Bei der Fahndung nach einer 73-jährigen Frau aus Langenschiltach sind der Polizei die Suchansätze ausgegangen. Das räumte am Freitag Polizeisprecher Thomas Kalmbach ein. Der Einsatz des Polizeihubschraubers habe keine Anhaltspunkte gebracht. Der fliegende Hubschrauber, aber auch der Einsatz von Polizeibeamten am Boden war im Stadtgebiet von vielen Menschen beobachtet worden. Dementsprechend war die vermisste Frau Thema vieler Gespräche. Doch ohne Hinweise, die der Polizei einen neuen Fahndungsansatz verschafft hätte. Jetzt könne man nur abwarten. "Wir sind sicher, dass wir sie finden werden. Offen ist nur wann und unter welchen Umständen", so Kalmbach.
Die alleinstehende ältere Dame ist etwa 1,40 Meter groß, gehbehindert und bewegt sich in gebückter Haltung fort. Sie gilt nach Polizeiangaben als etwas verwirrt. Zum letzten Mal gesehen wurde sie am Dienstag, 16. August. Die Polizei wurde am Freitag, 18. August alarmiert, weil der Briefkasten der Frau überquoll. Am Dienstag und Mittwoch dieser Woche wurde in St. Georgen Mantrailer- und Polizeihunden nach der gesuchten Person gefahndet. Der Polizeisprecher weist darauf hin, dass die Polizei seit Freitag nicht untätig gewesen sei. "Wir haben da sofort ihr direktes Umfeld abgesucht." Polizeibeamten vergewisserten sich in Haus und Schuppen, dass sich die Seniorin nicht nach einem Sturz in einer hilflosen Lage befand und suchten die nähere Umgebung des Hauses ab. Zudem wurden Taxizentralen, Krankenhäuser oder Busunternehmen abtelefoniert und die Wege der Senioren abgesucht. "Wir wussten, dass die gesuchte Person offenbar regelmäßig in St. Georgen einkaufen ging", so Kalmbach. Die Öffentlichkeit bekam dann erst die Suche mit den Hunden mit. "Hier versuchten wir einem konkreten Hinweise nachzugehen."
Der Übergang in eine intensive Suche sei schwer zu definieren. "Immerhin handelt sich um eine erwachsene Person, sie wird nicht offiziell vermisst." Wenn jemand fehle, sei das nicht automatisch ein Vermisstenfall. Generell gehöre es zur Privatsphäre, wie sich Erwachsene verhalten.
Vermisstenfall
Bei erwachsenen Personen definiert sich ein Vermisstenfall für die Polizei aus einer hilflosen Lage/ kritischem Gesundheitszustand oder einem befürchteten Suizid. Ein sofortiger Vermisstenfall definiert sich auch, wenn Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs sind. Wenn eine lediglich eine erwachsene Person fehlt, kann die Suchintensität von Amts wegen erhöht werden. (wur)