürgerteststellen auf Grundlage der Allgemeinverfügung „Bürgertestung“ als Teststelle registrieren lassen konnten“, teilt Landratsamtssprecherin Heike Frank mit. Am 12. Juni wurde diese Allgemeinverfügung aber aufgehoben. Das bedeute, dass sich keine neuen Betreiber mehr registrieren lassen konnten, bis auf den Fall, dass in Gemeinden und Städten noch Bedarf geäußert wurde. „Am 1. Juli ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Darin wurde geregelt, dass sich alle bisher angemeldeten Teststellen bis zum 20. Juli erneut beim Gesundheitsamt melden müssen, um eine Einzelbeauftragung zu erhalten“, so Frank weiter. Geschieht dies nicht, erlischt die Genehmigung automatisch. Um solch eine Einzelverfügung zu erhalten, müsse ein ausführliches Hygienekonzept mit Bilddokumentation eingereicht werden. Arbeitsschutzrechtliche, medizinprodukt- und hygienerechtliche Regeln gelte es zu beachten. Nur dann könne eine Einzelbeauftragung erteilt werden. „Unter anderem enthalten die Hygienekonzepte auch Hinweise zur Abfallentsorgung“, so Frank. Die Qualitätskontrolle bei den Teststellen obliege der DERKA, die als externer Dienstleister beauftragt wurde. Zusätzlich sollen stichprobenartige und unangekündigte Prüfungen durch das Gesundheitsamt stattfinden.

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Zulassungen zeitlich begrenzt

Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es aktuell 84 Teststellen. Es werden nur so viele Zulassungen erteilt, wie Bedarf im Kreis besteht. Die aktuelle Zulassungen für Teststellen laufen wie oben erwähnt zum 20. Juli aus. Darüber hinaus sollen Teststellen nur dann eine weitere Einzelverfügung durch das Gesundheitsamt erhalten, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Apotheken, Arztpraxen, Hilfs-und Rettungsorganisationen benötigen indes keine Einzelbeauftragung. „Deren Genehmigung gilt automatisch fort“, erklärt die Sprecherin.