Die Corona-Maßnahmen sind bereits strenger geworden und sollen nochmals verschärft werden. Doch wo es Regeln und Verbote gibt, muss es auch jemanden geben, der die Einhaltung kontrollieren kann. In St. Georgen ist dafür das Ordnungsamt zuständig – und die Anforderungen an die Verwaltung sind in dieser Sache schon lange sehr hoch. „Nach wie vor sind wir stark gefordert und arbeiten an der Belastungsgrenze“, sagt Markus Esterle, Leiter der Bürgerdienste und für das Ordnungsamt zuständig.

Umfassende Kontrolle nicht möglich

Man sei täglich an verschiedenen Stellen für Kontrollen vor Ort. Doch alle Einrichtungen gleichzeitig im Auge zu haben, sei kaum darstellbar. „Eine umfassende Kontrolle ist deshalb nicht möglich“, so Esterle. Und überhaupt wolle man mit Augenmaß agieren. Das ist unter anderen in der Umgebung von Schulen gefragt. Denn in 50 Metern um diese, und um Kindergärten, müsste von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 12 Uhr bis 17 Uhr eigentlich eine Maske getragen werden, so Esterle.

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Das schreibt die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis unter anderem vor, die in Kraft trat, weil der Landkreis bei der Sieben-Tages-Inzidenz wiederholt den Wert von 200 Infektionen pro 100 000 Einwohner überschritten hatte. Das würde, etwa beim Blick auf die Robert-Gerwig-Schule, für St. Georgen frequentierte Bereiche betreffen. Etwa Teile der Gerwigstraße und im Besonderen den Kreuzungsbereich mit der Schulstraße.

Verkehrsüberwachnung erschwert

In dieser Woche wolle das Ordnungsamt auch die Einhaltung von Quarantäneverordnungen erneut überprüfen. Die Verwaltung sei zwar für sämtliche Kontrollen zuständig, werde aber regelmäßig auch von der Polizei unterstützt. „Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier St. Georgen„, sagt Esterle.

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Ein Thema, das ihn in seiner beruflichen Laufbahn derart intensiv beschäftigt hat, darauf hatte der SÜDKURIER Markus Esterle angesprochen, habe es noch nie gegeben. Entsprechend müssen auch die anderen Bereiche, für die Esterle und seine Kollegen verantwortlich sind, zurückstecken. Beispielsweise sei die Verkehrsüberwachung, hier fällt der ruhende Verkehr in die Zuständigkeit des Amtes, nur noch eingeschränkt möglich. „Alle wichtigen Aufgaben werden erledigt“, so Esterle.