Die Szenerie wiederholte sich im Januar auffallend oft. Die Feuerwehr braust mit mehreren Fahrzeugen und mit Blaulicht und Martinshorn durch die Stadt und kehrt Minuten später bereits wieder zurück. Ohne Sondersignal. Was ist passiert? In diesem Fall hat eine Brandmeldeanlage, meist in einem Industrie- oder Gastronomiebetrieb ausgelöst, beispielsweise durch Handwerkerarbeiten oder Küchendampf.

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Rund ein Dutzend Mal musste die Feuerwehr St. Georgen insgesamt in diesem Jahr bereits ausrücken. Sieben Mal davon wurde sie zu Brandeinsätzen alarmiert. Davon wurden sechs Alarme über Brandmeldeanlagen ausgelöst, wovon sich im Nachhinein vier als Fehlalarm herausstellten. Das Ausrücken der Feuerwehr erwies sich also im Nachhinein als unnötig.

Häufung im Januar

Das ist nicht nur ärgerlich für die Einsatzkräfte, die umsonst ausrückten. Sondern wird unter Umständen auch teuer für den Betreiber, dessen Brandmeldeanlage unberechtigterweise auslöste.

„In diesem Fall sprechen wir dann tatsächlich von einem Fehl- oder richtigerweise Falschalarm“, erklärt Feuerwehrkommandant Christoph Kleiner. Neben Handwerks- oder Bauarbeiten, die die Melder auslösen können, „kann die Ursache aber auch eine Fehlbedienung von Geräten und Maschinen oder Unwissenheit und Gedankenlosigkeit sein“, so Kleiner.

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Demnach lösen die hochempfindlichen Rauchmelder nicht nur bei Staubentwicklung, sondern auch bei Hitze, bei Zigarettenrauch oder Wasserdampf aus.

Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden

Ein weiterer Grund, weshalb die Rauchmelder ohne ersichtlichen Grund Alarm schlagen können, seien mangelnde Wartung „sowie alte und verschmutzte Geräte“. Um zumindest technisch bedingte Fehlfunktionen, die zum Auslösen und Anrücken der Feuerwehr führen, zu vermeiden, sei es notwendig, „dass die Betreiber der Anlagen die regelmäßigen Wartungen durchführen und die Wartungsprotokolle vorweisen können“, so der Feuerwehrkommandant.

Fehlalarm oder nicht? Für die Feuerwehr ist es vor Ort nicht sofort ersichtlich, ob der Alarm berechtigterweise ausgelöst hat. Sie muss ...
Fehlalarm oder nicht? Für die Feuerwehr ist es vor Ort nicht sofort ersichtlich, ob der Alarm berechtigterweise ausgelöst hat. Sie muss immer von einem tatsächlichen Notfall ausgehen. Gerade bei einer Alarmierung durch eine Brandmeldeanlage (BMA) ist die Fehlerquote hoch. Hier sind die Einsatzkräfte bei einem Einsatz im Dezember am Hallenbad zu sehen. | Bild: Roland Sprich (Archiv)

In manchen Fällen seien auch mutwilligen Handlungen oder Vandalismus an den Meldern, die von Hand ausgelöst werden, Ursache für eine Alarmierung.

Vier Fahrzeuge – 20 Einsatzkräfte

In diesen Fällen handelt es sich um kostenpflichtige Einsätze, die der Verursacher, beziehungsweise der Betreiber der Anlage bezahlen muss. Und das kann teuer werden.

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„Da die Feuerwehr beim Alarm einer Brandmeldeanlage immer von einem tatsächlichen Ereignis ausgehen muss, rückt gemäß der Alarm– und Ausrückeordnung immer ein Löschzug aus. Dieser besteht in der Regel aus vier Fahrzeugen und etwa 20 Einsatzkräften“, erklärt Christoph Kleiner.

Übrigens ist nicht jeder Einsatz, bei dem die Feuerwehr ausrückt und vor Ort keine Maßnahmen mehr ergreifen muss, automatisch ein Falschalarm. „Immer wieder liegen auch tatsächliche Ereignisse vor, die durch die Brandmeldeanlagen schnell entdeckt werden, sodass für die Feuerwehr vor Ort durch den noch geringen Ereignisumfang keine Maßnahmen notwendig sind“, relativiert Kleiner, dass die Brandmeldeanlagen in diesem Fall ja korrekt ausgelöst und ihren Zweck damit erfüllt haben.

Nur in seltenen Fällen kann eine Ursache für das Auslösen eines Brandmelders trotz intensiver Suche nicht gefunden werden. „Das ist dann ein Grenzfall und eine unbefriedigende Situation für alle Beteiligten“, sagt Kleiner.