Triberg/Leipzig Das Parkhotel Wehrle in Triberg hat unruhige Zeiten hinter sich. So hat es vermehrt Kritik am Betreiber, der Prima-Hotelgruppe, gegeben. Gegen drei der Verantwortlichen in der Hotelgruppe erging nun ein Gerichtsurteil.

Mehrere Mitarbeiter in Triberg beklagten sich wegen nicht bezahlter Löhne, Lieferanten blieben teilweise auf Rechnungen sitzen. Die Zahlungsmoral der Prima-Hotelgruppe ließ offensichtlich zu wünschen übrig. Diese Erfahrung musste auch der Eigentümer des Wehrles machen, die BZM-Invest GmbH mit Geschäftsführer Günther Möckesch. Im Januar und Februar vergangenen Jahres sei nur noch ein Teil der Pacht bezahlt worden und ab März gar nichts mehr, ist von einem Mitarbeiter von BZM-Invest zu erfahren.

Die Zahlungsschwierigkeiten der Prima Hotels Verwaltungs GmbH, über die die Arbeitsverträge für die Mitarbeiter ausgestellt waren, mündeten schließlich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren, das aber vom Amtsgericht Leipzig mangels Masse am 27. Mai 2024 abgelehnt wurde. Die Prima Hotels Verwaltungs GmbH hatte den Mitarbeitern bereits Ende März vergangenen Jahres gekündigt. Das Hotel war seither geschlossen, aber nicht geräumt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der BZM-Invest und der beteiligten Prisma Hotel Blautal GmbH, eine der vielen zur Prima-Hotelgruppe zählenden GmbHs, vor dem Landgericht Konstanz schloss sich an.

Es dauerte noch mehrere Monate, bis es der BMZ-Invest gelang, dass der Pächter das Wehrle wieder räumte und freigab. Erst im Januar dieses Jahres habe die Prima-Hotelgruppe das Wehrle verlassen, so der Mitarbeiter von BZM-Invest. Das sei letztlich durch einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien erreicht worden. Auf gegenseitige finanzielle Forderungen sei verzichtet worden. „Ich bin froh, dass die Sache jetzt vom Tisch ist“, gibt sich der Mitarbeiter erleichtert. Wie es nun mit dem Wehrle weitergeht, wollte der SÜDKURIER von Geschäftsführer Günther Möckesch wissen. Eine Anfrage per E-Mail vom 25. März blieb bislang unbeantwortet.

Die Justiz hat derweil weiterhin zu tun, wobei der Schauplatz nach Leipzig wechselte, weil die Prima-Hotelgruppe mit ihren vielen GmbHs ihren Sitz im sächsischen Schkeuditz hat. Hans Jagenlauf, Pressesprecher am Landgericht Leipzig, bestätigt, dass gegen drei der Verantwortlichen ein Verfahren eröffnet wurde. Unter den dreien befinde sich Michael T., der von den Mitarbeitern im Wehrle als eigentlicher Strippenzieher erlebt wurde, offiziell aber nicht als Geschäftsführer auftauchte.

Michael T. wird auch in Zusammenhang gebracht mit einer insolvent gegangenen Friseurkette in Ostdeutschland. Das war in den Jahren 2008 und 2009. Die „Sächsische Zeitung“ hatte einen als Insolvenzverwalter eingesetzten Anwalt mit den Worten zitiert: „Schuld sind die kriminellen Handlungen“ eines Mannes, der im Hintergrund die Fäden gezogen habe. Tatsächlich weisen die frühere Friseurkette und die jetzige Prima-Hotelgruppe mehrere Parallelen auf, unter anderem ein undurchsichtiges Firmengeflecht und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Neben Michael T. befand sich noch die ehemalige Geschäftsführerin der insolvent gegangenen Prima Hotels Verwaltungs GmbH auf der Anklagebank und eine weitere Frau, die ebenfalls in verantwortlicher Position in der Hotelgruppe auftauchte. Wie Katrin Seidel, ebenfalls Pressesprecherin am Landgericht in Leipzig, berichtet, ist ein Urteil nach mehreren Verhandlungstagen ergangen.

Demnach ist Michael T. wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs, Betrug und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die weitere Verantwortliche in der Hotelgruppe sei ebenfalls wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs, Betrugs und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die dritte Angeklagte, die in der Vergangenheit als Geschäftsführerin der Prima Hotels Verwaltungs GmbH auftauchte, wurde wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung und fahrlässigem Bankrott zu einer Geldstrafe von insgesamt 70 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt 1400 Euro, verurteilt.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben die Möglichkeit, bis Dienstag nach Ostermontag Berufung einzulegen.