Die Landesregierung hat am Mittwoch weitergehende Regelungen wegen des Coronavirus getroffen. Die führen zu massiven Einschränkungen. Auch in Triberg müssen nun etliche Läden und Tourismusbetriebe schließen.
Von den Schließungen betroffen ist unter anderem der Einzelhandel, der nicht in Verbindung mit Nahrung und Gesundheit steht. Darunter fallen auch Bekleidungs- und Souvenirgeschäfte, die für das vom Tourismus geprägte Triberg typisch sind. Der Vorsitzende des Forums Einzelhandel und Gewerbe Triberg, Tim Dickmann, sieht die Belastung für die betroffenen Geschäfte als gravierend an. „Es gibt viele gesunde Unternehmen in Triberg, sehr gesunde Firmen, gerade im Hotelbereich. Aber selbst für die ist es eine Belastungsprobe, die, wenn sie sich länger hinzieht, auch Existenzfragen aufwerfen könnte.“ Es sei ja nicht nur der kleine Buchladen, der dann Probleme hat, sondern auch größere Häuser.
Gebeutelte Branchen
Tourismus und Einzelhandel hingen vielfach miteinander zusammen in Triberg. Nachdem der Winter schon schlecht lief, weil Wintersport nicht möglich war und deshalb auch größere Veranstaltungen in der Region ausfielen, stünden Hotels, Gastronomie und Handel in den Startlöchern, um wieder Geld zu verdienen. Und daraus werde nun auch nichts.
Dabei hinterfragt Dickmann den Sinn mancher Regelung, zum Beispiel das Verbot touristischer Übernachtung. Er habe drei Ferienwohnungen, die von Wald umgeben seien. Eine Familie aus Stuttgart sei dort bestimmt sicherer vor dem Virus, als wenn sie im Ballungszentrum mit der U-Bahn zum Einkaufen fahre. Andererseits hat er auch Verständnis für die Regierung, die im Zuge der Pandemie eine Flut von Problemen zu bewältigen habe. Da könne man nicht erwarten, dass sie Detailfragen auf die Reihe bekomme.
Verunsicherung und Unklarheiten
Wobei die sich verschärfenden Vorgaben auch für Verunsicherung vor Ort sorgen und mancher Betrieb sich frage, ob dieser oder jener Erlass nun für ihn gelte oder nicht. Als Beispiel erwähnt Dickmann ein Eiscafé, das auch Speisen verkaufe; falle das unter das Verbot von Eisdielen oder die Zulässigkeit von Speisegaststätten? Oder seien private Ferienwohnungen auch betroffen vom Verbot touristischer Übernachtung? Dickmann hat seinen Feriengästen abgesagt, um sicher zu gehen, konform mit den Vorgaben der Regierung zu handeln. Es gebe auch viele Urlauber, die ihre Buchung ohnehin stornierten. Oder dürfe ein Blumengeschäft öffnen weil es eventuell unter die Rubrik der erlaubten Gartenbaumärkte falle? „Das Problem ist, es weiß keiner so richtig, wo er dran ist.“
Ein Lob gibt Dickmann der Stadtverwaltung, die mit den Geschäftstreibenden an einem Strang ziehe. Als Beispiel erwähnt er die Kurtaxe, die von 2,50 auf 1,50 Euro gesenkt wurde, um den Hoteliers ein bisschen Luft zu verschaffen. Doch mit dem Verbot touristischer Übernachtungen habe sich das jetzt sowieso erübrigt.
Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Pandemie sorgten auch dafür, dass es zu Kurzarbeit und Kündigungen komme, dass Menschen Einkommensverluste hätten und dadurch in Not gerieten und beispielsweise die Miete nicht mehr zahlen könnten, beschreibt Dickmann die vielfachen Auswirkungen der Regelungen im Zusammenhang mit Corona.
Stadt sagt ab
Auch die Triberger Stadtverwaltung nimmt die am Mittwoch in Kraft getretenen Regelungen der Landesregierung zur Kenntnis und setzt sie ab sofort um, informiert der städtische Marketingleiter Nikolaus Arnold. „Konkret für Triberg heißt es, dass im Moment folgende zeitnahen Veranstaltungen abgesagt sind“, so der Marketingleiter. Arnold erwähnt den verkaufsoffenen Sonntag in Verbindung mit einer Autoschau am 5. April. Vorerst finden nicht mehr statt: die Freitagsmusik in Triberger Gastronomiebetrieben, der Brauchtumsabend des Trachtenvereins am 20. März, die Gästekonzerte der Triberger Musikvereine sowie die Stadtführungen.
Strenge Regeln
Die am Mittwoch in Kraft getretene Rechtsverordnung der Landesregierung ist umfangreich. Die genauen Informationen finden sich auf der Homepage des Staatsministeriums Baden-Württemberg. Hier in Auszügen, was noch erlaubt ist und was nicht.
- Offen bleiben darf: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie Großhandel, Hofläden und Raiffeisenmärkte. Diese Verkaufsstellen dürfen am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
- Gaststätten: Der Betrieb wird grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und dass Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist. Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.
- Veranstaltungen: Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften. „Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt“, heißt es irritierenderweise am Schluss der Verordnung. Die Regelungen gelten bis 19. April.