„Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes und der Empfehlung der Landrätin Dorothea Störr-Ritter erlässt die Stadt Titisee-Neustadt ein Betretungsverbot für öffentliche Orte“, informiert Philipp Appenzeller, Sprecher der Stadtverwaltung.
Titisee-Neustadt habe die Verordnung des Landes vom 17. März umgehend und so frühzeitig wie möglich an Bürger und Unternehmen der Kommune kommuniziert. „Wir haben auch frühzeitig mit Informations- und Kontrollgängen begonnen, um die Durchsetzung sicherzustellen. Dabei haben wir insgesamt ein sehr positives Bild vorgefunden“, so Appenzeller.
Die Menschen in Titisee-Neustadt würden sich im Wesentlichen vorbildlich an die einschneidenden Maßnahmen halten und sich in hohem Maße verantwortungsvoll und solidarisch zeigen.
„Ich bin stolz auf den Gemeinsinn und die Einsicht unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagt Bürgermeisterin Folkerts. „Obwohl die erlassenen Maßnahmen für uns alle massive Einschränkungen bedeuten, handeln die meisten Menschen mit einem großen Verantwortungsgefühl für die Schwächeren unserer Gesellschaft und für das Allgemeinwohl. Umso schmerzlicher ist es, dass wir mit weiteren Einschränkungen auf die sich zuspitzende Lage antworten müssen und zwar landkreisweit einheitlich. Die klaren Empfehlungen des Gesundheitsamtes lassen uns als Kommune keinen Spielraum„, so Folkerts weiter.
„Nach den uns vorliegenden Informationen des Landratsamtes ist jedoch davon auszugehen, dass das Virus in der Bevölkerung zirkuliert. Es ist daher mit einer Zunahme, auch der unerkannten Infektionen zu rechnen. Glücklicherweise ist unser Gesundheitssystem ausgesprochen leistungsfähig und wir haben in Titisee-Neustadt schnell und entschlossen reagiert. Diesen kleinen Vorsprung müssen wir jetzt nutzen“, betont die Bürgermeisterin.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle öffentlichen Plätze, beispielsweise auch für Wassertretstellen, Fun Park, Schulhöfe, Kurpark oder Grillstellen. Um eine Einhaltung der Verfügung zu gewährleisten, kontrolliert in einem zweistufigen Verfahren der örtliche Vollzugsdienst, Mitarbeiter der Stadt als Teil der Ortspolizeibehörde.
„Gerade attraktive Orte wie das Titisee-Ufer werden zum Wochenende ein Schwerpunkt der Kontrollen sein“, sagt Appenzeller.
Der Weg zum Arzt, für den Einkauf der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens sowie zur Hilfeleistung unterstützungsbedürftiger Menschen sind von dem Verbot ausgenommen. Insbesondere der Weg zur Arbeit ist weiterhin möglich. Es muss lediglich glaubhaft versichert werden, dass es sich um einen solchen notwendigen Weg handelt. Zur einfacheren Handhabung stellt die Stadt Titisee-Neustadt kurzfristig eine entsprechende Vorlage für Arbeitgeber und für freiwillige Einkaufshelfer/Nachbarschaftshelfer über die städtische Homepage zum Download bereit. „Die Vorlage ist jedoch nicht verpflichtend; sie soll allen eine einfachere Handhabung bieten“, erklärt Appenzeller.